Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
BPtK sieht in UBSKM-Gesetz wichtiges Signal
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht in dem Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (BT-Drs. 20/13183) ein wichtiges Signal für Betroffene sexualisierter Gewalt. Mit dem Gesetz sollen die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und eine forschungsbasierte Berichtspflicht eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
»Es ist ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Signal, dass per Gesetz das Amt der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft etabliert wird. Kinderschutz, die Bekämpfung sexualisierter Gewalt und die Unterstützung der betroffenen Menschen von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend sind Prioritäten, die nun auch strukturell gefestigt werden“, bewertet BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Entwurf der Bundesregierung.
Positiv sei auch die dauerhafte Bereitstellung eines Beratungssystems für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend durch den Bund zur Unterstützung der individuellen Aufarbeitung der Gewalt. „Ob die dafür im Haushaltsjahr 2025 eingestellten jährlichen Ausgaben des Bundes in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro ausreichen werden, wird sich aber zeigen müssen“, so Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandmitglied.
Psychotherapie ist ein zentrales Mittel, um die von sexueller Gewalt verursachten Leiden zu heilen oder zu lindern. Sie versetzt Betroffene in die Lage, sich mit dem erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen und ihre Rechte einzufordern. Psychotherapeut*innen sind in ihrer Arbeit auch mit möglichen Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung konfrontiert, wenn Patient*innen ihnen entsprechende Informationen im geschützten Rahmen der Psychotherapie mitteilen. Dadurch kann eine besondere Konfliktsituation für Psychotherapeut*innen entstehen, in der sie zwischen dem Vertrauensschutz gegenüber ihren Patient*innen und dem aktiven Einschreiten zum Kindeswohl abwägen müssen. Für diese Fälle kann das Angebot einer professionellen Beratung durch Angehörige des eigenen Heilberufs eine wichtige Unterstützung sein. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch eine Ergänzung im Kinderschutzgesetz ausdrücklich klarzustellen, dass auch Psychotherapeut*innen zum Berater- und Nutzerkreis der medizinischen Kinderschutzhotline gehören“, erklärt Benecke.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2024