Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abschließen
32. Deutscher Psychotherapeutentag in Bremen
Der 32. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 20. und 21. April 2018 in Bremen forderte, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig abzuschließen. Dabei votierte er für eine Erprobungsklausel, um die Ausbildung der Psychotherapeuten künftig flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Außerdem stellte der 32. DPT die Weichen für eine konsequentere Frauenförderung und forderte von der Politik einen Ausbau der ambulanten Versorgung, insbesondere außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet, um die unzumutbar langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verringern.
Senatorin Quante-Brandt: „Das Schiff ins Wasser kriegen“
Die bremische Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, begrüßte die Delegierten und war zuversichtlich, dass es in „naher Zukunft“ ein „tragfähiges Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung gebe“. Strittig sei noch die Frage nach dem Hochschultyp, deren Klärung für die Reform notwendig sei. Hier könne und müsse es aber einen Kompromiss geben. Man werde, so sage man in Bremen, das Schiff schon „ins Wasser kriegen“.
Der Bremer Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens erinnerte daran, dass vor zehn Jahren bereits einmal ein DPT in Bremen stattgefunden habe. Die damals amtierende Gesundheitssenatorin habe die Ausbeutung der Psychotherapeuten in Ausbildung gegeißelt und der Profession Hoffnung gemacht, dass dieser Missstand bald abgeschafft werde. Zehn Jahre später sei jetzt zumindest zu erwarten, dass dies in absehbarer Zeit geschehe. Schrömgens forderte eine Gleichstellung von Fachärzten und Psychotherapeuten in der Versorgung. Dies gelte sowohl für den stationären wie für den ambulanten Bereich. Kooperation erfordere ein konstruktives und gleichberechtigtes Miteinander, das Reklamieren von Vorrangstellungen sei hier nur hinderlich. Daher plädiere er auch dafür, wenn nötig, die Option der Verordnung von Psychopharmaka zu nutzen.
Der Ökonomisierung der Lebens- und Arbeitswelt Grenzen setzen
Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), ging im Bericht des Vorstands auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ein. Positiv sei, dass die Bundesregierung psychische Erkrankungen zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts zähle und es für sie zu den Aufgaben des deutschen Gesundheitssystems gehöre, psychisch kranke Menschen angemessen zu versorgen. Dafür sollten allerdings auch die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Deutschland so sein, dass sie gesund bleiben können. Munz wies darauf hin, dass nach dem Arztreport 2018 der BARMER der Anteil junger Erwachsener mit mindestens einer psychischen Störung von 2005 bis 2017 um 38 Prozent angestiegen sei. Deshalb komme es bei der Offensive der Bundesregierung für Bildung, Forschung und Digitalisierung nicht nur darauf an, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken, sondern ebenso sehr gehe es darum, das Schul- und Ausbildungssystem so zu gestalten, dass jungen Menschen ausreichend Raum gelassen werde, psychisch gesund heranzuwachsen. Junge Menschen seien „keine Rohlinge, die unser Schul- und Ausbildungssystem zu verwertbarem Humankapital formen könne. Sie so zu behandeln, macht offensichtlich krank“, so der BPtK-Präsident.
Anhand der Auswertung der Bundesregierung zur Häufigkeit von Arbeitsunfähigkeit nach Wirtschaftszweigen lasse sich zeigen, dass vor allem Arbeitnehmer im Gesundheits- und Sozialwesen überdurchschnittlich häufig wegen psychischer Erkrankungen fehlen. Das Risiko, wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig zu werden, sei demnach in Berufen, bei denen es darum geht, sich um andere Menschen zu kümmern und für sie da zu sein, am höchsten. Für Pflegende, Ärzte und Psychotherapeuten sei unverzichtbar, ausreichend Zeit für ihre Patientinnen und Patienten zu haben, um ihnen mit dem notwendigen Respekt zu begegnen, sie als Individuen wahrzunehmen und angemessen zu pflegen, zu versorgen und zu behandeln. Diese Zeit müsse man den im Gesundheitswesen Tätigen lassen. Beschneide man diese Zeit, werden Patienten nicht angemessen versorgt und die im Gesundheitswesen tätigen Menschen werden auch an dem Widerspruch erkranken, dass sie die Arbeit mit den Patienten nicht so gestalten können, wie es aus ihrer Sicht notwendig ist. Es komme also nicht nur darauf an, zum Beispiel Pflegende besser zu honorieren und mehr Personal vorzusehen. Es komme darauf an, dass nicht Ökonomen über den Umgang mit der knappen Ressource „Zeit“ entscheiden, sondern diejenigen, die im Gesundheitswesen im unmittelbaren Kontakt mit den Patienten arbeiten, zum Beispiel Pflegende, Ärzte und Psychotherapeuten. In der anschließenden Debatte begrüßten viele Delegierte diesen Appell für eine humane Gesellschaft. Es gehe darum, sich für Freiheit, Solidarität, Gleichheit, Privatheit und Teilhabe zu engagieren und der Ökonomisierung unserer Gesellschaft klare Grenzen zu setzen.
