Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen gefordert
40. Deutscher Psychotherapeutentag in Stuttgart
40. Deutscher Psychotherapeutentag
Der 40. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 13. und 14. Mai in Stuttgart forderte von der Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Durch eine finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung müssten außerdem die Weichen für die Zukunft der Profession gestellt werden. Der DPT stellte ferner die Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) fertig und beschloss, die Ordnungen und die Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu gendern, um ein weiteres Signal für die gleichberechtigte Ansprache aller Kammermitglieder zu setzen.
Wachsende Aufgaben für die Profession
Nach zwei digitalen Versammlungen tagte der DPT wieder in Präsenz. Birgit Gorgas begrüßte für die Versammlungsleitung die Delegierten und stellte fest, dass angesichts von Krieg, Pandemie und Klimakrise mehr Menschen psychotherapeutische Beratung und Behandlung bräuchten. Um helfen zu können, müsse die Profession dazu jedoch auch in die Lage versetzt werden.
Martin Klett begrüßte für die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg die Delegierten in Stuttgart. Er berichtete, dass das Bundesland Baden-Württemberg 70 Jahre alt werde. Schwaben und Baden hätten trotz aller Unterschiede zueinander gefunden, auch in seiner Kammer mit einem schwäbischen Präsidenten und einem badischen Vizepräsidenten.
Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und Präsident der BPtK, bat die Delegierten vor seinem Bericht des Vorstandes um eine Schweigeminute, um an die Menschen zu denken, die in der Ukraine unter dem Angriffskrieg der russischen Armee zu leiden haben. Die Delegierten gaben ihrem Mitgefühl und ihrer Solidarität durch eine Resolution "Der DPT verurteilt den Krieg gegen die Ukraine aufs Schärfste und bietet Hilfe an" Ausdruck.
Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern
Im Bericht des Vorstands stellt BPtK-Präsident Munz danach fest, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern wolle und zentrale Punkte dafür schon im Koalitionsvertrag genannt habe. Sie wolle insbesondere die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz in psychotherapeutischen Praxen verringern und die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen erleichtern. Munz hielt dabei allerdings schnelles Handeln für erforderlich, da die psychischen Belastungen der Corona-Pandemie den Bedarf an Psychotherapie noch vergrößert haben. Die BPtK fordere deshalb ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Insbesondere die Versorgung von Kindern und Jugendlichen müsse dringend verbessert werden. In sozialen Brennpunkten müsse erreicht werden, dass psychisch kranke Kinder und Jugendliche mehr Hilfe bekämen. Es brauche mehr Beratungsstellen, Unterstützung der Familien, Vernetzung, Hilfen bei Sprachbarrieren und ausreichende Psychotherapieplätze, betonten auch die Delegierten. BPtK-Vorständin Cornelia Metge berichtete, dass die Politik gerade für diese Probleme ein offenes Ohr habe.
Munz erläuterte die zentralen Punkte des Sofortprogramms für psychisch kranke Menschen:
Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verringern
Die Bedarfsplanung müsse so weiterentwickelt werden, wie es bereits ein Gutachten für notwendig erachtet habe, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) selbst in Auftrag gegeben hatte. Danach sind rund 2.400 zusätzliche Psychotherapeutensitze notwendig. Davon ermöglichte der G-BA bei seiner Reform 2019 allerdings nur 800 Sitze. Der Gesetzgeber solle deshalb den G-BA beauftragen, die noch fehlenden 1.600 Sitze in strukturschwachen und ländlichen Gebieten, aber auch im Ruhrgebiet zu schaffen, forderte Munz. Mit diesem Vorschlag würde auch das Anliegen der Bundesregierung aufgegriffen, insbesondere die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Zum einen sei jeder fünfte Sitz für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie reserviert. Zum anderen sollten zum Sofortprogramm auch gesetzliche Regelungen gehören, die Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen erleichtern.
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ambulant versorgen
Munz erinnerte daran, dass bereits die letzte Bundesregierung den G-BA beauftragt habe, die ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen zu verbessern. Die vom G-BA beschlossene Richtlinie erschwere jedoch die Versorgung. Sie führe zu überflüssigen Mehrfachuntersuchungen und schränke die Zahl der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ein, die die Planung und Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen könnten. Es sei deutlich, dass die Krankenkassen alles dafür täten, dass dieses Versorgungsangebot nicht entstehen könne. Eine Korrektur sei auch deshalb wichtig, damit der G-BA nicht die gleichen Fehler bei der Richtlinie für Kinder und Jugendliche wiederhole. Außerdem müssten Psychotherapeut*innen die Befugnis erhalten, heilpädagogische, sozialarbeiterische und psychologische – sogenannte nicht-ärztliche sozialpädiatrische Leistungen – zu verordnen. Erst mit dieser Befugnis könne eine umfassende Planung und Koordination der Versorgung komplex psychisch kranker Kinder und Jugendlicher gelingen.
