Psychotherapeuten brauchen bessere Rahmenbedingungen
BPtK-Präsident Munz vom Deutschen Psychotherapeutentag im Amt bestätigt
Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Koblenz am 29. und 30. März 2019 bestätigte mit großer Mehrheit Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop wurde in sein Amt wiedergewählt. Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke rückte zur Vizepräsidentin auf. Wolfgang Schreck blieb Beisitzer und für den nicht mehr antretenden Peter Lehndorfer wurde als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Willhauck-Fojkar in den Vorstand gewählt.
Der 34. DPT begrüßte außerdem den Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, der in weiten Teilen seine Zustimmung fand. Änderungsbedarf sahen die Delegierten insbesondere bei der Heilkundeerlaubnis und einer ausreichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.
Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßte die Delegierten in Koblenz. Sie machte deutlich, dass der Erhalt der psychischen Gesundheit und die angemessene Versorgung psychisch kranker Menschen ein politisches Handlungsfeld mit hoher Priorität sei. Zusätzlich zum persönlichen Leid seien die ökonomischen Folgen psychischer Erkrankungen, wie sie sich zum Beispiel im Anstieg der Frühverrentungen niederschlagen, Anlass, sich diesem Thema zu widmen. Hinzu komme, dass Psychotherapie unter Evidenzgesichtspunkten bei fast allen psychischen Erkrankungen das Mittel der Wahl sei und ihre Bedeutung in der indizierten Prävention, aber auch in der Versorgung weiter wachse. Dies gelte auch für den institutionellen Bereich, also zum Beispiel in der Jugendhilfe.
Der Versorgungsbedarf psychisch kranker Menschen nehme zu, gleichzeitig verknappe sich das ärztliche Versorgungsangebot. Deshalb brauche man dringend neue Modelle für eine Kooperation der Berufsgruppen und angemessene Arbeitsbedingungen. Aus ihrer Sicht werde mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes dafür ein sinnvolles und neues Fundament gelegt. Rheinland-Pfalz werde sich bei den Beratungen zu diesem Gesetz im Bundesrat für die Reform aussprechen. Gleichzeitig werde das Land sehr dafür werben, dass während der Übergangsphase, bis die neuen Aus- und Weiterbildungsbedingungen greifen, die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen der Psychotherapeuten in Ausbildung korrigiert werden.
Mit Blick auf die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen hob Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler die Mindestanforderungen für das Personal in Psychiatrie und Psychosomatik hervor, die derzeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beraten werden. Dies sei die Chance, die Qualität der Versorgung in den Kliniken an den derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Standard anzupassen. Dabei gehe es nicht nur um den aktuellen Stellenwert der Psychotherapie, es gehe auch darum, eine angemessene Austauschbarkeit zwischen Ärzten und Psychotherapeuten sicherzustellen. Zum Abschluss betonte Bätzing-Lichtenthäler die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und ihrem Ministerium und richtete die Grüße der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus.
Die Präsidentin der rheinland-pfälzischen Psychotherapeutenkammer, Sabine Maur, erinnerte zur Eröffnung des 34. DPT an zentrale Errungenschaften des Psychotherapeutengesetzes, wie die Einführung zweier neuer akademischer Heilberufe, die Verankerung der Versorgung durch diese Heilberufe im Sozialrecht und die grundlegende Verbesserung der Versorgung durch ein Erstzugangsrecht zu Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP). Sie betonte, dass heute PP und KJP aus der Versorgung nicht mehr wegzudenken seien, im ambulanten Bereich genauso wie im Krankenhaus. Dieser hohe Stellenwert der Psychotherapie in der Versorgung entspreche den Empfehlungen von Leitlinien. Deshalb sei es an der Zeit, die Rahmenbedingungen für Psychotherapeuten in allen Tätigkeitsbereichen angemessen zu verbessern. Dabei gehe es nicht nur um eine bessere Vergütung, sondern insbesondere im stationären Bereich auch um Leitungsfunktionen. Sie begrüßte grundsätzlich den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung und erinnerte daran, dass es ein gravierender Geburtsfehler des Psychotherapeutengesetzes aus dem Jahr 1999 sei, dass die Psychotherapeuten in Ausbildung in prekären Verhältnissen leben müssten. Gerade während der stationären Tätigkeit würden Psychotherapeuten in Ausbildung durch die Kliniken ausgenutzt und die Krankenkassen würden „einen Haufen Geld sparen“. Deshalb sei die baldige Reform der Psychotherapeutenausbildung dringend notwendig und alternativlos.
