Klares Bekenntnis zum Direktzugang zur Psychotherapie
BPtK begrüßt Beschluss der KBV-VV zum Primärarztsystem
»Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind sich einig: Bei einer geplanten Einführung eines Primärarztsystems müssen Patient*innen Psychotherapeut*innen weiterhin ohne Überweisung aufsuchen können“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Die KBV-Vertreterversammlung hat heute einen entsprechenden Beschluss veröffentlicht. Darin heißt es: „Fachärzte für Augenheilkunde, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können weiterhin ohne Überweisung aufgesucht werden. Hier ist keine Steuerung erforderlich.“
»Das Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde hat sich als unverzichtbares Instrument zur Steuerung der Patientenversorgung bewährt“, so Benecke. Hierdurch erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen gezielt die für sie passende Versorgung. Dieser effektive Weg der Patientensteuerung durch den Direktzugang zur Psychotherapeut*in muss bei Einführung eines Primärarztsystems erhalten bleiben.“
Derzeit werden jedes Quartal rund 600.000 Patient*innen von Psychotherapeut*innen in der Sprechstunde gesehen und erhalten so einen schnellen und niedrigschwelligen Zugang zu Diagnostik, Indikationsstellung und der entsprechend der Dringlichkeit erforderlichen Behandlung.
Die Intention der Koalitionäre ist eindeutig: Die psychotherapeutische Versorgung in der Fläche und in Akutsituationen soll gestärkt werden. Das obligatorische Vorschalten eines Hausarztbesuches würde dieser Intention entgegenstehen und wäre mit keinerlei Gewinn für die Patientensteuerung verbunden. Wenn die Patientensteuerung nicht mehr in der Psychotherapie-Praxis stattfindet, würden dadurch Wartezeiten zusätzlich verlängert, der Zugang zur leitliniengerechten Behandlung erschwert und nicht vorhandene Ressourcen in der hausärztlichen Versorgung zusätzlich gebunden.
Veröffentlicht am 26. Mai 2025