Reform des Psychotherapeutengesetzes
BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop erläuterte die für die Profession zentralen Punkte, die bereits Eingang in den Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Reform des Psychotherapeutengesetzes gefunden haben.
Legaldefinition
Melcop betonte, dass die vom BMG geplante offene Legaldefinition von zentraler Bedeutung für die Profession sei. Die Heilkundeerlaubnis für Psychotherapeuten werde nicht mehr an wissenschaftlich anerkannte Verfahren geknüpft. Damit werde den Psychotherapeuten, wie anderen akademischen Heilberufen auch, mehr Therapiefreiheit eingeräumt. Dies sei entscheidend, damit Psychotherapeuten ihre Heilkunst konzeptionell weiterentwickeln könnten, ohne dass approbierte Wissenschaftler sich um eine Heilpraktikererlaubnis bemühen müssten. In der anschließenden Diskussion unterstützten viele Delegierte die Notwendigkeit einer offenen Legaldefinition.
Berufsbezeichnung
Einen weiteren zentralen Punkt sah Melcop in der künftigen Berufsbezeichnung, die der BMG-Arbeitsentwurf noch offen lasse. Für Psychotherapeuten sei klar, dass die Berufsbezeichnung Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin lauten solle. Diese Bezeichnung setze auf den bestehenden Heilberuf und die Verwendung der Berufsbezeichnung im Sozialrecht auf. Sie schließe begrifflich keine der Herkunftsdisziplinen der Psychotherapie aus. Wichtig sei aber auch, dass dadurch den „ärztlichen Kollegen nichts genommen werde“. Diese Position fand einhellige Zustimmung in den Reihen der Delegierten. Ein Delegierter fasste zusammen: „Wir sind Psychotherapeuten, wir machen Psychotherapie, wir müssen deshalb auch Psychotherapeuten heißen“.
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
Melcop begrüßte ferner, dass das BMG ein Fortbestehen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie plane. Dies könne die Einheit der Psychotherapie sichern, insbesondere dann, wenn die Empfehlungen des von Bundespsychotherapeutenkammer und Bundesärztekammer gemeinsam getragenen Wissenschaftlichen Beirats künftig auch Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung beider Professionen haben werden.
Regelung der Praxisphasen in der Approbationsordnung
Dem DPT lag ein Papier des BPtK-Vorstands und der Bund-Länder-AG Transition vor, in dem konkretisierte Vorschläge zur Regelung von Praxisphasen für eine Approbationsordnung gemacht werden. Dabei werden Mindestanforderungen für die Anteile und Inhalte der praktischen Ausbildung während des Bachelor- und Masterstudiums beschrieben.
Peter Lehndorfer vom Vorstand der BPtK machte deutlich, dass Psychotherapeuten zum Zeitpunkt der Approbation über spezifische praktische Fähigkeiten verfügen müssten, um die Erteilung der Approbation zu rechtfertigen. Zentrale Bedeutung habe Diagnostik und Indikationsstellung, da nur so Patienten sicher behandelt und hinsichtlich der Behandlungsmöglichkeiten gut beraten werden können. Grundlegende Interventionen, wie zum Beispiel Psychoedukation, edukative Maßnahmen, Entspannungsverfahren und einfache psychotherapeutische Interventionen sollten gleichfalls beherrscht werden. Die eigenverantwortliche Anwendung von Psychotherapieverfahren solle jedoch erst nach der Approbation in der Weiterbildung vermittelt werden. Essenziell sei vor allem, dass Psychotherapeuten mit Erlangen der Approbation, selbstständig wissenschaftlich arbeiten können. Sie sollten in der Lage sein, wissenschaftliche Arbeiten kritisch zu rezipieren, zu planen, durchzuführen, auszuwerten, zu dokumentieren und zu vermitteln. Dies sei für ihr ganzes weiteres Berufsleben eine Voraussetzung dafür, dass sie die eingesetzten Methoden kritisch hinterfragen können und Weiterentwicklungen der Psychotherapie in die Versorgung integrieren können. Die Weiterbildung baue hierauf auf. Sie solle möglichst auf der Verbindung von wissenschaftlicher Forschung und praktischer Anwendung fußen.