Reform der Psychotherapeutenausbildung – positive Resonanz auf den Gesetzentwurf
Zentrales Thema des DPT in Koblenz war die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Große Zustimmung fand der vorliegende Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf bringe „in weiten Teilen, was wir wollen“ und das sei insgesamt „ein großer Erfolg für uns als Profession“, hielten Delegierte fest.
Berufliche Selbstverwaltung vor Eingriff schützen
Eingangs der Debatte hatte der Präsident der BPtK, Dr. Dietrich Munz, deutlich gemacht, dass er sich einen Schulterschluss zwischen den Bundeskammern der akademischen Heilberufe wünsche, wenn es darum gehe, die Kompetenzen der beruflichen Selbstverwaltung vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Ein solcher Eingriff in die berufliche Selbstverwaltung sei die derzeit geplante Heilkundeerlaubnis. Psychotherapeuten seien ein verkammerter Heilberuf und es entspreche ihrem beruflichen Selbstverständnis, Patienten mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren zu behandeln. Dies müsse weder den Kammern noch den Kammermitgliedern gesetzlich vorgegeben werden. Vor 20 Jahren sei eine solche Regelung noch im Psychotherapeutengesetz vorgegeben worden, weil es damals die Landespsychotherapeutenkammern noch nicht gegeben habe. Heute sei eine solche Regelung überflüssig und ein Eingriff in die berufliche Selbstverwaltung. Er hoffe sehr, dass die Bundesärztekammer sich noch an die Seite der Bundespsychotherapeutenkammer stelle und gemeinsam mit ihr die Kompetenzen der beruflichen Selbstverwaltung verteidige. Beide Kammern müssten auf Bundesebene genauso, wie es die Kammern auf Landesebene bereits tun, eng miteinander kooperieren. „Wir haben“, stellte BPtK-Präsident Munz fest, „doch ein weites Feld gemeinsamer Interessen. Wir müssen und wollen doch aus der Perspektive der Versorgung heraus gemeinsam die Politik beraten. Und wir müssen und wollen auch gemeinsam dafür einstehen, dass das, was wir in beruflicher Selbstverwaltung regeln können, nicht vom Gesetzgeber geregelt wird.“
In der Debatte sprach sich ein Delegierter für die Beibehaltung der jetzigen Legaldefinition aus. Die gesetzliche Vorgabe sei ein wichtiges Referenzsystem für die Entwicklung der Profession in den letzten 20 Jahren gewesen und keine Behinderung. Dem hielten Andere entgegen, dass Psychotherapeuten Angehörige eines akademischen Heilberufs seien. Die Orientierung an Wissenschaftlichkeit müsse den Psychotherapeuten nicht ins Gesetz geschrieben werden, das sei eine Selbstverständlichkeit. Psychotherapeuten arbeiteten von sich aus wissenschaftlich begründet und evidenzbasiert. Und wer es nicht tue, erfülle seine durch die Berufsordnung vorgegebenen Sorgfaltspflichten nicht. Durch eine offenere Heilkundeerlaubnis und den Verzicht auf die Beschränkung auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren entstünde auch keine Gefahr für den Status und die Weiterentwicklung innerhalb der psychotherapeutischen Verfahren. Im Kern bedeute eine offene Legaldefinition mehr Freiheit für die Profession. Der notwendige Bezug zu Verfahren in der Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung werde durch die sozialrechtlichen Regelungen weiterhin gesetzt.
Zentrale Anliegen bereits berücksichtigt
BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop ging in seiner Analyse des Gesetzentwurfes auf die sich abzeichnende Stellungnahme des Bundesrates ein: „Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Anliegen der Profession aufgegriffen wie einheitlich und breiter aufgestellte Ausbildungsinhalte auf Masterniveau, Approbation und anschließende Weiterbildung in Berufstätigkeit, Ermächtigung der heutigen Ausbildungsstätten als Weiterbildungsstätten für die ambulante Weiterbildung, lange Übergangszeiträume und die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“. Dieser Erfolg gründe in der gemeinsamen Arbeit im Projekt Transition. Die Profession habe im intensiven Diskurs ihre Zukunftsvorstellungen entwickelt und diese auf Landes- und Bundesebene der Politik kommuniziert. Weitergehende Forderungen habe die Profession noch bei den Strukturmerkmalen des Studiums. Hier wünsche er sich so schnell wie möglich die Vorlage einer Approbationsordnung. Sinnvoll sei die Regelung eines Praxissemesters für das Absolvieren der praktischen Erfahrungen in einem Block. Die Hochschulambulanzen sollten mindestens zwei wissenschaftlich anerkannte Verfahren mit den jeweiligen Altersschwerpunkten anbieten, vermittelt durch Personal mit entsprechender Fachkunde. Ferner sollten Quereinstiege in das Masterstudium möglich sein, was durch eine schriftliche Prüfung vor Beginn des Masterstudiums erleichtert werde.
