Nach der Bundestagswahl: Reform der Ausbildung und der Bedarfsplanung umsetzen
30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover
Der 30. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) vom 12. bis 13. Mai in Hannover sprach sich mit überwältigender Mehrheit für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung aus. In mehr als zweijähriger Arbeit hatten Experten aus den Reihen der Psychotherapeuten gemeinsam mit dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern ein Konzept erarbeitet, das in großer Detailtiefe die künftigen Inhalte, Strukturen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung beschreibt. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung gehört zu den wichtigsten Forderungen der Profession für die nächste Legislaturperiode. Als weitere zentrale Forderung wurde intensiv die notwendige Reform der Bedarfsplanung für den Bereich der Psychotherapie diskutiert.
Wachsender Bedarf an Psychotherapie
Den Deutschen Psychotherapeutentag in Hannover eröffnete die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt. In ihren Grußworten betonte sie, wie wichtig es sei, dass jeder Patient sich sicher sein könne, verlässlich und in der angemessenen Qualität versorgt zu werden. Dieser Grundsatz gelte auch für die Psychotherapie. Sie sehe, dass es einen wachsenden Bedarf an qualifizierter Psychotherapie gebe bei Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen, Menschen in Pflegeeinrichtungen, suchtkranken Menschen, aber auch im Strafvollzug und im Maßregelvollzug. Sie sehe den steigenden Bedarf an psychotherapeutischen Fachkräften in den Kliniken genauso wie die Herausforderung, für Menschen mit chronischen und schweren psychischen Erkrankungen angemessene Versorgungsstrukturen, insbesondere mit multiprofessionellen aufsuchenden Hilfen, aufzubauen. Es gebe also gute Gründe, warum mehr Menschen psychotherapeutische Leistungen benötigen und man müsse Wege finden, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Es sei aber auch wichtig festzustellen, dass nicht jede Lebenskrise behandelt werden müsse. Unterstützung sagte die Ministerin den Psychotherapeuten bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung zu. Positiv hob sie die gemeinsamen Anstrengungen hervor, Hilfe für Flüchtlinge über den Ausbau kultursensibler Psychotherapie zu fördern. Niedersachsen sei ein weltoffenes Bundesland.
Heterogenität als Stärke
Roman Rudyk, Präsident der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und Gastgeber des 30. DPT, beschrieb in seinem Grußwort an die Delegierten Heterogenität in der Psychotherapie als etwas für die Profession Konstitutives. Sich der Heterogenität zu stellen, bewirke eine besondere Qualität, denn die Begegnungen mit dem Anderen befruchte. Dass es zu positiven Ergebnissen führe, wenn man sich der Differenz im konstruktiven Sinne stelle, zeige das vorliegende Konzept zur psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung. Es sei gelungen, einer gleichmachenden Dominanz zu widerstehen. Auf dem Markt gebe es kein vergleichbares ausgereiftes Konzept.
Projekt Transition - Reform der Psychotherapeutenausbildung
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung war das Hauptthema des Deutschen Psychotherapeutentages in Hannover. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz rief in Erinnerung, wie in den zurückliegenden zwei Jahren Stück für Stück über die Arbeit an einem Kompetenzkatalog für das Approbationsstudium, den Details einer Approbationsordnung, den Eckpunkten der Weiterbildung und ihrer Finanzierung im ambulanten und stationären Bereich ein Gesamtkonzept entstehen konnte (siehe Downloads). Er bedankte sich bei den vielen Experten und den Präsidentinnen und Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammern für die intensive Zusammenarbeit. Er sei zuversichtlich, dass es gelungen sei, Detailfragen zu klären und trotzdem die gemeinsamen Ziele im Auge zu behalten. Aus seiner Sicht sei bewahrt worden, was gut an der jetzigen psychotherapeutischen Ausbildung sei, und geändert worden, was reformbedürftig sei; dazu gehöre insbesondere der ungesicherte Zugang zur Psychotherapeutenausbildung infolge der Bologna-Reform und die prekären Lebensbedingungen der Psychotherapeuten in Ausbildung. Das erarbeitete Gesamtkonzept beschreibe jetzt umfassend, wie die Inhalte einer Aus- und Weiterbildung aussehen müssten, damit in Zukunft die gesamte Breite des Tätigkeitsprofils der Psychotherapeuten in der Weiterbildung vermittelt werde. Ziel sei es, den Anforderungen aus der Versorgung noch besser als in der Vergangenheit gerecht zu werden.
