Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli Kassenleistung
Die Systemische Therapie steht gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen ab dem 1. Juli als Kassenleistung zur Verfügung.
Am 18. Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie als Leistung bei Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dieser Beschluss trat am 12. April 2024 in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben nun kurzfristig auch die weiteren notwendigen formalen Anpassungen, unter anderem der Psychotherapie-Vereinbarung, beschlossen, sodass die Versorgung ab sofort möglich ist.
Neben den bestehenden Psychotherapieverfahren – der analytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Verhaltenstherapie – kann Systemische Therapie als viertes Richtlinien-Psychotherapieverfahren nun auch bei Kindern und Jugendlichen bei allen Anwendungsbereichen der Psychotherapie gemäß Psychotherapie-Richtlinie angewendet werden. Gegenwärtig ist die Zahl der zugelassenen Psychotherapeut*innen, die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen erbringen können, noch gering und wird voraussichtlich erst in den kommenden Jahren im Zuge der steigenden Absolvent*innenzahlen in der Aus- und Weiterbildung kontinuierlich anwachsen.
Erwachsene können die Systemische Therapie bereits seit dem 1. Januar 2020 als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Daraufhin hatte der Gemeinsame Bundesausschuss am 27. Mai 2021 auch die Methodenbewertung für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen eingeleitet und diese zügig mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen.
Die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder als Kombination aus Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die Systemische Therapie auch in einem für sie spezifischen Mehr-Personen-Setting durchgeführt werden, bei dem relevante Bezugspersonen der Patient*in in die Behandlung einbezogen werden. Als Kurzzeittherapie kann die Systemische Therapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden durchgeführt werden; eine Langzeittherapie kann bis zu 48 Stunden umfassen.
Veröffentlicht am 02. Juli 2024