Besonders wichtig sei es, für die Psychotherapeuten in Ausbildung Lösungen zu finden. Zum einen gehe es darum, möglichst kurzfristig Studierenden die Aufnahme eines Masterstudienganges zu ermöglichen, der zur Approbation führt. Zum anderen müssten diejenigen, die noch nach heutigem Recht ausgebildet werden, während der praktischen Tätigkeit ein angemessenes Einkommen erzielen können und von den Selbstbeteiligungen für die Ausbildung befreit werden. Er habe mit großer Freude festgestellt, dass der Bundesrat einmütig dafür plädiere, die Psychotherapeuten in Ausbildung während ihrer praktischen Tätigkeit adäquat zu honorieren und eine Übergangsregelung zur sozialen Absicherung und Vergütung während ihrer ambulanten Tätigkeit zu finden.
Einen besonderen Stellenwert habe auch, dass man gute Übergangsregelungen für die jetzigen KJP finde. Wie im BPtK-Gesamtkonzept vorgesehen, sollten sie über Anpassungslehrgänge oder staatliche Ergänzungsprüfungen ihre Approbation berufsrechtlich auf die Behandlung von Erwachsenen erweitern können.
Finanzierung der ambulanten Weiterbildung
Peter Lehndorfer skizzierte für den Vorstand die Reformüberlegungen zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung. Hier gebe es Nachbesserungsbedarf im Gesetzentwurf. Ein großer Erfolg sei die Ermächtigung der heutigen Ausbildungsambulanzen als Weiterbildungsambulanzen mit dem geplanten § 117 SGB V. Die BPtK begrüße sehr, dass mit dieser Regelung ein Bestandschutz für die heutigen Ausbildungsstätten als künftige Weiterbildungsstätten verbunden sei. Man sehe ein wenig mit Sorge, dass es eine Stellungnahme des Bundesrates geben könne, die diesen Bestandsschutz für obsolet halte. Ohne die Ambulanzen von Weiterbildungsinstituten könne die ambulante psychotherapeutische Weiterbildung in der erforderlichen Qualität und den notwendigen Kapazitäten nicht sichergestellt werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die ambulante Weiterbildung sei die Ermächtigung der Weiterbildungsambulanzen und die Möglichkeit, die Versorgungsleistungen der Psychotherapeuten in Weiterbildung mit den Krankenkassen abzurechnen. Die damit erzielten Einnahmen würden jedoch nicht ausreichen, um – so wie es notwendig ist – die Psychotherapeuten in Weiterbildung sozialversicherungspflichtig anzustellen und eine Selbstbeteiligung überflüssig zu machen. Der BPtK-Vorstand habe diskutiert, welche Lösung für eine zusätzliche Finanzierung hier besonders zielführend sein könnte. Er präferiere eine Förderung der ambulanten Weiterbildung, die sich am Modell für Fachärzte für Allgemeinmedizin orientiere. Das laufe auf einen Zuschuss zur Refinanzierung der sozialversicherungspflichtigen und tarifanalogen Einkommen der Psychotherapeuten in Weiterbildung hinaus. Vorteil sei, dass der Sozialrechtler Dr. Rainer Hess mit einem Gutachten klargestellt habe, dass eine solche Förderung über Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung rechtens sei, da sonst die notwendige ambulante Weiterbildungsphase nicht umsetzbar sei. Der DPT folgte dem Votum des Vorstandes und verabschiedete einstimmig die Resolution „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter fairen Bedingungen für die Versorgung qualifizieren“.
Fakultative Weiterbildung im institutionellen Bereich
BPtK-Vorstand Wolfgang Schreck skizzierte eine Weiterbildung im institutionellen Bereich für ein fünftes fakultatives Weiterbildungsjahr. Psychotherapeutische Kompetenzen seien in den sozialpsychiatrischen Diensten, der Behindertenhilfe, der Suchthilfe und der Jugendhilfe erforderlich. Dort gebe es einen großen und wachsenden Bedarf an Psychotherapie. Um diesen Bedarf zu decken, brauche es aber auch eine spezifische Qualifizierung für diese Tätigkeiten. Der Vorstand schlage deshalb vor, bei den Regelungen zu einer fakultativen Weiterbildung eine Art „Wahlstation“ im institutionellen Bereich vorzusehen. Die BPtK arbeite in einer Fortführung des Projektes Transition mit Experten daran, die Bedingungen für eine Weiterbildung im institutionellen Bereich zu beschreiben und bei den Trägerorganisationen dafür zu werben, dass eine solche Weiterbildung auch umsetzbar werde.