Die Delegierten begrüßten die Vorlage des Papiers. Sie sahen hierin eine sinnvolle Unterstützung des BMG bei der Erarbeitung der Approbationsordnung und einen guten Kompromiss zwischen ausreichenden Praxisanteilen und der Notwendigkeit, die wissenschaftliche Ausbildung während des Studiums zu gewährleisten. Einig war man sich auch, an der Forderung nach einem Praxissemester festzuhalten. Kritisch wurde angemerkt, dass für die Praxisphasen ausreichend Stellen, zum Beispiel in der Psychiatrie, nicht nur zur Verfügung stehen müssten, sondern dass auch eine fachliche Anleitung und Aufsicht gewährleistet werden müsse.
Kooperation und gemeinsame Verantwortung der Heilberufe
Ein Schwerpunktthema des DPTs war die Kooperation zwischen Psychotherapeuten, Ärzten und weiteren Heilberufen. Besondere Bedeutung habe eine gute Abstimmung, wenn ein Patient sowohl eine psychotherapeutische als auch eine pharmakologische Versorgung benötige. BPtK-Präsident Munz machte deutlich, dass eine solche gemeinsame Versorgung nur dann gut gelinge, wenn Psychotherapeuten ihre Patienten über die Notwendigkeit einer Pharmakotherapie informierten und sich Psychotherapeut und Arzt über die medikamentöse Behandlung abstimmten. Neben der Indikationsstellung gehe es darum, die Wechselwirkungen zwischen Pharmakotherapie und Psychotherapie zu beachten und zu erkennen, wann welches Medikament zielführend, welches Medikament abzusetzen oder anders zu dosieren sei.
In der stationären Versorgung gehöre diese Abstimmung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten zum Versorgungsalltag der interprofessionellen Teams. Die Information und Abstimmung erfolge wechselseitig. Seine persönliche Erfahrung in einem psychosomatischen Krankenhaus sei, dass Psychotherapeuten gerade auch in Bezug auf die Pharmakotherapie angemessen intensiv einbezogen sind und dabei verantwortlich tätig werden können und oft auch müssen, weil die Psychotherapeuten in ihren Abteilungen die Patienten deutlich häufiger sehen als ihre ärztlichen Kollegen. Er höre jedoch auch aus dem ambulanten Bereich, dass behandelnde Ärzte Medikamente verordnen oder auch absetzen, ohne sich mit dem mitbehandelnden Psychotherapeuten abzustimmen. Das könne den Erfolg der Therapien gefährden und bedeute ein Risiko für die Patienten. Hier gebe es deutlichen Verbesserungsbedarf.
Fundierte Kenntnisse der Pharmakotherapie
Daraus folgerte BPtK-Präsident Munz, dass alle Psychotherapeuten für die Approbation fundierte Kenntnisse der Anwendung und Wirkung von Psychopharmaka brauchten, inklusive ihrer Wechsel- und Nebenwirkungen in Verbindung mit Psychotherapie. Die Vermittlung dieser Kenntnisse gehöre regelhaft in das Approbationsstudium, weshalb aus seiner Sicht ein Modellstudiengang, der darauf fokussiere, dass Psychotherapeuten die Verordnungsbefugnis in der Pharmakotherapie erhielten, nicht zielführend sei. Dies käme einem kleinen Medizinstudium gleich und für die Psychotherapie relevante Inhalte könnten nicht im angemessenen Umfang vermittelt werden.
Erprobungsklausel notwendig
Munz schlug vor, eine Erprobungsklausel in das Psychotherapeutengesetz aufzunehmen, die es der Profession ermöglicht, sich weiterzuentwickeln. Schon heute sei klar, dass der wissenschaftliche Fortschritt bei allen Gesundheitsberufen zu einem differenzierteren und breiteren Kompetenzprofil führe, so wie bereits in der Vergangenheit. Das Psychotherapeutengesetz des Jahres 1998 sei ein gutes Beispiel für diese Differenzierung und Neugestaltung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Gesundheitsberufe. Die Hochschulen sollten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens auf solche Veränderungen reagieren können.
Das neue Psychotherapeutengesetz solle es möglich machen, dass sich der psychotherapeutische Nachwuchs bereits im Studium zum Beispiel für neue Kooperationsformen qualifizieren könne. Auch konzeptionelle Weiterentwicklungen der Psychotherapie oder Innovationen in der Hochschuldidaktik müssten Eingang in das Approbationsstudium über Erprobungsklauseln finden können. Zu diesen Veränderungen könne zukünftig auch das Thema Psychopharmakotherapie gehören. Dies werde zum Beispiel in der Expertise der Robert Bosch Stiftung „Mit Eliten pflegen“ bereits prognostiziert. Professionell Pflegende werden danach perspektivisch substituierende Aufgaben wie Assessment, Verschreibungen, das Triagieren und die Versorgung von Bagatellerkrankungen übernehmen müssen, um zum Beispiel in strukturschwachen Gebieten die Versorgung sicherstellen zu können.