Sprachmittlung für Patient*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Die BPtK fordere seit Langem, Sprachmittlung für die Gesundheitsversorgung für Migrant*innen und Flüchtlinge, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, zu finanzieren. Ohne ausreichende sprachliche Verständigung sei eine psychotherapeutische Behandlung schlicht unmöglich. Sprachmittlung sei auch für die meisten ukrainischen Flüchtlinge notwendig, wenn sie aufgrund ihrer Erlebnisse psychisch erkrankten. Ab dem 1. Juni 2022 seien ukrainische Flüchtlinge gesetzlich krankenversichert. Damit hätten sie grundsätzlich auch einen Anspruch auf Psychotherapie. Ohne Sprachmittlung sei sie aber praktisch nicht durchführbar. Daher fordere die BPtK gemeinsam mit anderen Organisationen, dass Sprachmittlung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werde. Das Sofortprogramm müsse auch hier so schnell wie möglich die Weichen stellen.
Zukunft der Psychotherapie sichern
Mit dem Sofortprogramm müsse auch die Zukunft der Psychotherapie gesichert werden, stellte Munz fest. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung habe die Grundlagen für eine Aus- und Weiterbildung in hoher Qualität geschaffen. Die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern seien mit Hochdruck dabei, die Weiterbildung in ihren Ordnungen umzusetzen. Dennoch fehle in der Weiterbildung ein entscheidender Baustein: Der Gesetzgeber müsse die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung regeln, damit die Ziele der Reform realisiert werden können.
Der 40. DPT bekräftigte diese Forderungen mit Resolutionen zur Komplexversorgung, zur Bedarfsplanung, zur Sprachmittlung und zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Abschluss der Muster-Weiterbildungsordnung
Der DPT beschäftigte sich insbesondere mit der Bereichsweiterbildung für künftige Fachpsychotherapeut*innen. Wenn Fachpsychotherapeut*innen weitere Verfahren erlernen wollen, dann ist auch das in der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) zu regeln. Der Umfang der Verfahrensqualifizierung war dazu so festzulegen, dass ausreichende verfahrensspezifische Fachkenntnisse und Handlungskompetenzen erworben werden unter Berücksichtigung der bereits erreichten Verfahrenskompetenz während der Gebietsweiterbildung, erläuterte Bruno Waldvogel, Sprecher der Kommission Zusatzqualifizierung. Bei der Bestimmung des Umfangs musste auch in Rechnung gestellt werden, dass die Psychotherapeut*innen diese Bereichsqualifizierung in eigener Praxis, im Krankenhaus oder im institutionellen Bereich berufsbegleitend absolvieren müssen. Hierfür eine Lösung zu entwickeln, sei der „umfangreichste, komplexeste und konfliktreichste Auftrag“ gewesen, den die Kommission je erhalten habe. BPtK-Vorstand Wolfgang Schreck betonte, dass die Profession ein großes Interesse an dieser Weiterbildungsoption haben müsse. Sie biete nicht nur berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern verbreitere auch das Versorgungsangebot und sei damit vor allem im Interesse der Patient*innen.
Der Entwurf der Kommission Zusatzqualifizierung hatte sich an den Anforderungen für Bereichsweiterbildungen in der Systemischen Therapie orientiert, wie sie die M-WBO für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vorsieht. Der Vorschlag der Kommission war deshalb, die Anforderungen an die Weiterbildung in weiteren Verfahren im Vergleich zum ersten Verfahren, deutlich abzusenken. In der Diskussion fand der Vorschlag mit dem Hinweis Zustimmung, es gehe um Weiter- nicht um Neuqualifizierung. Die Unterschiede zwischen den Verfahren dürften nicht überbewertet werden. Mit dem ersten Verfahren würden Metakompetenzen erworben, die angemessen berücksichtigt werden müssten.