Man beginne mit der Jugendhilfe und Erziehungsberatung. Ein Informationspapier für die Verantwortlichen in der Jugendhilfe solle deutlich machen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit Jahrzehnten als Fachkräfte in der Jugendhilfe tätig sind. Bis 1999 hätten sie sich auf der Grundlage ihrer Studienabschlüsse als Psychologen oder Pädagogen während ihrer Tätigkeit in der Jugendhilfe quasi „on the Job“ psychotherapeutisch weiterqualifiziert. Kompetenzen, die sie in einer Zusatzqualifikation erworbenen haben, nutzten sie nicht nur für Psychotherapie im engeren Sinne, sondern auch für koordinierende Tätigkeiten oder Leitungsaufgaben in der Jugendhilfe. Gleichzeitig arbeiteten seit dem Psychotherapeutengesetz PP und KJP immer seltener in der Jugendhilfe. Um diesem Trend entgegenzuwirken, müssten mit der jetzigen Ausbildungsreform neue Qualifizierungsstrukturen im institutionellen Bereich aufgebaut werden. Das fordere die Einrichtungen der Jugendhilfe heraus, denn sie müssten dann die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie die Kammern als Weiterbildungsstätten anerkennen können.
Zur Diskussion stellte Wolfgang Schreck die Überlegung, dass ein fakultativer Bereich der Weiterbildung auch Optionen für weitere Schwerpunktsetzungen innerhalb des Fachgebietes biete. Zu nennen sei hier spezielle Psychotherapie bei Diabetes, spezielle Schmerzpsychotherapie und eventuell auch die klinische Neuropsychologie. Die Umsetzung in diesen Feldern verlaufe heute eher schleppend, weil eine Qualifizierung nach der heutigen postgradualen Ausbildung für viele Psychotherapeuten mit ihrer Berufstätigkeit nicht vereinbar sei. Das würde sich mit einem fünften Weiterbildungsjahr grundsätzlich anders darstellen können.
Projekt „Musterweiterbildungsordnung“
BPtK-Vorstand Dr. Andrea Benecke skizzierte, wie die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) auf der Basis der Reform der Psychotherapeutenausbildung weiterentwickelt werden könnte. Sie machte deutlich, dass bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform die Landespsychotherapeutenkammern Weiterbildungsordnungen verabschiedet und Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte anerkannt haben müssen, wenn der im Gesetzentwurf skizzierte Zeitplan so beibehalten werde. Es liege im Interesse der Profession, dass sich die Landeskammern an einer Musterweiterbildungsordnung orientieren. Diese müsse im breiten Diskurs mithilfe der Kammern, der Fachgesellschaften und der Berufsverbände gemeinsam entwickelt werden. Dabei könne an die guten Erfahrungen im Projekt Transition angeknüpft werden.
Der BPtK-Vorstand schlage daher vor, dass die Planung und Steuerung des Projektes beim Vorstand und der Bund-Länder-AG, in der die Kammerpräsidenten und Vertreter der KJP aus dem Länderrat, liege. Dabei sei es hilfreich, dass der gesamte Entwicklungsprozess durch eine ständige Kommission der Kammerjuristen fachlich begleitet werde. Für die inhaltliche Arbeit könne sich der Vorstand vorstellen, eine übergeordnete AG Weiterbildung zu bilden, die zusammen mit Unterarbeitsgruppen Entwürfe auf der Basis der Ergebnisse von Fachgesprächen und Onlinebefragungen entwickelt. Sie hoffe, dass es mit solch einer Matrixstruktur gelingt, das Gemeinsame und Spezifische in den Altersgebieten, aber auch für den ambulanten, stationären und institutionellen Bereich der Weiterbildung adäquat zu berücksichtigen. Dabei sei es von großer Bedeutung, auch die verfahrensspezifische Sicht zum Tragen zu bringen, zum Beispiel durch Fachgespräche und Onlinebefragungen.
Übergangsregelungen für KJP
Probleme der Psychotherapeuten in Ausbildung
Eine Vertreterin des Sprecherteams der Bundeskonferenz Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) betonte die Notwendigkeit einer Lösung für die Psychotherapeuten in Ausbildung, die von der Reform noch nicht profitieren können. Außerdem müsse es eine ausreichend lange Übergangszeit geben. Es sei wichtig, dass Ausbildungsinstitute so lange entsprechende Qualifizierungen anbieten, wie die Übergangszeit währt. Es müsse verhindert werden, dass diese Ausbildungsangebote nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinaus verkürzt werden, da sonst ein zusätzlicher Druck auf die heutigen Psychotherapeuten in Ausbildung entstehe.