Inhalte und Strukturen des Approbationsstudiums
Im Anschluss stellten die Mitglieder des Vorstandes, Dr. Nikolaus Melcop, Dr. Andrea Benecke, Wolfgang Schreck und Peter Lehndorfer, die einzelnen Module des Reformkonzepts für die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung vor (siehe Downloads).
Nach dem im Projekt Transition konsentierten Konzept soll für die künftige Ausbildung zum Psychotherapeuten ein Approbationsstudium auf Masterniveau notwendig sein, das mit einem Staatsexamen abschließt. Der Deutsche Psychotherapeutentag betonte, wie wichtig es sei, Psychotherapeuten sowohl wissenschaftlich als auch praktisch auszubilden. Psychotherapeuten müssten lernen, wissenschaftlich zu denken. Man dürfe keinesfalls das Risiko eingehen, dass mit der Umgestaltung der Studiengänge der Verlust einer vollakademischen Ausbildung einhergehe. Betont wurde aber auch, dass Lernprozesse praktisches Handeln erfordern und dass daher für die Qualifizierung ausreichende Praktika während des Studiums unverzichtbar seien.
Intensiv wurde die Frage diskutiert, was das heutige Studium in der Bachelor-und Mastersystematik für angehende Psychotherapeuten bedeutet und wie das Ausbildungsverständnis der Psychotherapeuten in die aktuelle Hochschullandschaft passt. Der Leistungs- und Konkurrenzdruck, der das gesamte Studium und den Alltag der Studierenden präge, sei eine generell ungünstige Lernbedingung für junge Menschen. Der Druck durch einen hohen Numerus clausus, der bereits für das Bachelorstudium befürchtet werde, und der Engpass beim Übergang zum Masterstudium behinderten die Entwicklung der Persönlichkeit. Entgegnet wurde, dass es nur einen begrenzten Arbeitsmarkt für Psychotherapeuten gebe und man deshalb an einer Selektion nicht vorbeikomme. Die entscheidende Frage sei, wann und wie der Zugang gesteuert werde. Wahrscheinlich seien beide Stellschrauben notwendig - sowohl beim Zugang zum Bachelor als auch zum Master. Noch offen sei, welche Auswahlverfahren die Hochschulen zum Beispiel beim Zugang zum Master einsetzen könnten, sodass neben den rein akademischen Leistungen auch der Aspekt der Eignung für den späteren Beruf des Psychotherapeuten berücksichtigt werde.
Inhalte, Strukturen und Finanzierung der Weiterbildung
An das Approbationsstudium soll sich, so das konsentierte Konzept, eine Weiterbildung anschließen, in der sich Psychotherapeuten auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsene spezialisieren und sich für ein psychotherapeutisches Verfahren qualifizieren. Die Weiterbildung soll in hauptberuflicher Stellung mindestens fünf Jahre dauern. Sie soll sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich stattfinden, um sicherzustellen, dass sich die Tätigkeitsschwerpunkte der Psychotherapeuten in der Weiterbildung wiederfinden. Zu zentralen Tätigkeitsfeldern der Psychotherapeuten zählt auch der "komplementäre" Bereich, sodass optional auch eine Weiterbildung von bis zu einem Jahr z. B. in der Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Suchthilfe oder in der Gemeindepsychiatrie ermöglicht werden soll. Das Konzept fordert, dass in allen Bereichen die Organisation und Finanzierung der Weiterbildung gesichert wird. Im stationären Bereich schlägt es Parallelkonstruktionen zur ärztlichen Weiterbildung vor. Im ambulanten Bereich sollen Organisations- und Finanzierungsmodelle realisiert werden, die es den heutigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten erlauben, die künftigen Aufgaben eines Weiterbildungsinstituts in angemessener und darlegungsfähiger Qualität zu erfüllen. Sowohl zur stationären wie zur ambulanten Weiterbildung enthält das Gesamtkonzept konkrete Vorschläge, wie solche Organisations- und Finanzierungsmodelle aussehen könnten. Für den komplementären Bereich soll eine Expertise in Auftrag gegeben werden, sodass die Profession auch dafür ein schlüssiges Konzept in die Diskussion einbringen kann.