Versorgungskompetenzen für die Zukunft nicht ausschließen
Der BPtK-Präsident sprach sich für ein klares Signal an die Politik aus, dass Psychotherapeuten bereit sind, wenn es zur Lösung von künftigen Versorgungsproblemen erforderlich werden sollte, diese gemeinsam mit Ärzten und Pflegenden sowie den anderen Therapeuten zu entwickeln und gegebenenfalls die Kompetenzen zur Verordnung von Psychopharmaka zu erwerben. Dies sei unter Beachtung der Patientensicherheit über eine entsprechende Zusatzqualifizierung inklusive der dann notwendigen gesetzlichen Änderungen möglich.
Munz machte deutlich, dass für sein persönliches Selbstverständnis als Psychotherapeut eine Verordnung von Psychopharmaka nicht infrage komme. Er habe in seinem Berufsleben eine gute Aufgaben- und Verantwortungsteilung mit ärztlichen Kollegen erlebt und habe in der psychosomatischen Klinik, in der er arbeite, auch ohne die formale Befugnis zur Verordnung von Pharmakotherapie eine den Ärzten äquivalente Leitungsfunktion übernehmen können. Aber er wisse auch, dass dies eine persönliche und keinesfalls eine zu verallgemeinernde Berufserfahrung sei. In der Psychiatrie sehe dies grundlegend anders aus. Es sei heute schon Realität in den Kliniken, dass Psychotherapeuten de facto Oberarztfunktionen übernehmen müssten, aber formal keine Leitungsfunktion haben dürfen – es sei denn, es handele sich um ausschließlich psychotherapeutisch arbeitende Organisationseinheiten. Um formal die Gesamtverantwortung für Patienten tragen zu können und in den angegebenen Organisationsstrukturen Leitungsfunktionen zu übernehmen, seien formale Befugnisse unerlässlich. Es sei also zu konstatieren, dass von der Entscheidung gegen formale Befugnisse im Bereich der Psychopharmakotherapie die Berufsangehörigen in unterschiedlichem Maße bereits heute betroffen seien. Vor diesem Hintergrund sei für seine Entscheidung handlungsleitend Authentizität, Loyalität und Solidarität. Deshalb votiere er persönlich mit einem klaren Nein gegen eine Verordnungsbefugnis von Medikamenten von Psychotherapeuten. Doch für den Nachwuchs und für mögliche Versorgungsprobleme der Zukunft empfehle er eine Enthaltung. Hier brauche es Offenheit für zukünftige Notwendigkeiten und hier dürfe man keine Tür zu machen.
Debatte zum therapeutischen Stellenwert von Psychopharmaka und Psychotherapie
In der anschließenden Debatte ging es im Schwerpunkt zunächst um die Frage, welchen Stellenwert Psychotherapie und Pharmakotherapie in der Versorgung psychisch kranker Menschen haben. Angemerkt wurde, dass eine Verordnungsbefugnis für eine Kooperation auf Augenhöhe nicht zwingend sei. Es werde jedoch häufig der Eindruck vermittelt, dass die Pharmakotherapie als kompetentere Methode gesehen werde und man – der Hierarchisierung der Methoden folgend – die Verordnungsbefugnis brauche. Dies entspreche in keiner Weise dem auch wissenschaftlich nachgewiesenen Stellenwert von Psychotherapie in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Diese Position fand bei vielen Delegierten Zustimmung. Psychotherapeuten sollten selbstbewusst vertreten, dass Psychotherapie der Medikation bei den meisten psychischen Erkrankungen mindestens gleichwertig, vielfach sogar überlegen und nicht zuletzt langfristig effektiver sei. Dies habe die Forschung schon eindrucksvoll gezeigt und finde seinen Niederschlag darin, dass Patienten vielfach eine psychotherapeutische Behandlung der Pharmakotherapie vorziehen.
Zu Bedenken gegeben wurde, dass Psychotherapie eine zeitintensive Tätigkeit sei, die es gelte, gegenüber den Kassen zu verteidigen. Darauf müsse man sich konzentrieren. Würden Psychotherapeuten auch Psychopharmaka verordnen können, müsse man mit dem Druck der Kassen rechnen, dass Psychotherapie durch die finanziell günstigere Pharmakotherapie substituiert werde.
Dem wurde insbesondere von Psychotherapeuten, die im stationären Bereich arbeiten, entgegengehalten, dass weder die Idealisierung von Psychotherapie noch die Abwertung von Pharmakotherapie ein Weg sei. Medikation sei für viele Patienten ein Segen. Dies jedenfalls sei die Realität der Versorgung im Krankenhaus. Psychotherapeuten, die nicht über ausreichende Kompetenzen im Bereich der Pharmakotherapie verfügten, könnten Patienten in bestimmten Fällen nicht angemessen informieren, beraten und behandeln.