Berufsgruppenübergreifende koordinierte strukturierte Versorgung
Im Bericht des Vorstandes erinnerte BPtK-Präsident Munz an die gemeinsame Aktion der psychotherapeutischen Verbände und Kammern zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Der G-BA sollte darin beauftragt werden, eine gestufte und gesteuerte Versorgung einzuführen. Gemeinsam habe die Profession eine Hürde beim Zugang zur Psychotherapie verhindert und damit für psychisch kranke Menschen viel erreicht. Nun finde sich eine Regelung zur berufsgruppenübergreifenden koordinierten und strukturierten Versorgung im Entwurf des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes. Dabei gehe es seinem Eindruck nach tatsächlich um eine bessere Versorgung von Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf. Menschen, die nicht nur Psychotherapie und Pharmakotherapie brauchen, sondern auch psychiatrische Krankenpflege, Soziotherapie und Ergotherapie. Für diese Patienten soll der G-BA ein Versorgungskonzept entwickeln und in seinen Richtlinien regeln. Ein solches Konzept, adäquat beschrieben und vergütet, könnte wirklich zu einer besseren Versorgung dieser Patientengruppen führen.
Digitalisierung nicht um den Preis des Patientenschutzes
Dr. Dietrich Munz informierte ferner über eine TSVG-Regelung, nach der der G-BA digitale Anwendungen bei Disease-Management-Programmen auf Nutzen und Wirksamkeit überprüfen soll. Falls der G-BA aber zu keinem Ergebnis komme, sollen die Krankenkassen auch ungeprüfte Produkte einsetzen können. Damit, so Munz, könnten beliebige digitale Anwendungen zum Einsatz kommen, zumal es für die Krankenkassen dann von strategischem Vorteil sein könne, G-BA-Entscheidungen zu blockieren. Für chronisch kranke Patienten könnten so digitale Anwendungen genutzt werden, bei denen Nutzen und Wirksamkeit nicht nachgewiesen sind. Dies sei aus Sicht der BPtK inakzeptabel. Digitalisierung um jeden Preis, auch um den Preis des Patientenschutzes, dürfe es nicht geben.
In diesem Kontext ging der BPtK-Präsident auch auf die Videobehandlung ein. Aus Sicht der Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK gehöre es zu den Sorgfaltspflichten der Psychotherapeuten bei einer Videobehandlung, in der Sprechstunde oder zu Beginn der Probatorik mindestens einmal direkten Kontakt zu ihren Patienten zu haben. Dies erfordere der Patientenschutz, liege aber auch im Interesse der Profession. Ohne solche Regelungen würden wahrscheinlich noch viel mehr Klinikträger oder andere Unternehmen auf den Markt drängen, die über Verträge mit den Krankenkassen reine Videobehandlungen anbieten. Das sei dann die doppelte Nulllösung für die Patienten und Psychotherapeuten. Solche Patienten sähen wahrscheinlich niemals ihren Psychotherapeuten und die Psychotherapeuten müssten bei ihrer Anstellung in den Versorgungszentren eine schlechte Vergütung und Vorgaben bei der Behandlungsdauer akzeptieren, die niemand wolle. Solche Parallelstrukturen würden die Qualität der Versorgung verschlechtern und seien keine adäquate Zukunftsperspektive für den psychotherapeutischen Nachwuchs. Der DPT verabschiedete mit großer Mehrheit die Resolution „Videobehandlung patientenorientiert in die psychotherapeutische Versorgung integrieren“.
Künftiger Vorstand ohne Peter Lehndorfer
Vor Eintritt in die Neuwahl des Vorstands dankte BPtK-Präsident Munz dem bisherigen Vizepräsidenten Peter Lehndorfer für seine Arbeit im Vorstand. Lehndorfer war Mitglied des ersten Vorstandes der BPtK seit 2003 und hat damit 16 Jahre die Geschichte der BPtK geprägt. Er sei mit Herzblut bei der Sache gewesen, im Interesse der Psychotherapeuten, psychisch kranker Menschen und insbesondere der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. Ihm falle nach so vielen Jahren konstruktiver gemeinsamer Arbeit der Abschied sehr schwer und er hoffe, dass Peter Lehndorfer in anderer Funktion der BPtK noch etwas erhalten bleibe.