Intensiv diskutierten die Delegierten den Umfang der ambulanten Weiterbildung, der von derzeit mindestens 600 Stunden in der ambulanten Ausbildung auf 1.600 Stunden in der ambulanten Weiterbildung steigen soll. Zu Bedenken wurde gegeben, dass die heutige Ausbildung bereits eine gute Qualität habe. Dem wurde entgegnet, dass sich das Kompetenzprofil der Psychotherapeuten bereits heute und noch verstärkt in Zukunft erweitern werde. Außerdem dürfe man Ausbildung nicht mit Weiterbildung verwechseln. Ein künftiger Psychotherapeut in Weiterbildung lerne im Rahmen einer Berufstätigkeit. Problematisiert wurde, inwieweit Psychotherapeuten in Weiterbildung den Qualifikationsanforderungen gerecht werden können, wenn sie im Durchschnitt 20 Behandlungsstunden pro Woche erbringen müssen. Dem wurde entgegengehalten, dass sie dafür ein Vollzeitgehalt beziehen und dass es dafür notwendig sei, auch eine entsprechende Leistung zu erbringen.
Die Forderung, die stationäre Weiterbildung zu stärken, traf auf große Zustimmung. In der stationären Weiterbildung entstehe ein geschützter Raum, in dem Psychotherapeuten lernen können, im Team schwierige Situationen zu bestehen und sich in Behandlungsprozesse einzubringen. Außerdem sei es von zentraler Bedeutung, dass der stationäre Bereich so entwickelt werde, dass Psychotherapeuten dort auch nach ihrer Weiterbildung eine berufliche Zukunft sehen können. Heute seien sowohl die Bezahlung als auch die Aufstiegsmöglichkeiten so begrenzt, dass sich approbierte Psychotherapeuten eine Zukunft im stationären Bereich nicht vorstellen können. Es wurde eingebracht, dass es Übergangszeiträume brauche, bis für alle Psychotherapeuten in Weiterbildung freiwerdende Stellen von Psychologen in Psychiatrie und Psychosomatik genutzt werden können, und es sei noch zu kalkulieren, welche finanziellen Mittel dafür notwendig seien.
Auf ungeteilte Zustimmung traf die Absicht, für den "komplementären" Bereich weiter auszuloten, wie die psychotherapeutische Weiterbildung dort verankert werden kann.
Wichtig sei eine gute Kooperation mit den Gremien der Ärzteschaft. Begrüßt wurde die Idee eines gemeinsamen wissenschaftlichen Beirats, um zusammen einen wissenschaftlichen Blick auf die Inhalte der Weiterbildung zu werfen. Bezüglich der ambulanten Weiterbildung könnten auch Fachärzte für Psychosomatik von Konzepten der Psychotherapeutenschaft profitieren. Es gehe letztlich um Solidarität mit und nicht um Abgrenzung von der Ärzteschaft. Betont wurde die Rolle der Kammern bei der Umsetzung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Ihnen komme eine große Verantwortung für das Gelingen der Reform und damit die Zukunft der Profession zu.
Ausbildungsreform nach der Bundestagswahl
Abschließend machte BPtK-Präsident Munz deutlich, dass die Landeskammern gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer große Anstrengungen unternehmen werden, damit die Politik insgesamt, aber insbesondere die Gesundheitspolitik, den Stellenwert einer Reform der Psychotherapeutenausbildung für die Profession und die Versorgung psychisch kranker Menschen erkenne. Ziel sei es, die Reform der Ausbildung wieder zum Inhalt des Koalitionsvertrags zu machen. Aufgrund des Referentenentwurfs, den noch das jetzige Bundesgesundheitsministerium vorlegen wolle, sei dann eine schnelle Verabschiedung der Reform im Deutschen Bundestag möglich.
Reform der Bedarfsplanung weiterhin überfällig
Im Bericht des Vorstandes skizzierte BPtK-Präsident Munz die Notwendigkeit, so schnell wie möglich die Bedarfsplanung für die Arztgruppe der Psychotherapeuten zu reformieren. Dank der Psychotherapie-Richtlinie erhalten Patienten künftig zwar zeitnah einen Termin in einer Sprechstunde. Sie wissen danach, wie ihre psychische Störung einzuschätzen ist und welche Behandlung sie benötigen. Auf eine Richtlinienpsychotherapie würden Patienten jedoch voraussichtlich noch länger als in der Vergangenheit warten müssen, kritisierte Munz. Hinzu komme, dass die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zwar Termine für Sprechstunden und Akutbehandlung vermittelten, jedoch nicht für eine Richtlinienpsychotherapie. Dies habe eine praktische Logik, denn Terminservicestellen könnten nur Therapieplätze vermitteln, wenn es überhaupt Therapieplätze gebe. Wenn sich aber viel zu wenig Psychotherapeuten niederlassen dürfen, könne auch eine Terminservicestelle nicht helfen. Auch die Krankenhäuser könnten die Lücken nur sehr begrenzt füllen.
