Systemische Therapie
BPtK und Fachgesellschaften beraten sozialrechtliche Perspektiven
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische und Familientherapie, die Systemische Gesellschaft und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben sich in Berlin getroffen, um sich über den aktuellen Stand zu informieren und das weitere Vorgehen zu beraten.
"Wir begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie ", erklärte Prof. Dr. Rainer Richter, BPtK-Präsident. "und hoffen, dass auch die sozialrechtliche Anerkennung als ambulantes Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der breiten Wirksamkeit bald folgen wird."
Die berufsrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie schreitet inzwischen zügig voran. Die ersten Landesbehörden haben sich bereits dahingehend geäußert, dass sie nach den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) Ausbildungsinstitute mit der vertieften Ausbildung in Systemischer Therapie anerkennen werden, wenn die weiteren Bedingungen für die staatliche Anerkennung erfüllt sind.
Die Beratungen zur sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie machten deutlich, dass die hierfür erforderlichen Schritte sorgfältig geplant und vorbereitet werden müssen. Die rege Forschungsaktivität zur Systemischen Therapie, wie sie sich auch im Gutachten des WBP niedergeschlagen hat, sollte für die Integration in die ambulante Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) intensiv genutzt werden.
Die BPtK wird sich dafür einsetzen, dass die Systemische Therapie zusätzlich zu den bereits bestehenden wirksamen Angeboten in der stationären Versorgung und im Jugendhilfebereich auch den Patienten der ambulanten GKV-Versorgung möglichst bald als Behandlungsangebot zur Verfügung gestellt werden kann.
Der WBP hatte am 14. Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eingestuft. Nachdem das erste WBP-Gutachten im Jahre 1999 noch feststellte, dass die Studienlage dafür nicht ausreiche, hat sich die Forschungslage in den vergangenen zehn Jahren erheblich verbessert.
Der WBP stellt in seinem neuen Gutachten fest, dass die Systemische Therapie bei Erwachsenen in fünf und bei Kindern und Jugendlichen in vier Anwendungsbereichen als wissenschaftlich anerkannt gelten kann. Er empfiehlt deshalb ihre Zulassung als Psychotherapieverfahren - sowohl für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten als auch für die vertiefte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Folgende Anwendungsbereiche wurden anerkannt:
Bei Erwachsenen:
- Affektive Störungen,
- Essstörungen,
- Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten,
- Abhängigkeiten und Missbrauch,
- Schizophrenie und wahnhafte Störungen.
Bei Kindern:
- Affektive Störungen und Belastungsstörungen,
- Essstörungen und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen,
- Verhaltensstörungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie Tic-Störungen,
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Störungen der Impulskontrolle, Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen, Abhängigkeit und Missbrauch, Schizophrenie und wahnhafte Störungen.
Veröffentlicht am 16. Februar 2009