BPtK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke setzte sich dafür ein, die M-WBO möglichst bundeseinheitlich umzusetzen. Es gehe darum, den künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung möglichst viel Mobilität zu ermöglichen. Dafür dürften jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten zwischen den einzelnen Landespsychotherapeutenkammern gar nicht oder kaum voneinander abweichen. Von großer Bedeutung sei diese Bundeseinheitlichkeit jedoch auch, um der Profession die Definitionshoheit bei den Kompetenzen zu geben, die für die psychotherapeutische Versorgung notwendig seien. Wären die Weiterbildungsordnungen der Landeskammern zu unterschiedlich, könne die M-WBO kein Anknüpfungspunkt für sozialrechtliche Regelungen sein. Dann könne es geschehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband festlegten, welche Qualifikationsanforderungen an Psychotherapeut*innen zu stellen sind, wenn sie im ambulanten Bereich tätig werden wollen. Um dies zu vermeiden, habe die BPtK gemeinsam mit den Landeskammern einen regelmäßigen Austausch in der Bund-Länder-AG, im Länderrat, aber auch in der AG der Geschäftsführer*innen und der Ständigen Kommission der Kammerjurist*innen organisiert. Die M-WBO sei ein lernendes System, mit dem die Profession Neuland betrete. Ihre Umsetzung müsse kontinuierlich beobachtet, evaluiert und weiterentwickelt werden.
Umsetzung der Muster-Weiterbildungsordnung
Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop erläuterte, dass die Umsetzung der M-WBO erneut in einem Projekt begleitet werde. Auf Basis eines umfangreichen Kompetenzkataloges werde möglichst bald mit der Erarbeitung einer Muster-Richtlinie begonnen, in der zehn bis 15 Fachkenntnisse und zehn bis 15 Handlungskompetenzen aufgeführt werden, die hoffentlich dann auch bald in einem elektronischen Logbuch nachgewiesen werden könnten. Damit solle die praktische Durchführbarkeit der Weiterbildung für alle Beteiligten erheblich erleichtert werden. Wichtig für die Kammern, die für die Qualität der Weiterbildung einstehen müssten, seien zunächst Muster-Richtlinien für die Zulassung von Befugten und Stätten. Daran arbeiteten gemeinsam die Fachebene und das Ehrenamt der Kammern. Bereits im ersten Aufschlag solle mit solchen Muster-Richtlinien ein kammerübergreifend einheitliches Verwaltungshandeln erreicht werden. Er gehe davon aus, dass nach Abschluss einer Workshopstaffel die Musterrichtlinien im Oktober 2022 vorliegen. Vertreter*innen der Bundeskonferenz Psychotherapeut*innen in Ausbildung und der Psychologie Fachschaften Konferenz schlugen vor, sie in die anstehenden Beratungen mit einzubeziehen.
Finanzierung der Weiterbildung
Abschließend hob BPtK-Präsident Munz noch einmal hervor, dass für eine Weiterbildung im ambulanten, stationären und institutionellen Bereich eine finanzielle Förderung unbedingt erforderlich sei. In Vorgesprächen habe man bereits differenzierte Modelle für die ambulante Versorgung vorgeschlagen. Es werde versucht, auf der Basis des § 75a SGB V eine Regelung für die Praxen und Medizinischen Versorgungszentren der vertragsärztlichen Versorgung zu finden. Für die Weiterbildungsambulanzen wolle man eine Lösung auf der Basis des § 117 Absatz 3c SGB V. Für den stationären Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik sei man in intensiven Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und hoffe, hier zu einem gemeinsamen Vorschlag zu kommen. Es sei nun notwendig, die Gesamtkonzeption zu bündeln, die Vorschläge mit den Beteiligten vertieft zu diskutieren und dann gemeinsam auf den Gesetzgeber im Bund und im Land zuzugehen. Erfolgsentscheidend sei, mit einer Stimme zu sprechen und dem Gesetzgeber deutlich zu machen, wie zentral es für die Zukunft der Profession ist, dass es möglichst schon ab nächstem Jahr eine finanzielle Förderung für den ambulanten und stationären Bereich gebe. Auch der institutionelle Bereich dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Dafür gebe es aber noch keine konkreten Vorschläge, die ausformuliert werden könnten.