Kostenerstattung bei Systemversagen
BPtK-Präsident Munz warnte die gesetzlichen Krankenkassen, psychisch kranken Menschen eine psychotherapeutische Versorgung im Wege der Kostenerstattung zu verweigern, weil es nun eine psychotherapeutische Sprechstunde und eine Akutbehandlung gebe. Nach wie vor seien zu wenige Psychotherapeuten zugelassen, um eine ausreichende Versorgung von psychisch kranken Menschen sicherzustellen. Deshalb sei in vielen Regionen auch nach wie vor ein Systemversagen in der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter festzustellen. Patienten, bei denen eine ambulante Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar sei und die keinen zugelassenen Psychotherapeuten fänden, hätten weiterhin das Recht, sich einen Psychotherapeuten in Privatpraxis zu suchen und Kostenerstattung zu beantragen. Dieses Recht auf eine Selbstbeschaffung der Leistung bei Systemversagen nach § 13 Absatz 3 SGB V dürfe von den Krankenkassen aufgrund der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung nicht infrage gestellt werden. Viele Richtlinienpsychotherapien seien weiterhin unaufschiebbar und notwendig und dürften nicht mit Verweis auf die Akutbehandlung verweigert werden. Eine andere Position der gesetzlichen Krankenkassen sei rechtlich nicht haltbar. Die BPtK werde sowohl die Psychotherapeuten als auch die Patienten darüber informieren, dass sie weiterhin für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis die Kostenerstattung beantragen können, wenn die Richtlinienpsychotherapie unaufschiebbar und notwendig, aber ein Behandlungsplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten nicht zu finden ist.
Krankenkassen argumentieren mit "alternativen Fakten"
BPtK-Präsident Munz erinnerte daran, dass die Gesundheitspolitik eigentlich gleichzeitig die Einführung der neuen Richtlinie und die Umsetzung der Reform der Bedarfsplanung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegeben hatte. Der G-BA habe jedoch die gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Bedarfsplanung verstreichen lassen und im Januar 2017 nicht den Beginn einer neuen Bedarfsplanung eingeleitet, sondern nur ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Munz machte deutlich, dass man sich wenig Hoffnung machen könne, dass der G BA noch in diesem Jahr eine Lösung für die psychotherapeutischen Versorgungsprobleme finden werde. Die Kassen seien nicht bereit, die De-facto-Unterversorgung mit monatelangen Wartezeiten zur Kenntnis zu nehmen. Die Kassen blieben bei der längst widerlegten Behauptung, dass es rund 4.400 abbaubare Praxissitze gebe. Die Kassen blieben auch bei der Unterstellung, dass Psychotherapeuten ihre Versorgungsaufträge nicht erfüllen, obwohl nach den Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung Psychotherapeuten durchschnittlich 45 Stunden die Wochen arbeiten. Die Kassen versuchten, durch Wiederholung längst widerlegter Behauptungen eine sachgerechte Reform der Bedarfsplanung zu verhindern.
Konkrete Vorgaben des Gesetzgebers
Ziel der BPtK sei es daher, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode den G-BA mit einer vorgezogenen Reform der Bedarfsplanung für die Arztgruppe der Psychotherapeuten zu beauftragen. Vorteil sei, dass man dann Lösungen für die spezifischen Probleme der psychotherapeutischen Versorgung finden könne. Hierzu gehöre insbesondere, dass die Psychotherapeuten in der Bedarfsplanung von Beginn an anders behandelt wurden als andere Facharztgruppen und ein großer Teil der angeblichen Überversorgung auf diese Fehlentscheidung in der Vergangenheit zurückzuführen sei. Außerdem habe die BPtK mit Unterstützung des IGES-Instituts und Prof. Dr. Frank Jacobi ein detailliertes Konzept vorgelegt, mit dem man sowohl die Morbidität als auch die Sozialstruktur in den einzelnen Regionen bei der Planung der psychotherapeutischen Versorgungsdichte berücksichtigen könne - so, wie es der Gesetzgeber fordert. Mit diesem Konzept könnten die Psychotherapeuten die Politik überzeugen, den G-BA mit einer schnellen und angemessenen Lösung der Probleme in der psychotherapeutischen Versorgung zu beauftragen. Außerdem müsse verhindert werden, dass die jetzige "Soll"-Reglung zum Abbau von Psychotherapeutensitzen in eine "Muss"-Regelung umgewandelt werde. Man werde sich im politischen Prozess mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Versorgungsrealität auch in den Ballungsgebieten zur Kenntnis genommen werde. Auch hier müssten Patienten monatelang auf einen Psychotherapieplatz warten. Die von den Krankenkassen vorgeschlagene Pauschallösung komme einem Kahlschlag in der psychotherapeutischen Versorgung gleich.
