Scharfe Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz
33. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin
Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 17. November 2018 in Berlin kritisierte das geplante Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG). Durch das Gesetz dürfe es nicht zu weiteren bürokratischen Hürden beim Zugang zur Psychotherapie kommen. Vielmehr sei es unerlässlich, die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie abzubauen und mit einer Reform der Bedarfsplanung dafür zu sorgen, dass mehr Psychotherapeuten jenseits der Großstädte für die Versorgung psychisch kranker Menschen zur Verfügung stehen. Außerdem stellte der DPT die Weichen für eine psychotherapeutische Fernbehandlung, bei der die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Zentral sei dabei die Einschränkung, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung weiterhin die Anwesenheit der Patienten erfordern.
Für Demokratie und Menschenrechte
Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution zu "Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben" positionierte sich der 33. DPT zu aktuellen politischen Entwicklungen in Deutschland. Eingangs erinnerte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Delegierten an den Bericht von Alexander Mitscherlich zum Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46. Darin beschreibt Mitscherlich eindringlich, wie die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", worunter vor allem die Verfolgung und Vernichtung der Juden und die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" fielen, möglich wurden. Der einzelne Mensch sei nicht mehr als Individuum gesehen, sondern anhand von Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder ethnischer Herkunft definiert worden.
BPtK-Präsident Munz warnte, dass solche rassistischen Ressentiments wieder verbreitet würden, wenn Flüchtlinge nicht mehr als hilfsbedürftige Menschen mit einem schrecklichen Schicksal gesehen, sondern als Fremde angefeindet würden, die uns etwas wegnehmen könnten und die nicht hierhergehörten. Achtzig Jahre nach der Reichspogromnacht sei es wieder möglich, dass Menschen gehasst und verfolgt werden, weil sie bestimmte kollektive Merkmale haben, weil man sie nicht mehr als Individuum sehen wolle, weil man sie dann jagen und vertreiben könne. Psychotherapie, betonte der Präsident der BPtK, sei nicht vorstellbar in einer Gesellschaft, die die Rechte des Einzelnen nicht mehr garantieren könne oder wolle. Menschen anhand welcher Kriterien auch immer zu bestimmten Gruppen zuzuordnen, um den Anderen zu missachten oder sich selbst überlegen zu fühlen, das sei rassistisch. In der anschließenden Debatte dankten die Delegierten dem Präsidenten für seine offenen und klaren Worte.
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung
Im Bericht des Vorstandes bedauerte Dr. Munz, dass in einem Gesetz, dessen Ziele schnellere Termine und eine bessere Versorgung seien, bisher kein Schritt unternommen werde, auch die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern. Der Minister sehe zwar besonders große Versorgungs- und Terminschwierigkeiten in der psychiatrischen, erstaunlicherweise jedoch nicht in der psychotherapeutischen Versorgung. Dabei warteten Patienten außerhalb großstädtischer Zentren im Durchschnitt fünf bis sieben Monate auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. Ursache dafür sei die eklatant geringere Versorgungsdichte im Vergleich zu den Ballungszentren. Dabei seien Menschen in diesen Regionen nicht seltener psychisch krank. Munz forderte deshalb ein Sofortprogramm, durch das die psychotherapeutische Versorgungsdichte in den Regionen außerhalb großstädtischer Zentren so angehoben werde, dass sie der durchschnittlichen Versorgungsdichte im fachärztlichen Bereich entspreche. Dadurch könnten sich kurzfristig zusätzlich rund 1.500 Psychotherapeuten dort niederlassen, wo sie am dringendsten benötigt würden. Danach komme es darauf an, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit seiner Reform der Bedarfsplanung die Fehler der Vergangenheit korrigiere und ein Konzept entwickle, das sich an der Morbiditäts- und Sozialstruktur der Bevölkerung orientiere.
Die Delegierten des 33. DPT bekräftigten diese Forderung mit einer einstimmig angenommenen Resolution "Reform der Bedarfsplanung bleibt vorrangiges Ziel".