Wahl des Präsidenten der BPtK
Dr. Dietrich Munz bewarb sich erneut für das Amt des Präsidenten. Er habe vor vier Jahren kandidiert und gesagt, das Amt des Präsidenten sei für ihn eine große Ehre und Herausforderung. Heute könne er ergänzen, es sei damit auch eine große Freude verbunden, wenn man was erreichen könne, was bleibt. Das sei in der zurückliegenden Amtsperiode gelungen. Nun komme es darauf an, die Reform des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes durch den Bundestag zu bringen und dann die Musterweiterbildungsordnung zu realisieren. Das werde viel Kraft und viel Arbeit mit sich bringen. Er könne versprechen, dass er mit Herzblut dabei sein werde.
Ebenfalls für das Amt der Präsidentin kandidierte Frau Dagmar Schulz, Delegierte aus Schleswig-Holstein. Ihr Anliegen sei, dass der DPT eine Wahl habe. Sie wolle als Freigeist und unabhängige Frau kandidieren, obwohl sie in vielen inhaltlichen Fragen mit Herrn Munz übereinstimme. Auch bei der Digitalisierung gehe es ihr um die Förderung und Entwicklung eigener psychotherapeutischer Konzepte und gleichzeitig um die Verteidigung des Identitätskerns der Psychotherapie. Im anschließenden Wahlgang wurde Herr Munz zum Präsidenten der BPtK gewählt.
Für ein Amt als Vizepräsident kandidierte erneut Dr. Nikolaus Melcop. Für ihn sei es in der nächsten Amtsperiode wichtig, die Konsequenzen der Digitalisierung nicht nur für das Gesundheitssystem, sondern für die gesamte Gesellschaft und die Beziehungen der Menschen zueinander in den Blick zu nehmen. Melcop wurde ohne Gegenkandidaten mit großer Mehrheit im Amt des Vizepräsidenten bestätigt.
Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke kandidierte für das Amt der Vizepräsidentin der BPtK. Ihr werde es wie in der letzten Wahlperiode darum gehen, dass die Profession ihr eigenes Selbstverständnis entwickele und die unterschiedlichen Arbeitsfelder stärke und weiter ausbaue. Mit Blick auf die Nachwuchsförderung sei es ihr gemeinsam mit der Gleichstellungskommission wichtig, Mentoringprogramme zu entwickeln. Benecke wurde ohne Gegenkandidatin mit großer Mehrheit zur Vizepräsidentin der BPtK gewählt.
Im vierten Wahlgang kandidierten drei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Bettina Meisel arbeitet als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Sie ist bereits in unterschiedlichen Verbänden und in der VAKJP mit dem Thema „Reform der Psychotherapeutenausbildung“ befasst. Sie kandidiere für den Vorstand, um die Themen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten konstruktiv zu vertreten und die Reform der Psychotherapeutenausbildung mitzugestalten. Sie gehe davon aus, dass mit der Reform und mit dem Wegfall der Altersbeschränkungen für die künftigen Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten noch viel attraktiver werde, wenn die derzeit bestehende Engführung durch die eingeschränkte Approbation überwunden werde.
Außerdem kandidierte Ariadne Sartorius. Sie ist niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Ariadne Sartorius bewarb sich mit drei zentralen Anliegen um eine Mitgliedschaft im Vorstand der BPtK. Sie wolle verstärkt nach Möglichkeiten einer besseren Kooperation und Koordination suchen, da dies für sie ein Schlüssel zur Verbesserung der Versorgung sei. Sie wolle sich weiter in der Leitlinienarbeit engagieren und hier insbesondere für Verfahrensvielfalt eintreten und sie wolle sich konstruktiv in die Reform der Psychotherapeutenausbildung einbringen.
Weiterhin bewarb sich Michaela Willhauck-Fojkar. Sie ist niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Es sei ihr ein großes Anliegen, Kinder und Jugendliche dort behandeln zu können, wo sie es brauchen, also zum Beispiel auch Versorgungsangebote in Ganztagsschulen machen zu können. Wichtig sei es auch, angesichts der vielen Kinder mit Migrationshintergrund, ausreichend kompetente Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Sie plädierte dafür, über Selektivverträge, wie zum Beispiel den Vertrag mit der AOK-Baden-Württemberg, Versorgungsverbesserungen zu erproben, die man im Kollektivvertrag nicht verhandeln könne. Wenn sich im Selektivvertrag zeige, dass, wie beispielsweise in Baden-Württemberg, insbesondere Kinder in prekären Lebensverhältnissen von den besseren Rahmenbedingungen profitieren, dann, so glaube sie, werde dies über kurz oder lang in den Kollektivverträgen übernommen werden.