Stellung der Psychotherapeuten in der stationären Versorgung
Ein weiterer Diskussionsstrang war die Frage nach der Stellung der Psychotherapeuten im Krankenhaus. Psychotherapeuten, die im stationären Bereich arbeiten, betonten, dass formale Befugnisse notwendig seien, um eine Gleichstellung mit den ärztlichen Kollegen zu erreichen, und dass dafür eine Approbation und anschließende Weiterbildung in der Psychopharmakotherapie „eine runde Sache“ seien. Für die Krankenhäuser sei das Kompetenzprofil entscheidend für die Stellung und das Gehalt der Mitarbeiter. Eingeschränkte Kompetenzen – also keine Befugnis in Pharmakotherapie – bedeute, dass Psychotherapeuten in der Psychiatrie „die zweite Geige“ spielten. In Zukunft müsse es deshalb möglich sein, dass Psychotherapeuten die Gesamtverantwortung für psychisch kranke Menschen tragen können. Diese Tür dürfe dem Nachwuchs nicht zugeschlagen werden. Ein Teil der Delegierten wies darauf hin, dass die Substitution ärztlicher Leistungen notwendig werde, um Versorgungsprobleme zu lösen. Dem hielten andere Delegierte entgegen, dass die Lösung dieser Versorgungsprobleme nicht Aufgabe der Psychotherapeuten sein könne. Die Ärzteschaft müsse dafür sorgen, dass eine Weiterbildung im Bereich der „P-Fächer“ ausreichend attraktiv sei, um die Nachwuchsprobleme zu lösen.
Resolutionen
Zum Thema Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedete der DPT schließlich zwei Resolutionen. In der Resolution „Für Stärkung der Kompetenz und Kooperation mit Ärzten und anderen Heilberufen“ machte er mit wenigen Gegenstimmen deutlich, dass das im Arbeitsentwurf des BMG vorgeschlagene Modellprojekt zur Verordnung von Psychopharmaka als nicht zielführend betrachtet werde. In der einstimmig angenommenen Resolution „Psychotherapeuten fordern Versorgungsorientierung für die Reform der Ausbildung“ votierte er für eine Erprobungsklausel und für die Offenheit, sich in Zukunft in Kooperation mit Ärzten und anderen Heil- und Pflegeberufen der Lösung von Versorgungsproblemen zu stellen und dem psychotherapeutischen Nachwuchs, wenn nötig, differenziertere und breitere Kompetenzprofile zu eröffnen.
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie zur Humanistischen Psychotherapie
Eingangs der Diskussion stellte BPtK-Präsident Munz fest, dass das Ergebnis des Gutachtens zur Humanistischen Psychotherapie (HPT) für viele sehr schmerzlich sei. Insbesondere für die Gesprächspsychotherapie hätte er sich nach der bitteren Vorgeschichte, nicht zuletzt der fehlenden sozialrechtlichen Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und den daraus resultierenden Problemen in der Aus- und Weiterbildung, einen anderen Ausgang gewünscht.
Fachliche Unabhängigkeit des WBP ist gegeben
Die BPtK sei neben der Bundesärztekammer eine der beiden Trägerorganisationen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP). Die Trägerorganisationen hätten sich in ihrer Vereinbarung über den WBP verpflichtet, dessen fachliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die fachliche Unabhängigkeit des WBP stelle eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung der gesetzlichen Aufgabe dar. Das bedeute, dass die Trägerorganisationen keinen Einfluss auf die Gutachten des WBP nehmen. Die Ergebnisse der Begutachtung dürften und sollten aus Sicht der BPtK nicht über Prozesse der berufspolitischen Meinungsbildung beeinflusst werden.
Die fachliche Unabhängigkeit zeige sich auch im Besetzungsverfahren der Mitglieder, die von der BPtK berufen werden. Für jede Amtsperiode bitte der Vorstand die Landespsychotherapeutenkammern und die psychotherapeutischen Fachgesellschaften, Vorschläge für die Besetzung einzureichen. Als Kriterien für seine Entscheidung lege der Vorstand dabei zugrunde, dass es sich um Persönlichkeiten handelt, die im Bereich der Psychotherapieforschung wissenschaftlich ausgewiesen sind und als approbierte Psychotherapeuten auch über die klinische Expertise in der psychotherapeutischen Krankenbehandlung verfügen. Der WBP sei ein plural zusammengesetztes Gremium, das auch die unterschiedlichen Professionen und Therapierichtungen berücksichtigt. Dabei verstehen sich die Mitglieder des Beirats nicht als Vertreter einer bestimmten Therapierichtung, sondern als Wissenschaftler mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Psychotherapieforschung, die sich bei ihrer Tätigkeit im WBP am Patientenwohl orientieren. Dies sei auch dem BPtK-Vorstand bei der Auswahl der Mitglieder immer sehr wichtig.