Scharf kritisierte der BPtK-Präsident die Pläne, mit dem TSVG den G-BA zu beauftragen, Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung zu beschließen. Munz erläuterte, dass mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zum April 2017 eine gestufte und gesteuerte Versorgung längst Realität sei. Mit der damaligen Einführung einer Sprechstunde könnten Patienten mittlerweile innerhalb von 5,7 Wochen einen ersten Termin bei einem Psychotherapeuten erhalten. 2011 (vor Einführung der Sprechstunde) warteten sie noch 12,5 Wochen. Patienten erführen also mittlerweile vergleichsweise schnell und ohne bürokratische Hürden, ob sie psychisch krank seien und wenn ja, welche Art von Behandlung für sie indiziert wäre. Die Sprechstunde erlaube es den Psychotherapeuten auch festzustellen, wie akut oder wie schwer eine Erkrankung ist. Sei die Behandlung dringend, könne der Patient dann inzwischen eine Akutbehandlung innerhalb von drei Wochen beginnen. Diese rasche Hilfe sei ein weiteres Novum der Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Eine erneute Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die für die Patienten nur zusätzliche Hürden und Schwierigkeiten aufbaue, sei unnötig. Das Problem sei die mangelhafte Bedarfsplanung. Das Problem sei die lange Wartezeit auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie. Aufgabe der Politik sei es, endlich dafür zu sorgen, dass die durchschnittliche Wartezeit von 19,9 Wochen auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie verringert werde. Eine Politik, die Probleme löse, die gar nicht beständen, brauche niemand.
In der sich anschließenden Diskussion pflichteten die Delegierten dem BPtK-Vorstand bei. Der DPT wies die Unterstellung im TSVG ausdrücklich zurück, dass Psychotherapeuten die falschen Patienten, die keine psychotherapeutische Behandlung benötigten, behandelten. Betont wurde auch, dass der Bundesgesundheitsminister hier versuche, Priorisierung, Rationierung und Selektion in der psychotherapeutischen Versorgung zu legitimieren. Einstimmig beschloss der 33. DPT eine Resolution "Diskriminierung von psychisch kranken Menschen durch TSVG verhindern".
G-BA - Entscheidung zur Systemischen Therapie
BPtK-Vorstand Wolfgang Schreck wies im Bericht des Vorstandes auf die zentrale Bedeutung der Systemischen Therapie in der stationären Versorgung und im institutionellen Bereich, hier besonders in der Jugendhilfe, hin. Umso dringlicher sei es, dass der G-BA nun endlich die Systemische Therapie auch für die ambulante Versorgung zulasse. Bereits 2008 habe der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie die Systemische Therapie zur vertieften Ausbildung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen. 2011 habe die BPtK sie in die Musterweiterbildungsordnung aufgenommen. Fast alle Landeskammern hätten sie inzwischen in ihre Weiterbildungsordnungen übernommen. Nun komme es auf den G-BA an.
Seit 2017 liege der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor. Das IQWiG habe die Nutzenbewertung der Systemischen Therapie im Auftrag des G-BA übernommen und festgestellt, dass für insgesamt sechs Störungsbereiche Hinweise und Anhaltspunkte für ihren Nutzen vorliegen. Darunter seien die für das Schwellenkriterium der Psychotherapie-Richtlinie entscheidenden Bereiche: depressive Störungen sowie Angst- und Zwangsstörungen. Ferner beständen Nutzennachweise bei Schizophrenie, affektiven psychotischen Störungen, Essstörungen, Substanzkonsumstörungen und körperlichen Erkrankungen. Die BPtK habe sich während des gesamten Bewertungsverfahrens über mündliche und schriftliche Stellungnahmen eingebracht. Man erwarte nun, dass der G-BA in seiner Plenumssitzung am 22. November 2018 den Nutzen der Systemischen Therapie feststelle und der Unterausschuss Psychotherapie dann zügig damit beginne, sie in die Psychotherapie-Richtlinie zu integrieren.
