Europa - EU-Binnenmarkt
Eine neue Binnenmarktstrategie für die EU
Die vier Freiheiten des gemeinsamen Binnenmarktes: Freier Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen. Das ist eine Errungenschaft der europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft, von der alle EU-Bürger*innen täglich profitieren.
Wo wir arbeiten und leben oder wo wir Einkäufe tätigen und Dienstleistungen beanspruchen möchten – das steht allen Bürger*innen überall in der EU frei. Immer wieder hat die EU-Kommission neue Binnenmarktstrategien entwickelt, um Hürden abzubauen und den gemeinsamen Markt zu harmonisieren. Die Wirtschafts- und Wettbewerbskrise Europas hat politischen Handlungsdrang erzeugt, der nach einer neuen EU-Binnenmarktstrategie ruft: Wie soll der Binnenmarkt der Zukunft ausgestaltet werden? Wie kann die EU dazu beitragen, dass Unternehmen wieder expandieren und wettbewerbsfähiger werden? Wie kann der ökologische und digitale Wandel unterstützt werden? Kurzum: Wie kann der Wohlstand in der EU zukünftig erhalten und gefördert werden? Auch hier ist es daher das Ziel der EU-Kommission, Hürden im Binnenmarkt abzubauen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU ist Bürokratieabbau das Politikziel schlechthin geworden. In einer öffentlichen Konsultation hat die EU-Kommission um Ideen und Anregungen gebeten, wie der EU-Binnenmarkt weiterentwickelt werden kann. Die EU hat in der Vergangenheit bereits wichtige Gesetze geschaffen, damit für alle EU-Bürger*innen gesichert ist, dass sie in Notfällen jederzeit die Gesundheitsversorgung erhalten, die sie benötigen. Auch wenn sie eine Behandlung in einem anderen EU-Land planen, ist dies möglich und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung gegeben. Wichtig zu betonen ist, dass Gesundheitsleistungen besondere Leistungen sind, die nicht dem freien Markt unterworfen werden dürfen. Im Bereich der Gesundheitsleistungen muss dem Gesundheitsschutz der Patient*innen vor vermuteten wirtschaftlichen Anreizen oder finanziellen Vorteilen für Verbraucher*innen uneingeschränkt Vorrang gegeben werden. Patientensicherheit erfordert Qualitätsstandards in der Gesundheitsversorgung und bei Berufsqualifikationen. Für den Patientenschutz und um dafür notwendige Standards zu regeln und zu gewährleisten, kümmern sich die Mitgliedsstaaten. Wie die zukünftige EU-Binnenmarktstrategie aussehen wird und welche konkreten Maßnahmen und Gesetzesreformen vorgesehen werden, steht noch nicht fest. Die EU-Kommission plant die Strategie im Juni 2025 vorzustellen.
Veröffentlicht am 01. April 2025