Munz betonte, dass er aus seiner beobachtenden Rolle im Wissenschaftlichen Beirat die von außen erhobenen Vorwürfe („Der Beirat hat ein interessengeleitetes Gutachten erstellt“) in keiner Weise bestätigen könne. Im Beirat habe auf der Grundlage einer sehr gründlichen Sichtung und Bewertung der Evidenz eine intensive, ergebnisoffene Diskussion über alle Studien und Stellungnahmen stattgefunden, die im Ergebnis zu dem nun vorliegenden Gutachten geführt habe.
Kritik an Zusammensetzung und Vorgehen des WBP
Dem traten einige Delegierte mit einer deutlich kritischeren Sicht auf die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats entgegen. Sie beklagten einerseits, dass die Entscheidung des WBP, die Humanistische Psychotherapie nicht als Verfahren zu betrachten, für sie nicht nachvollziehbar sei. Nicht verständlich sei, dass die HPT zwar als Grundorientierung akzeptiert werde, aber aufgrund nicht hinreichend operationalisierter und praxisorientierter Kriterien die Anerkennung als Verfahren versagt werde. Wenn man aber zu dieser Auffassung komme, dann hätte der Wissenschaftliche Beirat entsprechend seines eigenen Methodenpapiers die zur Humanistischen Psychotherapie gehörenden Methoden nicht einzeln prüfen dürfen.
Von Seiten der Vertreter der Gesprächspsychotherapie wurde insbesondere kritisiert, dass der WBP die Gesprächspsychotherapie einer erneuten Prüfung unterzogen habe, obwohl hierfür kein Antrag vorlag. Wissenschaftlichkeit könne „nicht anerkannt und aberkannt werden“. Deutlich gemacht wurde, dass mit der Entscheidung des WBP nun gerade auch in der stationären Versorgung erfolgreich eingesetzte Methoden, wie die Gesprächspsychotherapie, aber auch Psychodrama und Gestalttherapie, aufgrund der Legaldefinition des Psychotherapeutengesetzes eigentlich nicht von Psychotherapeuten eingesetzt werden dürfen, da sie nicht oder nicht mehr zu den wissenschaftlich anerkannten Methoden gehörten.
Forschungsförderung notwendig
Das Bedauern um das Ergebnis der Prüfung teilten viele Delegierte, die aber auch deutlich machten, dass nach der letzten Entscheidung des WBP vor 15 Jahren und der Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss klar gewesen sei, dass die Gesprächspsychotherapie noch mindestens eine methodisch gute Studie im Bereich der Angststörung brauche, um künftig die Hürden der Anerkennung auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss nehmen zu können. Eine solche Studie sei nicht aufgelegt worden. Man brauche also konsequente Forschungsförderung, die zielorientiert darauf hinarbeite, dass in der Versorgung bewährte, aber auch neue innovative psychotherapeutische Verfahren und Methoden auch in notwendigem Umfang beforscht werden, um ihre Evidenzbasierung nachweisen zu können.
Diskutiert wurde, ob ein neu besetzter Wissenschaftlicher Beirat zu einem anderen Ergebnis zur Humanistischen Psychotherapie bzw. zur Gesprächspsychotherapie kommen könne. Dies wurde sehr eindeutig als „Bankrotterklärung unseres Wissenschaftsverständnisses“ bezeichnet. Wissenschaft bedeute, dass man auf der Basis von Studien zu Ergebnissen komme und dass diese Ergebnisse nicht davon abhängen, wer die Studie bewerte. Es sei wichtig zu sehen, dass der WBP kein Gremium sei, um den wissenschaftlichen Diskurs zu pflegen, sondern dazu da sei, anhand wissenschaftlicher Kriterien die Wirksamkeit von Psychotherapieverfahren und -methoden zu überprüfen und deren wissenschaftliche Anerkennung festzustellen. Schlussendlich votierte der DPT für einen Antrag, die Diskussion zum Gutachten zur HPT auf einer Veranstaltung weiterzuführen und gemeinsam mit der Bundesärztekammer zu erörtern, wie Rolle und Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirats nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes aussehen sollten.
Relevante Schritte Richtung Frauenförderung
Der 32. DPT unternahm für die BPtK als erste der Heilberufekammern auf Bundesebene Schritte in Richtung konsequente und verbindliche Förderung der Frauen in den Gremien der BPtK. Eine Arbeitsgruppe von Frauen aus den Landespsychotherapeutenkammern und dem Vorstand der BPtK hatte sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie es der Profession gelingen kann, die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der BPtK zu erhöhen. Dies war der Bund-Länder-AG „Frauen in der Berufspolitik“ ein dringliches Anliegen, unter anderem vor dem Hintergrund, dass 72 Prozent der Kammermitglieder Frauen sind. Bei den unter 35-jährigen Kammermitgliedern liegt der Frauenanteil bei über 90 Prozent. In den BPtK-Gremien bildet sich dieses Verhältnis jedoch nicht ab. So ist zum Beispiel im BPtK-Vorstand aktuell nur eins von fünf Vorstandsmitgliedern weiblich.