In der sich anschließenden Debatte betonten Delegierte, dass es längst an der Zeit sei, die Systemische Therapie auch in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen einzusetzen. Leider beschränke sich die Entscheidung des G-BA auf die Systemische Therapie bei Erwachsenen, weil der Antrag, den der Unparteiische Vorsitzende im G-BA 2013 gestellt habe, sich nur auf Erwachsene bezogen habe. Nach Abschluss des jetzigen Verfahrens müsse es deshalb zügig zu einer Antragstellung für Kinder und Jugendliche kommen, forderte BPtK-Vorstand Schreck. Ein solcher Antrag könne allerdings nur von den Bänken des G-BA und nicht von der BPtK gestellt werden. Da er nicht davon ausgehe, dass ein solcher Antrag von den Krankenkassen komme, sei es wichtig, bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für diesen Antrag zu werben.
Reform des Psychotherapeutengesetzes
BPtK-Präsident Munz berichtete, dass das Bundesgesundheitsministerium plane, Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutengesetzes vorzulegen. Der Entwurf beziehe sich dann nicht nur auf die Ausbildung, sondern auch auf die notwendigen sozialrechtlichen Regelungen für die psychotherapeutische Weiterbildung. Dank eines Gutachtens von Dr. Rainer Hess sei es gelungen darzulegen, warum Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante psychotherapeutische Weiterbildung eingesetzt werden könnten. Im Gesetzgebungsprozess werde es immer wieder wichtig sein, dass sich die Profession an ihren zentralen Reformzielen orientiere. Dazu gehöre, dass es einen bundeseinheitlich geltenden Qualifikationsstandard auf Masterniveau für die Ausbildung verbunden mit einer Staatsprüfung an deren Ende gebe. Ferner sei entscheidend, dass Psychotherapeutinnen nach Abschluss eines Studiums einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen könnten und ihre Weiterbildung nicht selbst finanzieren müssten. Die Qualität der heutigen Ausbildung, die insbesondere über das gemeinsame Lernen im Kontext der Institute ermöglicht werde, gelte es zu bewahren.
Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich
BPtK-Vorstand Dr. Andrea Benecke betonte, dass ohne Psychotherapeuten eine stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen nicht möglich sei. Psychotherapie sei in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen genauso unverzichtbar wie in der Rehabilitation von Menschen mit psychischen und körperlichen Erkrankungen. Wenn der G-BA seine Personalmindestanforderungen für die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung beschließe und das Ziel eine leitlinienorientierte Versorgung sei, werde der Bedarf an Psychotherapie und Psychotherapeuten noch weiter steigen. Deshalb reiche es nicht aus, in den Krankenhausbereich nur "hineinzuschnuppern". Psychotherapeuten bräuchten eine vertiefte Qualifizierung für die Aufgaben in der stationären Versorgung. Deshalb müsse die stationäre Qualifizierungsphase gleichwertig zur ambulanten Qualifizierung gestaltet werden. Ohne Frage gehöre zur Weiterbildung der Psychotherapeuten aber auch eine mindestens zweijährige ambulante Phase. Dr. Benecke erörterte den Delegierten, welche Finanzierungsoptionen es dafür gebe. Als notwendig, aber nicht hinreichend bezeichnete sie die Ermächtigung der jetzigen Ausbildungsambulanzen als Weiterbildungsambulanzen. Damit werde gesichert, dass die Versorgungsleistungen von Psychotherapeuten in Weiterbildung an den Ambulanzen von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Zusätzliche Fördermittel seien jedoch notwendig, um auch während der ambulanten Weiterbildung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit angemessener Vergütung sicherzustellen und Eigenbeteiligungen zu vermeiden. Hier könne analog zur jetzigen Regelung für die Fachärzte der Allgemeinmedizin eine pauschale Förderung im Sinne eines Lohnkostenzuschusses geschaffen werden. Möglich sei aber auch ein eigenständiger Weg, bei dem die erforderlichen Leistungen der Weiterbildungsinstitute, wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision, gefördert und additiv ein Lohnkostenzuschuss gezahlt werde, der berücksichtige, dass Psychotherapeuten in Weiterbildung einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit für Weiterbildung einsetzten und nicht der Versorgung zur Verfügung ständen. Es komme nun darauf an, die unterschiedlichen Optionen fachlich und juristisch zu bewerten und in der Profession zu diskutieren, um dann an die Politik mit einem ausgereiften Vorschlag heranzutreten. Ausreichend Zeit für die Diskussion wolle man sich auf einem Delegiertenworkshop am 19. Februar 2019 nehmen.