Reform der Psychotherapie-Richtlinie
BPtK-Präsident Munz unterstrich im Bericht des Vorstandes, dass die Reform der Psychotherapie-Richtlinie für Patienten, insbesondere durch die Sprechstunde und die Akutbehandlung, eine bessere Versorgung ermögliche. Er bekräftigte, dass sich die Psychotherapeuten aus diesem Grund den damit verbundenen Herausforderungen im Praxisalltag stellen werden. Inakzeptabel sei dagegen die Vergütung der neuen Leistungen, die der Erweiterte Bewertungsausschuss fachlich wie rechtlich falsch eingeschätzt habe. Sprechstunde und Akutbehandlung würden geringer vergütet als eine Richtlinienpsychotherapie, obwohl für die Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation ein höherer Aufwand notwendig sei. Mit dieser Argumentation sei die Leistungserbringerseite jedoch an den Krankenkassen gescheitert, deren nicht nachvollziehbarer Argumentation sich allerdings auch der Unparteiische Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses angeschlossen habe. Auch bei den probatorischen Sitzungen sei die gebotene Anpassung der Vergütung und deren Einbezug in die Berechnung der Strukturzuschläge nicht erfolgt.
Die BPtK habe sich daher an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt und die Beanstandung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses gefordert. Das BMG habe die Rechtsaufsicht und es bleibt abzuwarten, ob es die Fehlentscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses beanstande oder diesem Auflagen erteile. Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zeige aber erneut, dass nur detaillierte Vorgaben des Gesetzgebers die gemeinsame Selbstverwaltung dazu bringen werden, frist- und sachgerechte Entscheidungen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu treffen.
Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" Die BPtK hat gemeinsam mit den Landeskammern mit ihrer Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" den Niedergelassenen pragmatische Informationen zu deren Umsetzung an die Hand gegeben. Gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern ist außerdem eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie und insbesondere der Sprechstunde und Akutbehandlung geplant. Dadurch wird die Psychotherapeutenschaft in der Lage sein, ihre Erfahrungen mit der neuen Versorgungsstruktur und den neuen Leistungen für ihre Patienten empirisch gut fundiert zu beschreiben und eventuell notwendige gesetzgeberische Korrekturen nachvollziehbar zu begründen.
Entgeltordnung für den kommunalen Bereich
Kritisch bewertet wurde auch die Vergütung der Psychotherapeuten in Institutionen und die neue Entgeltordnung für den kommunalen Bereich (TVöD). Mit der neuen Entgeltordnung sei zwar erreicht worden, dass nach 18 Jahren nun auch im Tarifvertrag von Psychotherapeuten gesprochen werde, betonte BPtK-Präsident Munz, dabei sei die Zuordnung zu den Entgeltgruppen jedoch nicht korrekt. Minimalforderung sei die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 gewesen, um sich einer Vergütung auf Facharztniveau auch nur anzunähern. Dies sei in den Tarifverhandlungen nicht gelungen. Die Tarifpartner müssten das Kompetenzprofil und die Tätigkeitsbereiche der Psychotherapeuten angemessener berücksichtigen und die Kammern das ihnen Mögliche tun, um die Gewerkschaften bei der Vertretung der ökonomischen Interessen der Psychotherapeuten stärker zu unterstützen. Der Vorstand sagte zu, mit einem Gutachten zu Kompetenzprofilen und Tätigkeitsbereichen der Psychotherapeuten fachlich und juristisch beurteilen zu lassen, welchen Beitrag Psychotherapeuten zur Versorgung in Kliniken leisten können und welcher Anpassungsbedarf besteht, damit sie dies z. B. haftungsrechtlich auch dürfen.