Eingangs skizzierten BPtK-Vorstand Dr. Andrea Benecke, die Hamburger Kammerpräsidentin Heike Peper sowie die hessische Kammerpräsidentin Dr. Heike Winter für die Bund-Länder-AG die Vorschläge zur Einführung von Quotenregelungen. Der Entscheidung für eine Quote sei ein intensiver interner Diskussionsprozess vorausgegangen. Man habe sich jedoch davon überzeugen lassen, dass nur verbindliche Quoten wirklich zu einem Anstieg des Frauenanteils führen. Guter Beleg dafür seien zum Beispiel die Quoten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Die Parteien ohne Quote hätten einen geringen Anteil von Frauen, wie zum Beispiel FDP: 24 Prozent, AfD: 11 Prozent, CDU/CSU: 20 Prozent. Die Parteien jedoch, die eine Frauenquote haben, könnten auf einen Frauenanteil von 42 Prozent (SPD), 54 Prozent (DIE LINKE) und 58 Prozent (Bündnis 90/Die Grünen) verweisen. Quoten seien also ein wirksames Mittel, wenn man die Beteiligung der Frauen fördern wolle. Für die Gremien der BPtK strebte die Bund-Länder-AG unterschiedliche Quoten mit unterschiedlicher Bindungswirkung als neue Satzungsregelungen an.
Gremienspezifische Vorschläge für Quoten
Für den Vorstand schlug die AG vor, dass künftig im fünfköpfigen Vorstand mindestens zwei Frauen bzw. zwei Männer vertreten sind und dass in dem dreiköpfigen Präsidium beide Geschlechter, also mindestens ein Mann oder mindestens eine Frau, vertreten sein muss. Für die Versammlungsleitung und den Wahlausschuss, die aus jeweils drei Personen bestehen, schlug die AG vor, dass mindestens eine Frau bzw. ein Mann dem Gremium angehören muss. Für die Kommissionen und Ausschüsse wurde vorgeschlagen, dass in diesen Gremien Männer und Frauen im gleichen Maße vertreten sein sollen. Für den Finanzausschuss schlug die AG vor, dass die Kammern künftig ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Finanzausschuss vorschlagen sollten und dass bei diesen beiden Mitgliedern eine Geschlechterparität angestrebt werden sollte. Neben den Ausschüssen und Kommissionen gibt es in der Satzung der BPtK auch die Regelung, dass jeweils zwei Vertreter der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an den Sitzungen des Länderrates teilnehmen. Diese Vertreter haben zwei Stellvertreter; alle vier Personen werden durch den DPT gewählt. Hier schlug die Frauen-AG vor, dass unter den Vertretern und deren Stellvertretern Frauen und Männer in gleichem Maße vertreten sein sollen.
Neben der Satzungsänderung regte die Bund-Länder-AG an, dass bei der BPtK eine Gleichstellungskommission eingerichtet wird. Diese Gleichstellungskommission soll sich unter anderem um nachhaltige Strategien zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien der BPtK und der Landespsychotherapeutenkammern bemühen.
