Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start
Schutz des Kindes bei Befüllungspflicht und bei Abrechnungsdaten sichern
Zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sprechen sich die Vorstände der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) in einer Gemeinsamen Erklärung dafür aus, das enorme Potenzial der ePA bestmöglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, die sich aus Datenschutzlücken bei der ePA für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung ergeben können.
Die Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start können Sie hier einsehen.
Veröffentlicht am 30. April 2025