Begrenzung von Videobehandlungen aufgehoben
Psychotherapeutische Versorgung während der Corona-Epidemie
Psychisch kranke Menschen brauchen während der Corona-Epidemie weiter eine psychotherapeutische Versorgung. Deshalb muss es kurzfristig ermöglicht werden, psychotherapeutische Sprechstunden und Behandlungen auch online per Videotelefonat oder per Telefon durchzuführen. „Wir begrüßen sehr die schnelle Entscheidung, die Begrenzungen von Online-Videobehandlungen aufzuheben“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zu der gestrigen Entscheidung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen. Danach sind Online-Behandlung per Video nicht mehr auf 20 Prozent der Patient*innen und Leistungen limitiert. Die neue Regelung gilt vorläufig ab dem 1. April 2020.
»Dadurch können laufende Behandlungen fortgesetzt werden, auch wenn Patient*innen am Corona-Virus erkrankt sind oder sich nicht dem Ansteckungsrisiko im öffentlichen Personennahverkehr aussetzen wollen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Videobehandlungen bieten grundsätzlich die Chance, die psychotherapeutische Versorgung weiter ohne den unmittelbaren Kontakt zwischen Patient*innen und Psychotherapeut*innen sicherzustellen.“
»Wir müssen aber insbesondere auch Akut-Patient*innen weiterversorgen können, auch wenn sie sich in Quarantäne befinden“, betont Munz. Die BPtK fordert daher, auch Akutbehandlungen per Videotelefonat zu ermöglichen.
Die BPtK dringt deshalb darauf,
- Akutbehandlung per Video anbieten zu können,
- sofern eine Behandlung per Video nicht möglich ist, auch Behandlungen per Telefon zu ermöglichen,
- befristet Sprechstunden und probatorische Gespräche per Video zu ermöglichen.
Veröffentlicht am 17. März 2020