Musterordnungen und Satzung gegendert
Dem DPT lagen die Musterordnungen der BPtK (Muster-Berufsordnung, Muster-Fortbildungsordnung), die Satzung der BPtK, die Geschäftsordnung des DPT und die Entschädigungs- und Reisekostenordnung der BPtK vor. Der DPT beschloss, diese Ordnungen mit dem Gendersternchen zu gendern. Es ging den Delegierten darum, für alle Kammermitglieder eine gleichberechtigte Ansprache zu wählen. Für den nächsten DPT wurde der BPtK-Vorstand beauftragt, auch die Muster-Weiterbildungsordnung, die mit dem 40. DPT nun vollständig vorliegt, zu gendern.
Muster-Berufsordnung angepasst
Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung gibt es für eine lange Übergangszeit drei Berufsgruppen: Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen. Die MBO-Kommission hatte den sich daraus ergebenden Änderungsbedarf in der Muster-Berufsordnung erarbeitet. Sie schlug auch eine neue Formulierung vor, mit der der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftig zu den Berufspflichten der Psychotherapeut*innen gezählt wird. Ferner legte sie Reglungen zur Zusammensetzung von Berufausübungsgemeinschaften und zu der Option vor, zeitweise auf ein Praxisschild zu verzichten. Der DPT beschloss die Änderungen mit großer Mehrheit. Die Kommission werde weiter an Vorschlägen arbeiten, mit denen die Profession auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens antworten könne, sagte Andrea Benecke für die Kommission zu.
Erhöhung der Beiträge für die BPtK
Der DPT beschloss auch eine Erhöhung der Beiträge für die BPtK in zwei Schritten: 2023 um vier Euro und 2025 um weitere drei Euro. Der Vorstand hatte für eine Beitragserhöhung um sieben Euro 2023 geworben, die es ihm und dem künftigen neuen Vorstand ermögliche, die erfolgreiche Politik der BPtK fortzusetzen. Das Fundament für diese Politik sei eine Geschäftsstelle in der ausreichend motivierte und gut qualifizierte Mitarbeiter*innen arbeiten, erläuterte Wolfgang Schreck für den Vorstand der BPtK. Vor allem gehe es darum, diejenigen zu halten, die bereits in der Vergangenheit hervorragende Arbeit geleistet hätten. Dafür sei ein Personaltableau nötig, das Überlastungen auf ein erträgliches Maß verringere. Außerdem brauche man Mittel für Projekte oder Gutachten, um sich angemessen für die Profession positionieren zu können. Rudi Bittner, Vorsitzender des Finanzausschusses, präsentierte die Ergebnisse der Beratungen des Finanzausschusses. Dieser hatte mehrheitlich dafür plädiert, die Beiträge nur um vier Euro zu erhöhen und in einem zweiten Schritt im nächsten Jahr zu prüfen, ob weitere Beitragserhöhungen notwendig seien. Schreck dankte dem Finanzausschuss für seine Expertise, gab aber zu bedenken, dass nur eine verbindliche Staffelung dem Vorstand ausreichende Planungsspielräume gebe. Delegierte wiesen auf die wachsenden Aufgaben der Bundes- und der Landeskammern hin. Die Beiträge für die BPtK seien gut angelegt.
Wahlen
Die Delegierten wählten als neues Mitglied im Ausschuss für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Herrn Ken Schönfelder. Die Nachwahl wurde notwendig, weil Frau Cornelia Metge nach ihrer Wahl in den Vorstand der BPtK ihr Amt niedergelegt hatte. Auch Nachwahlen für die Vertretung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Länderrat standen an. Die Delegierten wählten Ariadne Sartorius und Bernhard Moors.
Resolutionen
Der DPT befasste sich mit vielen aktuellen politischen Themen und formulierte seine Anliegen und Forderungen in folgenden Resolutionen:
- Der DPT verurteilt den Krieg gegen die Ukraine aufs Schärfste und bietet Hilfe an
- Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung jetzt gesetzlich regeln
- Sprachmittlung für Migrant*innen und Flüchtlinge jetzt finanzieren
- Ambulante psychotherapeutische Versorgung verbessern – Bedarfsplanung der ambulanten Psychotherapie jetzt überarbeiten
- Ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Menschen – KSVPsych-Richtlinie nachbessern und angemessen finanzieren
- Gebührenordnung für Psychotherapeuten zeitnah novellieren!
- Keine Qualitätssicherung im Blindflug! – QS-Verfahren vor Einführung erproben und evaluieren
- Verschwendung stoppen – Ressourcen schonen
- Abbau von struktureller Diskriminierung gegenüber trans Menschen
Veröffentlicht am 19. Mai 2022