Weiterbildung institutioneller Bereich
BPtK-Vorstand Wolfgang Schreck erläuterte die besonderen Herausforderungen im institutionellen Bereich, in dem es einen großen und wachsenden Bedarf an Psychotherapie gebe. Gleichzeitig erfordere die Tätigkeit in diesem Bereich eine spezifische Qualifikation, weshalb der DPT für eine fakultative Weiterbildung im institutionellen Bereich votiert habe. Um dies mit Leben zu füllen, müsse man mit den Leistungs- und Kostenträgern sprechen. Es gehe darum, traditionelle psychotherapeutische Tätigkeitsfelder zu erhalten oder zu reaktivieren und innovative Tätigkeitsfelder zu erschließen, um so neue Berufsperspektiven in diesem Bereich zu schaffen. Dabei werde man sich im ersten Anlauf auf die Jugendhilfe konzentrieren.
In der sich anschließenden Diskussion betonten Delegierte, dass es nicht nur berufsrechtlich notwendig, sondern auch fachlich wichtig sei, dass die Weiterbildungsbefugten im stationären Bereich Mitglieder der Psychotherapeutenkammern seien. Es komme sehr darauf an, bereits früh darüber nachzudenken, wie dies in der Prozess- und Organisationsstruktur der Kliniken realisiert werden könne. Wichtig sei ferner, bereits während des Studiums über die Breite der psychotherapeutischen Verfahren zu informieren, damit eine fundierte Entscheidung für ein Vertiefungsverfahren während der Weiterbildung möglich werde. Beim neuen Approbationsstudium dürfe sich die Engführung auf Verhaltenstherapie, die aktuell das Studium an den Universitäten kennzeichne, nicht wiederholen.
Mit Befremden nahmen Delegierte ein gemeinsames Papier der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Lehrstuhlinhaber im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik zur Kenntnis. Darin würden Verabredungen getroffen, die sich nicht mit den Beschlüssen des DPT decken.
Digitale Agenda der BPtK
BPtK-Präsident Munz beschrieb die unterschiedlichen Felder der digitalen Agenda der BPtK. Beim Thema Telematikinfrastruktur, die die technische Grundlage für eine sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander biete, gehe es auch um die Ausgabe der elektronischen Psychotherapeutenausweise, die vermutlich im Jahr 2019 von den Landespsychotherapeutenkammern vorgenommen werde. Seit Langem beschäftige sich die BPtK mit dem Thema Internet in der Psychotherapie, zu dem bereits 2017 ein umfassender Standpunkt veröffentlicht worden sei. Mit der AOK und der FU Berlin erarbeite die BPtK gerade einen Antrag für den Innovationsfonds zu diesem Thema. Um den Psychotherapeuten grundsätzlich die Fernbehandlung zu ermöglichen, habe man eine Gesetzesänderung mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erreicht und werde auf diesem DPT noch über eine Anpassung der Musterberufsordnung reden. Ein weiteres zentrales Thema sei auch z. B. im Kontext des TSVG die elektronische Patientenakte. Hier habe man bereits in den Stellungnahmen zum anlaufenden Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht, dass es immer darum gehen müsse, Datenschutz und Datensicherheit auf dem höchstmöglichen Niveau zu gewährleisten und dass es gleichzeitig darauf ankomme, die Patientenautonomie als Richtschnur des Handelns nie aus dem Auge zu verlieren.
