Behandlung von Soldaten in Privatpraxen
Informationen für Psychotherapeuten
Psychotherapeuten in Privatpraxen können ab dem 16. September Soldaten behandeln. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) einen Vertrag abgeschlossen. Zu den genauen Regelungen des Vertrags hat die BPtK eine Information für interessierte Psychotherapeuten zusammengestellt, die als Download verfügbar ist.
Für Vertragspsychotherapeuten ändert sich durch diesen Vertrag nichts. Für sie ist allein die Vereinbarung maßgeblich, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem BMVg geschlossen wurde.
Veröffentlicht am 16. September 2013