Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen
Spezialisierung nach dem Studium für alle Facetten des Berufes
Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen. „Mit diesem wegweisenden Beschluss nimmt die zweite Säule der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Psychotherapeutenausbildung Gestalt an“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Reform des Psychotherapeutengesetzes auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag:»Durch das Gesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist die Ausbildung künftig breit und modern aufgestellt. Das universitäre Masterstudium trägt dazu bei, dass der Nachwuchs beständig auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht werden kann. Hinzu kommt für die Absolventinnen und Absolventen die Ausrichtung ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit auf eine bestimmte Altersgruppe und außerdem ihre fachliche Spezialisierung durch Weiterbildung auf Grundlage eines wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahrens.“ |
Absolvent*innen des neuen Studiengangs können sich nach Studium und Approbation in einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen qualifizieren. Dabei können sie sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren. Diese Weiterbildung ist künftig die Voraussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. „Wer mit der Weiterbildung beginnt, ist approbierte Psychotherapeut*in und hat einen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“, stellt Munz fest.
Die Musterordnung stellt sicher, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufes qualifiziert werden. Dabei sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einem Krankenhaus und mindestens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis zu absolvieren. „Die Weiterbildung ist ein weiterer Beitrag dazu, die psychotherapeutische Versorgung im stationären Bereich qualitativ und quantitativ zu verbessern“, bewertete der BPtK-Präsident die Neuerung. Darüber hinaus ist auch eine Qualifizierung für psychotherapeutische Tätigkeiten in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder somatischen Rehabilitation möglich.
Die Muster-Weiterbildungsordnung berücksichtigt die modernen Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Wir wollen, dass Weiterbildung in Teilzeit nicht länger als Ausnahme bestenfalls toleriert wird“, stellt Munz fest. „Unsere neue Weiterbildung ist sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit möglich.“
Mit dem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags ist der Startschuss für die weitere Umsetzung der Weiterbildung gefallen. Parallel werden bis zum Herbst noch die Details zur Weiterbildung in den Psychotherapieverfahren erarbeitet. Spätestens Ende 2022 wird es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge geben. Bis dahin müssen die Psychotherapeutenkammern die ersten Weiterbildungsstätten anerkannt haben.
Veröffentlicht am 24. April 2021