2025 kommt die „ePA für alle“ – Was bedeutet das für Psychotherapeut*innen?
BPtK veröffentlicht Praxis-Info zur neuen elektronischen Patientenakte
Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.
Doch was ändert sich mit der „ePA für alle“ im psychotherapeutischen Versorgungsalltag? Wie funktioniert sie? Und welche Pflichten gehen für Psychotherapeut*innen damit einher? Die BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen.
Veröffentlicht am 11. November 2024