Dr. Munz betonte, dass diese Einzelaktivitäten immer in einen Gesamtkontext zu stellen seien. Gerade für Psychotherapeuten komme es darauf an, die Veränderungen, die in der Gesellschaft durch die Digitalisierung ermöglicht würden, zu beobachten. Es gehe immer auch um die Fragen, was bedeutet eine zunehmende Digitalisierung für uns als Profession, wie wirkt sich eine digitale Kommunikation auf die Beziehung zu unseren Patienten aus, welche Risiken nehmen wir mit dem Einsatz digitaler Anwendungen eventuell in Kauf, und über all dem die Frage, welche Veränderungen für den einzelnen Menschen und für die Gesellschaft, in der er lebt, bringt die Digitalisierung? Er denke, dass die Zukunft gestaltbar sei, so wie es Steven Pinker in einem Zitat formulierte: "Die Wirklichkeit ist, dass der Fortschritt langsam ist und die Menschen in jedem Stadium den Schraubenzieher in der Hand halten." Genau das - den Schraubenzieher in der Hand behalten - sei das Ziel der BPtK bei allen anstehenden Diskussionen.
Um diese gesellschaftliche Entwicklung diskutieren zu können, hatte der Vorstand Dr. Alexandra Borchardt eingeladen, auf dem 33. DPT die zentralen Thesen ihres Buches "Mensch 4.0: Frei bleiben in einer digitalen Welt " vorzustellen. Dr. Borchardt beschrieb in ihrem Vortrag u. a., wie sehr die Digitalisierung und die sozialen Medien Einfluss auf das Selbstverständnis der Menschen nehmen. Durch den Einfluss der sozialen Medien würden Menschen sich zunehmend als ein maßzuschneiderndes Produkt betrachten. Sie würden ungeduldig, weil die Erfüllung von Bedürfnissen als unmittelbar zu realisierende Wünsche erlebt werden. Sie würden sich der Illusion hingeben, dass die über die sozialen Medien gegebenen Bewertungsmöglichkeiten bereits politisches Gestalten seien. Sie würden unter Umständen verkennen, dass die sozialen Medien und die hierauf aufbauende Ökonomie das Ziel der Effizienz und damit die Ökonomisierung aller Lebensbereiche ungeheuerlich befördere. Nicht zuletzt sei das Überangebot an Informationen verantwortlich für ein Gefühl der Orientierungslosigkeit. Es fehle vielen Menschen die Orientierung, z. B. an Werten, und das Bewusstsein dafür, dass es darauf ankomme, sich für diese Werte auch wirklich politisch zu engagieren, damit sie auch in Zukunft Bestand haben. Letztlich müsse man immer im Auge behalten, dass Freiheit eine Demokratie voraussetze, in der es gelinge, das Aushandeln unterschiedlicher Interessen durch Regeln zu schützen. Soziale Medien oder die Kommunikation über das Internet würden solche Kompromisse nicht befördern, denn in diesem Kontext sei die lauteste Stimme meistens die durchsetzungsstärkste. Tragfähige Lösungen könne man aber nur durch Verhandlungen, durch die Orientierung an Werten und den Respekt vor jedem einzelnen Menschen erzielen. Es gehe, so schloss Alexandra Borchardt, darum, dass Effizienzdiktat zu brechen, sich als Bürgerinnen zu verstehen und nicht nur als Konsumentinnen einer politischen und nicht technologischen Logik zu folgen, eine aufgeklärte Debatte innerhalb demokratischer Institutionen zu führen und so gemeinsam die Regeln für die Freiheit zu vereinbaren.
Die Delegierten griffen diese Anregungen auf und erläuterten, wie wichtig es sei, ihren Patienten das Recht zuzubilligen, nicht nur effizient zu funktionieren, es müsse den Patienten ausreichend Zeit gelassen werden, wieder gesund zu werden, es brauche einen Raum, in dem der Effizienzdruck sich nicht entfalten kann. Es gehe letztlich für jeden Menschen darum, seine Individualität zu gestalten, und das beinhalte durchaus auch die Abweichung von der Norm.
