Gemeinsames Vorgehen gegen Diskriminierung und Rassismus notwendig
BPtK nimmt Studienergebnisse zur strukturellen Diskriminierung beim Zugang zur Psychotherapie sehr ernst
Im November 2023 veröffentlichte das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) eine Studie mit dem Titel „Rassismus und seine Symptome. Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors mit dem Schwerpunkt Gesundheit“. Die Benachteiligungen bei der Terminvergabe für Menschen mit Nachnamen, die auf eine türkische oder nigerianische Herkunft hindeuten, waren bei der Psychotherapie unter den untersuchten Fachgruppen am stärksten ausgeprägt.
Zu den Ergebnissen der Studie positioniert sich der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wie folgt:
»Die Ergebnisse der Studie des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors sind mit Blick auf Psychotherapeut*innen beschämend. Der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer nimmt die Ergebnisse der Studie sehr ernst und zum Anlass, die bereits bestehenden Ansätze zum Vorgehen gegen strukturellen Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Profession zu überprüfen, die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu intensivieren und umgehend weitere Maßnahmen zu ergreifen. Unser Ziel muss sein, noch stärker für das Problem des Rassismus in der Psychotherapie zu sensibilisieren und gemeinsam jeder Form von Rassismus entschieden entgegenzutreten.“
Wissenschaftler*innen des DeZIM-Instituts untersuchten im Zeitraum Juni bis November 2022 die Diskriminierungserfahrungen im deutschen Gesundheitswesen und befragten dazu bundesweit mehr als 21.000 Personen. Im Fokus der Untersuchungen standen der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen sowie ihre Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung. Stichproben zufällig ausgewählter Praxen für Allgemeinmedizin, Dermatologie, Radiologie und Psychotherapie ergaben, dass Patient*innen, deren Namen mit anderen Ländern als Deutschland in Verbindung gebracht werden, trotz identisch formulierter Terminanfragen bei der Terminvergabe benachteiligt werden. Die Wahrscheinlichkeit, einen Termin zu bekommen, lag in psychotherapeutischen Praxen bei türkischen Namen um zwölf Prozentpunkte und bei nigerianischen Namen um acht Prozentpunkte niedriger als bei deutschen Namen.
Veröffentlicht am 30. Januar 2024