Der DPT wählte mit großer Mehrheit Michaela Willhauck-Fojkar als Beisitzerin in den Vorstand der BPtK.
Im letzten Wahlgang kandidierte Wolfgang Schreck erneut für den Vorstand der BPtK. Für ihn waren rückblickend die letzten vier Jahre eine Freude und eine Ehre. Er habe gern im Vorstand der BPtK gearbeitet und sei zufrieden mit dem, was man im Kontext der Weiterbildung im institutionellen Bereich anschieben konnte. Die soziale Ungleichheit zum Beispiel im Ruhrgebiet sei beträchtlich. Und Chancengleichheit, gerade für Kinder in prekären Lebensverhältnissen, könne durch eine gute Erziehungsberatung und Jugendhilfe befördert werden. Deshalb sei es ihm so wichtig, dass psychotherapeutische Kompetenzen in der Erziehungsberatung und Jugendhilfe, aber auch in anderen institutionellen Bereichen erhalten – oder besser noch – ausgebaut werden. Er habe sich im Vorstand der BPtK immer als Teil einer Mannschaft verstanden und er würde sich sehr freuen, wenn man auch künftig gemeinsam diese Mannschaftsleistung abrufen könne.
Gegen Wolfgang Schreck kandidierte Dagmar Schulz. Wolfgang Schreck wurde vom DPT mit großer Mehrheit zum zweiten Beisitzer in den Vorstand der BPtK gewählt.
Anschließend wählte der DPT die Vertreter der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Länderrat. Per Akklamation wurde Peter Lehndorfer gewählt. Als zweite Vertreterin der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen im Länderrat kandidierten Cornelia Metge und Ariadne Sartorius. Cornelia Metge berichtete, dass sie seit Langem Mitglied des KJP-Ausschusses der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer und des KJP-Ausschusses der BPtK sei. Insofern sei sie sehr vertraut mit den Themen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und würde dem Länderrat bei diesen Fragen gern begleitend zur Seite stehen. Ariadne Sartorius betonte, dass sie die Perspektive der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gern im Länderrat einbringen würde. Der DPT wählte Cornelia Metge zur KJP-Vertreterin im Länderrat.
Für die beiden Stellvertretungen der KJP-Vertreter im Länderrat kandidierten Bernhard Moors und Ariadne Sartorius. Beide wurden als Stellvertreter für Peter Lehndorfer bzw. für Cornelia Metge als KJP-Vertreter für den Länderrat gewählt.
Antrags- und Rederecht der Psychotherapeuten in Ausbildung auf dem DPT
Dem DPT lag eine Änderung der Satzung der BPtK mit dem Ziel vor, den Psychotherapeuten in Ausbildung ein Antrags- und Rederecht auf dem DPT einzuräumen. Inhaltlich eng damit verbunden, lagen Anträge vor, in der Geschäftsordnung des DPT eine Antragsberechtigung der Vertreter der Psychotherapeuten in Ausbildung bezüglich der Tagesordnung und der Sachanträge zu implementieren. Ein Teil der Delegierten plädierte dafür, den Psychotherapeuten in Ausbildung diese Möglichkeiten einzuräumen, damit sie auf dem DPT eigenständig ihre Interessen vertreten können. Dem hielten andere Delegierte entgegen, dass die Psychotherapeuten in Ausbildung in manchen Kammern Mitglieder sind und über ihre Kammermitgliedschaft auch Delegierte für den DPT stellen. In anderen Kammern hingegen könnten Psychotherapeuten in Ausbildung weder freiwilliges Mitglied noch Pflichtmitglied werden. Um dieser Divergenz begegnen zu können und dennoch den Psychotherapeuten in Ausbildung eine Stimme zu verleihen, habe man die Bundeskonferenz PiA gegründet. Damit hätten Psychotherapeuten in Ausbildung eine Möglichkeit, sich abzusprechen und ihre Anliegen vorzutragen.
Diese Perspektive wurde unterstützt mit dem Hinweis, dass die DPT-Delegierten über demokratische Wahlen legitimiert sind und dass dies für die Sprecher der Bundeskonferenz PiA aufgrund der heterogenen Regelungen in den Kammern nicht zu gewährleisten sei. Problematisch sei auch, dass damit Psychotherapeuten in Ausbildung, die in der Mehrheit der Kammern keine Mitglieder sein können, mehr Rechte im DPT erhalten würden, als man einzelnen Kammermitgliedern zugesteht. Dem wurde entgegengehalten, dass sich für die Psychotherapeuten in Ausbildung eine Sondersituation ergeben habe, die dann auch Sonderlösungen erfordere. Der Satzungsänderungsantrag verfehlte knapp die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Resolutionen
Neben den Resolutionen „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter fairen Bedingungen für die Versorgung qualifizieren“, „Videobehandlung patientenorientiert in psychotherapeutische Versorgung integrieren!“ und „Multiprofessionelle Versorgung für psychisch kranke Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf fördern!“ diskutierten die Delegierten noch die folgenden Resolutionen und beschlossen diese jeweils mit großer Mehrheit.