BPtK-Vizepräsident Dr. Melcop erläuterte die umfassende Strategie der BPtK zu den breiten Themenfeldern der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ausgehend von dem Standpunkt "Internet in der Psychotherapie" habe der Vorstand seine Strategie kontinuierlich weiterentwickelt. Dieses Thema stelle einen zentralen Schwerpunkt der Arbeit des Vorstands der BPtK dar. Es habe sich bewährt, für die zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungsbereiche jeweils spezifische Expertise hinzuzuziehen. Wie zuletzt beim Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sei es dabei gelungen, neben der inhaltlichen Positionierung auch die rechtlichen Weichenstellungen für künftige Entwicklungen mitzugestalten. Der DPT votierte dafür, eine Vorstandskommission zum Thema "Digitale Agenda der BPtK" einzusetzen. Das Thema, das von digitalen Anwendungen in der Psychotherapie über die elektronische Patientenakte, den Datenschutz, die gesellschaftlichen Implikationen der Gesamtentwicklung bis hin zu der Digitalisierung der Öffentlichkeitsarbeit und der Arbeitsweise der Kammer reiche, treffe auf viel Unsicherheit und Beratungsbedarf bei den Mitgliedern. Eine Kommission sei sinnvoll, um sich mit der Vielfalt dieser Themen systematisch auseinanderzusetzen und neben den Strategien und politischen Stellungnahmen auch dem Beratungs- und Fortbildungsbedarf der Kammermitglieder gerecht zu werden.
Musterberufsordnung und psychotherapeutische Fernbehandlung
Der DPT votierte für einen Vorschlag des BPtK-Vorstandes zur Änderung der Musterberufsordnung, mit der eine Fernbehandlung auch für Psychotherapeuten möglich wird. Dabei seien die Qualitätsstandards der psychotherapeutischen Versorgung einzuhalten. Zentral sei die Einschränkung, dass Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung die Anwesenheit der Patientin weiterhin erfordern.
Peter Lehndorfer, Vizepräsident der BPtK, erläuterte die Gründe des Vorstandes, eine psychotherapeutische Fernbehandlung zu ermöglichen. Durch eine Videobehandlung ließen sich z. B. für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen unüberwindbare Wege zu einer Praxis überbrücken. Ferner sei es möglich, nach einem Umzug oder nach stationärer Behandlung einen Wechsel der Psychotherapeuten zu vermeiden ebenso wie Therapieunterbrechungen, wenn Patienten z. B. beruflich länger vom Wohnort abwesend seien. Auch sei für bestimmte Patientengruppen die Anbahnung einer Psychotherapie mittels Fernbehandlung sinnvoll und notwendig. Sie biete aber auch die Möglichkeit, die Versorgung mit spezifischen Qualifizierungen sicherzustellen, z. B. im Bereich der Klinischen Neuropsychologie, Schmerzpsychotherapie oder speziellen Psychotherapie bei Diabetes.
Allerdings sei eine Fernbehandlung nicht immer sinnvoll. Zum Beispiel könne es auch fachlich kontraindiziert sein, dass eine Psychotherapie als Fernbehandlung durchgeführt werde, auch wenn ein Patient dies vorziehen sollte. Die Indikationsstellung auch hierfür sei gründlich und fachgerecht durchzuführen. Auch leiste die Fernbehandlung keinen Beitrag zum Abbau von Wartezeiten, da sich bei einer Videobehandlung der Zeitaufwand einer Psychotherapie nicht verringere.
Die Videobehandlung hat über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Eingang in die psychotherapeutische Versorgung gefunden. Die BPtK habe sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Videosprechstunde nicht nur für die ärztliche, sondern auch für die psychotherapeutische Versorgung nutzbar zu machen. Nun sei davon auszugehen, dass der Bewertungsausschuss bis zum April 2019 Regelungen zur Videobehandlung beschließt, die auch die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung und die Berufsordnung der Psychotherapeuten berücksichtigen.
