BPtK: Corona erfordert Sprechstunde und Behandlung per Telefon
Auch Quarantäne-Patient*innen benötigen Versorgung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass Psychotherapeut*innen Sprechstunde, Probatorik und Behandlung während der Coronakrise auch per Telefon anbieten können. „Patient*innen in Quarantäne sind sonst nicht mehr zu versorgen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Da längst nicht alle Patient*innen die technischen Möglichkeiten haben, sich per Videotelefonat beraten und behandeln zu lassen, ist es notwendig, während der Coronakrise die psychotherapeutische Versorgung grundsätzlich per Telefon zu ermöglichen. Die Psychotherapeut*innen werden in jedem Einzelfall prüfen, ob dies verantwortbar ist.“
Neben Quarantäne-Patient*innen benötigen auch viele ältere Patient*innen eine telefonische Beratung und Behandlung, um sich auf dem Weg in eine psychotherapeutische Praxis nicht zu gefährden. Ferner bestehen in ländlichen Gebieten vielerorts noch keine ausreichend stabilen Internetverbindungen, die eine Videobehandlung ermöglichen.
Veröffentlicht am 26. März 2020