Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung
Bundestag beauftragt Regierung, sich um die Finanzierung der Weiterbildung zu kümmern
Der Bundestag hat die Regierung beauftragt, sich um die Finanzierung der Weiterbildung zu kümmern. Das ist das Ergebnis der Petition des Kasseler Psychologiestudenten Felix Kiunke. Ohne Gesetzesänderungen für eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung geben.
Der Druck auf den Bundesgesundheitsminister wächst. Nach dem höchstmöglichen Votum des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Auftrag, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu befassen. Der Bundestag hat am 18. Januar 2024 die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen. Nach eindringlichen Appellen des psychotherapeutischen Nachwuchses, von Kammern und Verbänden und nach einer Entschließung des Bundesrates (BR-Drs. 403/23) wurde das BMG nun auch vom Parlament zum Handeln aufgefordert.
Wenn die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken nicht ausreichend finanziert wird, wird es nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung geben. Der Kasseler Psychologiestudent Felix Kiunke hatte deshalb im März 2023 eine Petition (148151) beim Deutschen Bundestag eingereicht und die ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert. Nur so können Weiterbildungsplätze für die verpflichtende ambulante und stationäre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden und die Absolvent*innen der im Jahr 2019 neu geregelten Master-Studiengänge Psychologie/Psychotherapie ihre berufliche Qualifizierung unter verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen fortsetzen.
Veröffentlicht am 22. März 2024