Frauen in der Berufspolitik
Dr. Andrea Benecke stellte für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Frauen in der Berufspolitik" erste Arbeitsergebnisse vor. Ziel der Arbeitsgruppe sei die Entwicklung eines Konzeptes, mit dem man besser als bisher sicherstellen könne, dass der unterschiedliche Frauen- und Männeranteil der Psychotherapeutenschaft in den Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer repräsentiert werde.
Anhand einer Erhebung bei den Landeskammern zeigte sie, dass sich der Frauenanteil in der Psychotherapeutenschaft in den Gremien weder auf Landes- noch auf Bundesebene angemessen widerspiegle. Während 72 Prozent der Kammermitglieder Frauen und 28 Prozent der Mitglieder Männer seien, finde sich diese Geschlechteraufteilung in den Gremien der Landeskammern und Bundeskammer nicht wieder. Die Verteilung der Delegierten in den Vertreterversammlungen und auf dem Deutschen Psychotherapeutentag sei noch annähernd pari, aber sie ändere sich schrittweise mit der Relevanz der Gremien. Dies zeige sich daran, dass in 12 Landeskammern nur 3 Frauen Präsidentinnen seien und dass der Anteil der Frauen im Bundesvorstand der BPtK nur 20 Prozent ausmache. Vor diesem Hintergrund plane man, auf dem nächsten Deutschen Psychotherapeutentag eine Quotenregelung vorzuschlagen, mit der eine angemessene Repräsentanz der Geschlechter in allen Gremien der BPtK erreicht werden solle. Für den fünfköpfigen Bundesvorstand solle festgelegt werde, dass mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer vertreten sein müssten. Auch wolle man festschreiben, dass das Präsidium von beiden Geschlechtern zu besetzen sei. Man habe bei diesen Vorschlägen auch im Auge gehabt, dass es nicht um ein binäres Geschlechterkonzept gehe, sondern Raum bleibe für Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen wollten.
BPtK-Vorstand Benecke kündigte für die AG "Frauen in der Berufspolitik" an, dass man die Vorschläge in einem Round-Table-Gespräch im Herbst mit den Landeskammern, aber auch den Verbänden und anderen Heilberufskammern diskutieren wolle. Ziel sei es, auf dem nächsten Deutschen Psychotherapeutentag neue Regelungen zu verabschieden. In der Diskussion wurde betont, dass eine solche Quotenregelung der einzige Weg sei, um eine angemessene Repräsentanz der Frauen in den Gremien auf Bundesebene zu erreichen. Als erfolgreiches Beispiel wurde die Quote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Bundesvorstand genannt. Einig war man sich darin, dass auch Minderheiten angemessen zu berücksichtigen seien. Es solle darüber nachgedacht werden, wie z. B. Psychotherapeuten mit Migrationshintergrund oder Menschen, die sich in einem binären Geschlechterverhältnis nicht wiederfinden, adäquat berücksichtigt werden können.
Weiterbildung "Spezielle Psychotherapie bei Diabetes"
Dr. Bruno Waldvogel erläuterte für die Kommission Zusatzqualifizierung, wie der Auftrag des 28. Deutschen Psychotherapeutentages umgesetzt wurde, eine Weiterentwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung für die Weiterbildung "Psychotherapie bei Diabetes" zu konzipieren. Begründung des Auftrags sei gewesen, dass Diabetes eine weit verbreitete Stoffwechselerkrankung sei und eine psychotherapeutische Begleitung bzw. Behandlung von Leitlinien empfohlen werde. Die hohen Anforderungen an das Selbstmanagement der Erkrankung führe zu psychosozialen Belastungen und psychischen Erkrankungen, die für die Patienten mit dem Risiko erheblicher gesundheitlicher Folgekomplikationen verbunden seien. Deshalb forderten auch einschlägige Leitlinien, dass es eine psychosoziale, psychologische und auch psychotherapeutische Behandlung von Diabetespatienten bei psychischen Problemen geben solle. Diese spezialisierte Behandlung von Menschen mit Diabetes in interdisziplinären Teams stelle an die Psychotherapeuten spezifische Anforderungen für die in der Psychotherapeutenausbildung nicht ausreichend Kenntnisse vermittelt würden. Es gehe um ein spezifisches Wissen zu den physiologischen und medizinischen Grundlagen des Diabetes und den damit verbundenen Anforderungen an eine patientenorientierte Psychotherapie.
