Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung
Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird das Prüfungsformat der Parcoursprüfungen am Ende des Studiums vereinfacht. Die vom Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates geänderte Fassung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Die im Jahr 2023 erstmals parallel an mehreren Universitäten als Teil der Approbationsprüfung durchgeführten anwendungsorientierten Parcoursprüfungen mit Simulationspatient*innen haben gezeigt, dass das bisherige Format angesichts der künftig zu erwartenden Anzahl an Prüfungskandidaten*innen wegen des hohen Ressourcenbedarfs langfristig nicht geeignet ist.
Um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren, werden die fünf Kompetenzbereiche in zwei Stationen geprüft, jedoch weiterhin getrennt bewertet. Format und Inhalte der Parcoursprüfung bleiben erhalten. Die BPtK begrüßt diese Änderungen, sieht sie aber lediglich als Zwischenlösung, da die Durchführung der Parcoursprüfung weiterhin beträchtliche personelle und räumliche Ressourcen beansprucht.
Auch für die Prüfungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss mittelfristig ein grundsätzlich neues Format entwickelt werden. Denn auch wenn nun sichergestellt wird, dass jede Prüfungskandidat*in tatsächlich in Bezug auf die psychotherapeutischen Kompetenzen im Bereich Kinder und Jugendliche geprüft wird, können Kinder und Jugendliche aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht als Simulationspersonen herangezogen werden.
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Veröffentlicht am 31. Oktober 2024