Frauenquote ist Nachwuchsförderung
Das Konzept der Bund-Länder-AG „Frauen in der Berufspolitik“ traf auf Zustimmung vieler Delegierter. Es gab Stimmen, die meinten, dass eine Muss-Regelung für nur zwei Frauen im Vorstand der BPtK einen zu geringen Mut signalisiere. Man hätte hier durchaus auf größere Einsichtsfähigkeit der Männer bauen können. Das wurde sekundiert von einem anderen Delegierten, der deutlich machte, dass er durchaus dankbar dafür sei, dass Frauen mehr Verantwortung übernehmen wollten („Ich würde abgeben“). Betont wurde, dass eine Frauenquote ein Vehikel zur Nachwuchsförderung sei und damit deutlich über den Geschlechterdiskurs hinausweise. Es gehe darum, Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu schaffen, also Strukturen und Prozesse so umzugestalten, dass Frauen ein Interesse daran gewinnen, sich in den unterschiedlichen Gremien der Kammern auf Landes- und Bundesebene zu engagieren. Die Soziologie habe in den letzten 50 Jahren gezeigt, dass die einzig wirkungsvolle Förderung von Frauen die über strukturelle Maßnahmen wie die Quote sei. Mit der Quote, so eine Delegierte, sei man „endlich auf der Höhe der Zeit“. Eine andere betonte: „Wir brauchen Frauen, die erfolgreich Politik machen.“
Frauenquote schränkt Wahlfreiheit ein
Dem standen kritische Stimmen gegenüber, die zu Bedenken gaben, dass es mit der Frauenquote zu einer Einschränkung des Wahlrechts komme. Entscheidend für die Wahl, zum Beispiel zum Vorstand, sei aus ihrer Sicht weniger das Geschlecht als vielmehr die Kompetenz, die Zugehörigkeit zu einem Verband oder die Tätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Kritisiert wurde auch, dass die Einführung einer Quote auf BPtK-Ebene nicht der richtige Weg sei. Wenn man Frauen fördern wolle, dann müsste man bei den Verbänden beginnen, die für die Wahllisten zu den Landeskammerwahlen mehr Frauen aufstellen müssten, damit über die Gremienstruktur von der Landes- bis zur Bundeskammer mehr Frauen vertreten sind und es dann, quasi automatisch, ohne Quote zu einer angemessenen Repräsentanz der Frauen kommt. Delegierte nahmen für sich in Anspruch, dass sie für Kompetenz, Engagement und innerliche Übereinstimmung gewählt wurden und durchaus in der Lage seien, auch die Interessen der Frauen zu vertreten. Es wurde betont, dass eine kleinteilige Quotierung in der Satzung der BPtK ein falscher Weg sei. Einige Frauen betonten, dass sie wegen ihrer Kompetenz gewählt werden wollten und sich sehr unwohl fühlen würden, wenn der Eindruck entstehe, sie seien aufgrund einer Quote in ihr Amt gekommen.
DPT votiert für Frauenförderung
Nach einer intensiv geführten Debatte wurde zunächst ein Antrag zur Abstimmung gestellt, der von den Gegnern einer Quote getragen wurde und auf eine Ergänzung in der Satzung der BPtK in Form einer Präambel zielt. Die Präambel solle lauten: „Die Bundesdelegiertenversammlung als zentrales parlamentarisches Organ der Bundespsychotherapeutenkammer ist in allen ihren Aufgaben gehalten, Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Besetzung der von ihr gewählten oder kontrollierten Gremien und Organe des DPT und der Bundespsychotherapeutenkammer.“
Dieser Antrag fand nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, sodass der DPT die vorgeschlagenen Quotenregelungen für die einzelnen Gremien der BPtK der Reihe nach abstimmte. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für mindestens zwei Frauen im BPtK-Vorstand wurde knapp verfehlt. Allerdings fanden alle weiteren Quotenregelungen die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Delegierten. Auch die Gleichstellungskommission wurde beschlossen. Damit hat der DPT die Weichen gestellt für eine konsequentere Frauen- und damit auch Nachwuchsförderung in den Gremien der BPtK.
Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung unzumutbar lang
Prof. Dr. Holger Schulz vom Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf stellte die Ergebnisse der Studie der Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vor. Ihm sei es wichtig gewesen, für diese Evaluation die Psychotherapeuten selbst zu befragen, um möglichst aussagekräftige und valide Daten zu den spezifischen Effekten der Reform zu erhalten. Routinedaten könnten dies nur sehr unvollständig abbilden. Man habe einen bemerkenswerten Rücklauf und könne deshalb valide Ergebnisse präsentieren. BPtK-Präsident Munz erläuterte, welche Forderungen für die Reform der Bedarfsplanung sich aus der Wartezeitenstudie ableiten (näheres zur Evaluation und zu den Forderungen zur Bedarfsplanung lesen Sie in der Wartezeitenstudie 2018 und der zugehörigen Pressemitteilung.
Bericht der Bundeskonferenz Psychotherapeuten in Ausbildung
Anja Hildebrand, Sprecherin der Bundeskonferenz Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), stellte die Arbeit der Bundeskonferenz in den letzten Monaten vor. Ihr Ziel sei es gewesen, den Vorstand der BPtK zu zentralen Themen zu beraten. Schwerpunktthemen seien dabei die Reform der Psychotherapeutenausbildung und die bessere Verankerung der PiA in den Gremienstrukturen der Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK. Die Bundeskonferenz votiere dafür, dass die Reform des Psychotherapeutengesetzes so gestaltet werde, dass man auf Veränderungen reagieren könne und zum Beispiel auch eine Befugnis zur Verordnung von Pharmakotherapie für die Zukunft nicht ausgeschlossen werde. Positiv stehe man einer Frauenquote gegenüber. Es gehe um eine gerechte und paritätische Besetzung der Gremien der BPtK.
Änderung der Musterfortbildungsordnung
Dr. Thomas Guthke, Mitglied des bundesweiten Beirates Fortbildung, erläuterte den Delegierten die vorgelegte Weiterentwicklung der Musterfortbildungsordnung
Veröffentlicht am 04. Mai 2018