In der sich anschließenden Debatte gab es den Vorschlag, die Weiterbildung Psychotherapie bei Diabetes noch einmal bis nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung zu verschieben. Die Delegierten folgten diesem Vorschlag nicht, denn eine Spezielle Psychotherapie bei Diabetes fülle eine essenzielle Versorgungslücke. Die Weiterbildung ermögliche Psychotherapeuten eine wichtige Qualifizierung, die es ihnen erlaube, sowohl eine angemessene Stellung in Institutionen als auch eine angemessene Vergütung zu erreichen. Die Reform habe deshalb auch für die nachwachsende Psychotherapeutengeneration eine zentrale Bedeutung. Der Deutsche Psychotherapeutentag votierte mit deutlicher Mehrheit für die Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung um den Bereich "Spezielle Psychotherapie bei Diabetes".
Politik für psychisch kranke Menschen - Positionen für die 19. Legislaturperiode
Zum Ende des 30. Deutschen Psychotherapeutentag diskutierten die Delegierten ihre gesundheitspolitischen Positionen für die nächste Legislaturperiode des Deutschen Bundestags (siehe Downloads). Eingangs hob BPtK-Präsident Munz hervor, dass die Politik weiterhin viele Gründe habe, sich mit der Versorgung psychisch kranker Menschen zu beschäftigen. Psychische Erkrankungen seien immer noch eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und nahezu jede zweite Frühverrentung werde durch psychische Erkrankungen verursacht. Diese Zahlen zeigten, wie sehr sich in den vergangenen Jahrzehnten die Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit der Menschen verändert habe. Die Menschen seien heute zwar nicht häufiger psychisch krank als in der Vergangenheit, aber steigende, vor allem auch psychosoziale Anforderungen im Berufsleben führten dazu, dass Menschen nicht mehr arbeitsfähig seien oder keine Arbeit fänden, die sie ausüben könnten.
Munz betonte, dass es mit der Psychotherapie eine sehr wirksame Behandlung gebe. In den letzten Jahrzehnten sei belegt worden, dass bei fast allen psychischen Erkrankungen Psychotherapie allein oder in Kombination mit Pharmakotherapie das geeignete Mittel ist. Psychotherapie stehe jedoch den Patienten nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung - weder im ambulanten noch im stationären Bereich. Psychisch kranke Menschen bekämen im deutschen Gesundheitssystem nicht das Ausreichende, Zweckmäßige und Notwendige, obwohl sie - wie somatisch kranke Menschen - darauf einen Anspruch hätten.
Die Gesundheitspolitik sehe dieses Problem. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode habe sie den G-BA beauftragt, die Bedarfsplanung zu reformieren und Mindeststandards für ausreichendes Personal in Psychiatrie und Psychosomatik zu entwickeln. In beiden Fällen habe sie von der Notwendigkeit gesprochen, insbesondere die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern und sicherzustellen. Aber im G-BA bewege sich wenig. Gesetzliche Vorgaben und Fristen schienen den G-BA nicht zu interessieren. Deshalb sei es wichtig, dass die Gesundheitspolitik in der nächsten Legislaturperiode durch detailgenaue Fristen und eine enge Begleitung der Arbeit des G-BA dafür sorge, dass es keine Blockade für zentrale Reformen gebe, die im Interesse psychisch kranker Menschen seien.
Der BPtK-Präsident machte außerdem deutlich, dass für die Versorgung psychisch kranker Menschen nicht nur mehr Psychotherapeuten notwendig seien, sondern auch deren Qualifikation den neuen Anforderungen angepasst werden müsse. In den zurückliegenden Jahren sei das Indikationsspektrum für Psychotherapie gewachsen. Man wisse heute, dass Menschen mit Psychosen und Suchterkrankungen von Psychotherapie profitierten. Dies müsse viel stärker in der Aus- bzw. Weiterbildung verankert werden. Man wisse heute auch, dass Psychotherapie zum Standardangebot in jeder stationären Einrichtung und in neue Versorgungsformen gehöre. Das deutsche Gesundheitssystem dürfe unter Innovation nicht ausschließlich neue Arzneimittel und Medizinprodukte verstehen, weil für deren Entwicklung und Platzierung am Markt Unternehmen in Vorleistungen gingen. Vielmehr seien viele Innovationen in der Versorgung psychisch kranker Menschen nur durch breiter qualifizierte Psychotherapeuten umzusetzen. Um das zu ermöglichen, seien die Krankenkassen bei der Finanzierung psychotherapeutischer Weiterbildung mit in der Pflicht. Die im Verlauf des DPT formulierten Anregungen für das Positionspapier zur 19. Legislaturperiode werde der Vorstand noch in das Papier aufnehmen und es dann für die weitere Lobbyarbeit während der Bundestagswahl nutzen.
Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge
Der Deutsche Psychotherapeutentag verabschiedete einstimmig fünf Resolutionen (siehe Downloads). Er forderte die Politik auf, die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge besser sicherzustellen, insbesondere indem man die unzureichende Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz korrigiere, Sprach- und Kulturmittlung finanziere und es auch Psychotherapeuten ermögliche, im Kontext von Asylverfahren Gutachten zu erstellen, damit psychische Erkrankungen von Flüchtlingen angemessen Berücksichtigung finden.
Überarbeitung Bundeskriminalamtgesetz
Der Deutsche Psychotherapeutentag sprach sich für den absoluten Schutz psychotherapeutischer Gespräche aus und forderte damit eine Überarbeitung des Bundeskriminalamtgesetzes. Dieses Gesetz war Ende April vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden und hatte zwar Gespräche mit Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen unter den absoluten Schutz vor Abhörung gestellt, nicht aber die Gespräche mit Psychotherapeuten und Ärzten. Dies sei nicht akzeptabel, denn Patienten benötigten die Möglichkeit, sich jederzeit und insbesondere in Krisensituationen vertrauensvoll an einen Psychotherapeuten zu wenden. Im Kernbereich privater Lebensführung dürfe es keine staatliche Überwachung geben.
Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung
Der Deutsche Psychotherapeutentag forderte auch, eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung zu sichern, in dem der Gesetzgeber dafür sorge, dass psychotherapeutische Leistungen insbesondere auch die mit der Richtlinie eingeführten neuen Leistungen angemessen honoriert werden und der Gemeinsame Bundesausschuss zu einer vorgezogenen Reform der Bedarfsplanung verpflichtet werde.
Wissenschaftliche Grundlagen unverzichtbar
Der Deutsche Psychotherapeutentag betonte, dass für die Behandlung psychisch kranker Menschen wissenschaftlich begründete und überprüfte Verfahren und Methoden die einzig akzeptable Grundlage seien. Kritisches Denken und fundiertes Urteilen setze voraus, dass es verlässliche Kriterien gebe, die es erlauben, die Wertigkeit von Informationen einzuordnen. Die gründliche Erforschung unserer Welt und die anschließende Einordnung der Erkenntnisse, die dabei gewonnen werden, sei die Aufgabe von Wissenschaft. Wenn jedoch wissenschaftlich fundierte Tatsachen geleugnet, relativiert oder lediglich "alternative Fakten" als gleichwertig gegenübergestellt werden, um daraus politisches Kapital zu schlagen, werde jedem konstruktiven Dialog die Basis entzogen.
Respekt zeigen, Toleranz leben, Demokratie schützen
Besorgt zeigte sich der Deutsche Psychotherapeutentag angesichts der Zunahme von Hass, Bedrohung, Gewalt, Diskriminierung und Entwertung in Äußerungen und im Verhalten in der Öffentlichkeit, in Internetbeiträgen und im politischen Raum. Der Deutsche Psychotherapeutentag trat dieser Tendenz zur Enthemmung, Grenzüberschreitung und zur Missachtung von grundlegenden Werten und der Menschenrechte entschieden und gemeinsam entgegen. Man erachte Werte, wie Respekt, Toleranz, Solidarität und zwischenmenschliche Empathie, als unverzichtbar für ein gedeihliches Zusammenleben und als Grundlage unserer schützenswerten Demokratie.
Downloads
- Gesamtkonzept Reform der psychotherapeutischen Aus- u. Weiterbildung
4.7 MB
- Resolution "Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge sicherstellen"
0.1 MB
- Resolution "Absoluter Schutz psychotherapeutischer Gespräche notwendig"
0.1 MB
- Resolution "Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sichern"
0.1 MB
- Resolution "Wissenschaftliche Grundlage unverzichtbar!"
0.1 MB
- Resolution "Respekt zeigen, Toleranz leben, Demokratie schützen"
0.1 MB
Veröffentlicht am 29. Mai 2017