Mehr Personal für Psychiatrie und Psychosomatik
Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags
Politiker*innen des Deutschen Bundestages befassen sich heute noch einmal mit dem unzureichenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie). „Es ist gut, dass der gravierende Personalmangel insbesondere in psychiatrischen Krankenhäusern und Stationen noch einmal öffentlich Thema wird“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Entgegen der einhelligen Meinung von Expert*innen hat der G-BA die Personalausstattung in den Kliniken nicht bedarfsgerecht angepasst.“
Eine Petition des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) hatte im Dezember das notwendige Quorum von mehr als 50.0000 Unterschriften für eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss erreicht. Die Petentin fordert den Bundestag auf, kurzfristig geeignete Maßnahmen zur Korrektur der PPP-Richtlinie zu treffen. Nur so könne erreicht werden, dass in den psychosomatischen und psychiatrischen Kliniken flächendeckend und in allen Altersgruppen ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung zur Verfügung stehen. In Bezug auf die Psychotherapie hat der Gesetzgeber bereits reagiert. Die PPP-Richtlinie soll bis zum 30. September 2020 um Vorgaben zur Anzahl von Psychotherapeut*innen je Krankenhausbett ergänzt werden. Dieser Auftrag muss nun fristgerecht erledigt werden.
Veröffentlicht am 15. Juni 2020