Der Vorstand habe mit Unterstützung der Kommission "Berufsrechtliche Regelungen - Internet in der Psychotherapie" einen Vorschlag zur Anpassung der Musterberufsordnung erarbeitet. Ziel dieser Änderung sei es, grundsätzlich die Option zu eröffnen, nicht nur im persönlichen Kontakt, sondern auch über elektronische Kommunikationsmedien zu behandeln. Zentral sei aber die Voraussetzung, dass Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung die Anwesenheit des Patienten erfordern. Der Vorstand halte die Einhaltung dieses Standards für unverzichtbar. Mimik, Gestik und die Wahrnehmung nonverbaler Kommunikation seien für eine ordnungsgemäße Diagnosestellung erforderlich. Dabei sei man sich darüber im Klaren, dass es grundsätzlich denkbar sei, eine Diagnostik auch ohne direkten Kontakt durchzuführen. Aber man müsse konstatieren, dass sich nicht ausschließen lasse, dass aufgrund des eingeschränkten Eindrucks in der Videokommunikation bei einzelnen Patienten Fehldiagnosen möglich seien. Aufgabe der Musterberufsordnung der Psychotherapeuten sei aber sicherzustellen, dass Patienten keine Schäden erleiden können.
Eine Gruppe von Delegierten brachten einen Alternativantrag ein, der sich bei der Formulierung der psychotherapeutischen Fernbehandlung an den Regeln der (Muster)Berufsordnung-Ärzte orientierte. Danach sollte im Einzelfall eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien möglich sein. Damit wäre auch Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ohne Anwesenheit der Patienten möglich. Für die Antragstellerinnen betonte Andrea Mrazek, Präsidentin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer, dass auch für sie die persönliche Beziehung der Goldstandard der Psychotherapie bleibe. Man habe sich aber aus drei Gründen für diesen Vorschlag entschieden. Die Berufsordnung müsse sich an den realen Bedingungen der Kollegen und deren Patienten orientieren. Den Einzelfall, dass eine ausschließliche Fernbehandlung notwendig werde, werde es mit Sicherheit geben. Und deshalb könne man ihn in die Berufsordnung auch gleich aufnehmen. Wichtig sei es darüber hinaus, den Psychotherapeuten die gleichen Innovationsmöglichkeiten einzuräumen, wie den Ärzten. Vor allen Dingen gehe es darum klarzustellen, dass die Entscheidung darüber, ob es für einen Patienten angemessen ist, eine ausschließliche Fernbehandlung durchzuführen, der kompetenten Entscheidung eines Psychotherapeuten anheim zu stellen sei.
Ein weiterer Alternativantrag sollte eine Fernbehandlung nur in begründeten Ausnahmefällen ermöglichen. Auch die Antragsteller dieses Alternativantrages betonten, dass Psychotherapie im persönlichen Kontakt erbracht werden solle und wollten mit diesem Vorschlag ein Aufweichen dieses Standards verhindern.
In der intensiven Debatte betonten Befürworter des ersten Alternativantrags, dass der Freiheitsgedanke als zentral zu betrachten sei. Man solle sich nicht strengere Regeln als die Ärzteschaft auferlegen. Die Entscheidung, wann eine ausschließliche Fernbehandlung angemessen sei und wann nicht, könne den Kollegen selbst überlassen und auf den erhobenen Zeigefinger verzichtet werden. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dennoch der Patientenschutz gefährdet werde, könne man nachsteuern.
Dem wurde entgegengehalten, dass es grundsätzliche Unterschiede zwischen ärztlichen Befunden und psychotherapeutischer Diagnostik gebe. Der Patientenschutz sei ein zu hohes Gut, um Risiken in Kauf zu nehmen. An einem späteren Punkt eventuell nachzusteuern, sei unvereinbar mit einer Berufsordnung. In den Mittelpunkt müssten hier Patientenschutz und Sorgfaltspflichten gestellt werden.
Eine kurze Debatte entspann sich auch zu der Frage, inwieweit die Psychotherapeutenkammern bei der Genehmigung von Forschungsprojekten zu beteiligen sind. Hier konnte klargestellt werden, dass es nicht um die Genehmigung der Forschungsprojekte gehe, sondern darum festzustellen, ob die an den Forschungsprojekten beteiligten Psychotherapeuten durch diese Teilnahme nicht gegen die Pflichten der Berufsordnung verstoßen. Solche Entscheidungen der Psychotherapeutenkammern seien in der Vergangenheit schon konstruktiv aufgenommen worden, da beispielsweise Mitglieder von Ethikkommissionen die Sorgfaltspflichten der Psychotherapeuten, die in den Berufsordnungen kodifiziert sind, nicht immer ausreichend kennen.
