Ausbildungen von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
Übersicht über die Ausbildungskosten und Vergütungsanteile
Die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute sind seit Juli verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird an die Bundespsychotherapeutenkammer unter ausbildung117@bptk.de mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Dazu gehören die Ausbildungsstätten für die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie die Weiterbildungsstätten für künftigen Psychotherapeut*innen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht zu veröffentlichen. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden.
Die Tabelle berücksichtigt alle Mitteilungen, die bis zum 8. April 2024 bei der Bundespsychotherapeutenkammer eingegangen sind. Die Übersicht wird ab Oktober 2021 quartalsweise aktualisiert. Die Tabelle erfasst die Institute alphabetisch je Bundesland.