Deutscher Psychotherapeutentag
Der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) ist die Bundesdelegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer.

Die Bundesdelegiertenversammlung ist Organ der BPtK und besteht aus den von den Psychotherapeutenkammern der Länder nach Landesrecht bestimmten Bundesdelegierten bzw. deren Stellvertretern. Die Bundesdelegierten bzw. deren Stellvertretende werden nach dem Grundsatz bestimmt, dass die Berufe der Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Verhältnis ihrer Vertretung in den Kammerversammlungen repräsentiert sein sollen. Gegenwärtig umfasst die Bundesdelegiertenversammlung 140 Bundesdelegierte.
Die Deutschen Psychotherapeutentage finden mindestens einmal im Jahr statt, in der Regel jedoch zweimal jährlich. Der Bundesvorstand kann aus einem wichtigen Grund eine außerordentliche Bundesdelegiertenversammlung beschließen.
Die Versammlungsleitung
Die Bundesdelegiertenversammlung wählt zu Beginn ihrer Amtsperiode aus ihrer Mitte eine Versammlungsleiter*in und zwei stellvertretende Versammlungsleiter*innen. Die Amtszeit der Versammlungsleitung beträgt vier Jahre.
Amtierende Versammlungsleitung
- Birgit Gorgas (Versammlungsleiterin)
- Stuart Massey Skatulla (stellvertretender Versammlungsleiter)
- Juliane Sim (stellvertretende Versammlungsleiterin)
Aufgaben der Bundesdelegiertenversammlung
Nach § 6 der Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer obliegen der Bundesdelegiertenversammlung folgende Aufgaben:
Die Bundesdelegiertenversammlung
- beschließt die Leitlinien der Politik der Bundespsychotherapeutenkammer,
- beschließt die Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer,
- wählt den Bundesvorstand und kann diesen oder einzelne Vorstandsmitglieder nach Maßgabe von § 12 Abs. 5 auch abwählen,
- nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstands sowie die Jahresrechnung entgegen und beschließt über seine Entlastung,
- kann Ausschüsse bzw. Kommissionen zur ständigen oder vorübergehenden Bearbeitung einzelner Arbeitsbereiche bilden,
- beschließt den Haushalt,
- beschließt die Beitragsordnung,
- beschließt die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags,
- erlässt eine Reisekosten- und Entschädigungsordnung.