Die Delegierten beschlossen darüber hinaus Neuregelungen bei den Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten der Berufsgeheimnisträgerinnen. Es handelt sich dabei um eine Anpassung an eine Regelung zur Schweigepflicht im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB). Insbesondere ging es darum klarzustellen, dass gegenüber Dritten ein Offenbaren von Tatsachen, die der Schweigepflicht unterliegen, möglich ist, wenn dies für die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistung erforderlich ist. Diese Dritten sind, wie auch Mitarbeiter in psychotherapeutischen Praxen, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Klargestellt wurde auch, dass die Mitarbeiter und Dritte auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu verpflichten sind.
Musterweiterbildungsordnung spezielle Schmerzpsychotherapie
Der DPT votierte mit großer Zustimmung für eine Ergänzung der Musterweiterbildungsordnung um den Bereich spezielle Schmerzpsychotherapie. Dr. Bruno Waldvogel erinnerte für die Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK an den Beschluss des 31. DPT, dafür einen Entwurf zu erarbeiten. Angesichts der Prävalenz und der Behandlungshäufigkeit gehöre Schmerz zu den erheblichen Gesundheitsproblemen. Die Vermittlung spezieller schmerzpsychotherapeutischer Grundkenntnisse sei in der Ausbildung zum Psychotherapeuten nicht verpflichtend. Deshalb sei es sinnvoll, über eine geregelte Spezialqualifikation die Versorgung zu verbessern.
Jahresabschluss, Haushaltsplan und Entschädigungs- und Reisekostenordnung
Die Delegierten des 33. DPT nahmen den Jahresabschluss der BPtK für 2017 einstimmig an und entlasteten ebenfalls einstimmig den Vorstand der BPtK für das Haushaltsjahr 2017 und beschlossen, das Ergebnis des Haushaltsjahres 2017 in voller Höhe in die allgemeine Betriebsmittelrücklage der BPtK zu überführen.
Der DPT folgte nicht dem Antrag verschiedener Delegierter, in der Reisekostenordnung die Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Fahrzeit und Sitzungszeit zu ändern. Er schloss sich der Empfehlung des Finanzausschusses an, diese Regelung im Kontext einer Gesamtüberarbeitung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung, die für 2019 geplant ist, zu diskutieren.
Der DPT folgte einem Antrag des Vorstandes, ein Betreuungsgeld für Kinder und zu pflegende Angehörige einzuführen, wenn von einem Ehrenamtler diese Aufgabe aufgrund seiner Tätigkeit für die BPtK im Kontext von Gremiensitzungen zeitweise nicht wahrgenommen werden kann. Der DPT votierte auf Antrag des jetzigen Vorstandes dafür, die Aufwandsentschädigung für den neu zu wählenden Vorstand ab Mai 2019 zu erhöhen und er beschloss darüber hinaus redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen in der Entschädigungs- und Reisekostenordnung in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Reisekosten.
Der DPT stimmte dem von Peter Lehndorfer und Rudi Bittner, Vorsitzender des Finanzausschusses der BPtK, vorgestellten Haushaltsplan der BPtK für das Jahr 2019 einstimmig zu.
Eingangs des DPT wählten die Delegierten Heiko Borchers als stellvertretenden Vertreter der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Länderrat. Heiko Borchers ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein.
Eine Reihe von Tagesordnungspunkten konnten aus Zeitgründen nicht behandelt werden, die Delegierten votierten dafür, diese auf den nächsten DPT zu vertagen. Auf der Homepage der BPtK finden Sie die Resolutionen und die aktualisierte Musterberufs- bzw. ‑weiterbildungsordnung.
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- Resolution „Demokratie und Menschenrechte sind die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben!“0
- Resolution „Diskriminierung von psychisch kranken Menschen durch TSVG verhindern!“0
- Resolution: „Psychotherapie-Kompetenz in den Sachverständigenrat!“0
- Resolution „Reform der Bedarfsplanung bleibt vorraniges Ziel!“
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Veröffentlicht am 23. November 2018