Keine Raster-Behandlung in der Psychotherapie
BPtK lehnt geplante Eingriffe in die Therapiehoheit im GVWG ab
Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert scharf die geplanten Eingriffe in die Therapiehoheit in der Psychotherapie. An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung soll künftig in der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen, wie lange eine Patient*in je nach Erkrankung behandelt werden darf. „Das ist holzschnittartige Psychotherapie, oberflächlich und lückenhaft“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die geplanten Eingriffe in die Therapieentscheidungen von Psychotherapeut*innen, die in letzter Minute in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingefügt wurden. Danach soll der Gemeinsame Bundesausschuss prüfen, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ mit bürokratischen Vorschriften beschnitten werden kann. Der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag berät am 19. Mai 2021 abschließend über das GVWG und die Änderungsanträge.
»Solche Raster-Psychotherapie ist das Ende qualitativ hochwertiger und an der einzelnen Patient*in orientierte Versorgung. Es ist zu befürchten, dass künftig mit einem rigiden Raster festlegt wird, wie schwer Patient*innen erkrankt sein müssen, um eine Behandlung zu erhalten und wie viele Therapiestunden ihnen zustehen. Ob, wie intensiv und wie lange eine Behandlung erforderlich ist, müssen Psychotherapeut*innen aber nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs gemeinsam mit ihren Patient*innen festlegen“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Gesundheitspolitik gegen psychisch kranke Menschen in letzter Minute in ein Gesetz einzufügen, das bereits im Bundestag und Gesundheitsausschuss beraten wurde, zeugt außerdem von einem zweifelhaften Verständnis demokratischer Prozesse.
Veröffentlicht am 17. Mai 2021