BPtK-Leitfaden für Internetprogramme im Praxisalltag
Fragen, die Psychotherapeuten vor dem Einsatz klären sollten
Die BPtK hat einen Leitfaden für den Einsatz von Internetprogrammen und elektronischen Kommunikationsmitteln im Praxisalltag entwickelt. Dieser Leitfaden soll Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei einer Entscheidung unterstützen, ob und wie sie Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Beschwerden oder Erkrankungen nutzen können.
Der Leitfaden beinhaltet grundlegende Fragen, die den Psychotherapeuten oder die Psychotherapeutin bei der Entscheidung unterstützen sollen, ob und welche Programme für eine Behandlung eines Patienten oder einer Patientin im Einzelfall hilfreich sein können. Die Fragen können auch für die Besprechung mit den Patienten genutzt werden. Der Leitfaden bietet Kriterien, um Nutzen und Risiko von Internetprogrammen abwägen und entscheiden zu können, ob bei einem Patienten der Einsatz grundsätzlich infrage kommt. Dabei geht es z. B. um die Einschätzung, ob und wie intensiv der Patient bisher das Internet nutzt und wie sensibel er mit den eigenen Daten umgeht.
Weitere Fragen betreffen den Inhalt der Programme, wie z. B. welche Aufgaben und Funktionen sie übernehmen, ob es Kontraindikationen gibt, ob sie individualisiert werden oder mit ihnen der Therapieverlauf regelmäßig erfasst werden kann, welche Funktionen sie in Krisensituationen bieten, ob ausreichender Datenschutz und Datensicherheit sichergestellt sind, ob sie evidenzbasiert sind, wie viel Zeit oder ob sie eine Schulung erfordern. Diese Fragen sind bei der Beurteilung hilfreich, ob ein bestimmtes Programm im Einzelfall in einer psychotherapeutischen Behandlung eingesetzt werden kann.
Internetprogramme zur Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen erfordern mindestens die gleiche Sorgfalt wie Behandlungen im unmittelbaren Gegenüber. Diagnostik und Aufklärung müssen grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient erfolgen. Der Leitfaden beschreibt deshalb, worauf Psychotherapeuten bei der Aufklärung und Erstellung von Krisenplänen besonders achten und welche zusätzlichen Vereinbarungen getroffen werden sollten.
Veröffentlicht am 10. Juli 2017