Neue Praxis-Info „Elektronischer Psychotherapeutenausweis“
BPtK informiert über seine Funktionen und darüber, wie er zu bestellen ist
Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist künftig aus einer psychotherapeutischen Praxis nicht mehr wegzudenken. Mit ihm kann zum Beispiel der elektronische Arztbrief signiert werden. Es kann auf Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert sind, wie der Medikationsplan, zugegriffen oder es können Abrechnungsunterlagen elektronisch signiert und an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt werden. Der elektronische Heilberufsausweis der Psychotherapeut*innen wird zudem benötigt, um ab 2021 die elektronische Patientenakte einsehen zu können – das Einverständnis der Patient*innen vorausgesetzt.
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrer „Praxis-Info“ darüber, wofür der ePtA notwendig ist und wie man ihn bestellen kann. Die Landeskammern werden darüber ausdrücklich informieren, wann sie mit der Ausgabe beginnen.
Veröffentlicht am 09. November 2020