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Der DPT unterstützte die Initiative des Aktionsbündnisses „Kinderrechte ins Grundgesetz“ mit einer Resolution. Die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz unterstützt aus Sicht der DPT-Delegierten die hohe Bedeutung des Kindeswohls und der Kindeswürde. Sie lege den Entscheidungsträgern in Politik, Rechtsprechung und Verwaltung im besonderen Maße nahe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei all ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken verbessern
Der DPT forderte den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, innerhalb der gesetzlichen Frist dem Auftrag des Gesetzgebers zur Vorlage von neuen Personalmindestanforderungen nachzukommen. Man brauche diese Personalmindestanforderungen für eine Weiterentwicklung der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen und eine leitliniengerechte Behandlung dieser Patienten. Unverzichtbar sei auch eine zuverlässige und überprüfbare Umsetzung dieser Standards. Der DPT folgte mit großer Mehrheit dieser Resolution.
Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Der DPT forderte, im vorliegenden Referentenentwurf zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ auf die Einschränkung der berechtigten Gutachter zu verzichten. Ein Ausschluss der PP und KJP sei nicht nachvollziehbar, denn diese verfügen über die Qualifikation, Diagnosen psychischer Erkrankungen fachgerecht zu stellen und den entsprechenden Behandlungsbedarf einzuschätzen. Ein Ausschluss dieser Berufsgruppe und der Verweis auf qualifizierte ärztliche Bescheinigungen seien fachlich unangemessen und schränken die Möglichkeiten der Asylsuchenden ein, eine aussagefähige und fachlich qualifizierte Bescheinigung zu erhalten. Der DPT folgte dieser Resolution mit großer Mehrheit.
Psychotherapeutinnen müssen dem öffentlichen Dienst erhalten bleiben
Ausgangspunkt der Resolution war, dass im März 2019, 20 Jahre nach dem Psychotherapeutengesetz, PP und KJP im Tarifvertrag der Länder als eigene Berufsgruppe eingeordnet wurden. Allerdings erfolgte diese Einordnung nicht auf Facharztniveau mit der Konsequenz, dass Psychotherapeuten nicht entsprechend honoriert werden. Der DPT machte mit seiner Resolution deutlich, dass mit dieser Abwertung des Kompetenzprofils der Psychotherapeuten der öffentliche Dienst kein attraktiver Arbeitgeber sei. Er forderte die Vertreter der öffentlichen Arbeitgeber auf, PP und KJP und ihre erbrachten Leistungen angemessen zur Kenntnis zu nehmen und ernsthafte Gespräche darüber zu beginnen, was eine sachgerechte Eingruppierung und Vergütung dieser Berufsgruppen erfordern. Der DPT folgte mit großer Mehrheit dieser Resolution.
Downloads
- Vortrag Dr. Dietrich Munz: Die Reform der Psychotherapeutenausbildung - Überblick
0.6 MB
- Vortrag Dr. Dietrich Munz: Bericht des Vorstands
0.3 MB
- Vortrag Dr. Nikolaus Melcop: Zentrale Aspekte des Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
0.2 MB
- Vortrag Peter Lehndorfer: Die Reform der Psychotherapeutenausbildung - Finanzierung der ambulanten Weiterbildung
0.2 MB
- Vortrag Dr. Andrea Benecke: Projekt Musterweiterbildungsordnung
0.2 MB
- Vortrag Wolfgang Schreck: Fakultative Bereiche der Weiterbildung - Neue Perspektiven für die Spezializierungvon Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
0.2 MB
- Resolution "Gutachten durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren anerkennen!"
0.1 MB
- Resolution "Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!"
0.1 MB
- Resolution "Multiprofessionelle Versorgung psychisch kranker Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf fördern!"
0.1 MB
- Resolution "PsychotherapeutInnen müssen dem öffentlichen Dienst erhalten bleiben!"
0.1 MB
- Resolution "Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter fairen Bedingungen für die Versorgung qualifizieren"
0.1 MB
- Resolution "Psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken verbessern!"
0.1 MB
- Resolution "Videobehandlung patientenorientiert in die psychotherapeutische Versorgung integrieren!"
0.1 MB
Veröffentlicht am 11. April 2019