Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
die gesundheitspolitische Gesetzgebungsphase wurde bereits im Mai lautstark mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und der Krankenhausreform eröffnet. Seitdem klingelt es in den Postfächern, weil weitere Gesetzentwürfe, Stellungnahmen und Briefe eintreffen.
Nach dem langen Trommelwirbel des Bundesgesundheitsministers fallen die Reaktionen auf die Reformvorschläge aber nüchtern aus. Denn obwohl im GVSG die Sicherung der Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt wird, sind die Regelungsvorschläge zur Finanzierung der Weiterbildung völlig unzureichend. Mit Pauken und Trompeten sind Studierende deshalb Anfang Juni vor den Deutschen Bundestag gezogen. Unterstützt von Kammern, Verbänden, Hochschulen und Bundestagsabgeordneten forderten sie: Die Finanzierung der Weiterbildung muss ins GVSG – jetzt! Es eilt, war die Botschaft an den Bundesminister. Es eilt, das ist die Botschaft des Ministers für das Gesetzgebungsverfahren. Die ersten Lesungen zum GVSG im Bundesrat und Bundestag leiten daher mit einem Crescendo nicht nur die Reformverhandlungen, sondern auch die politische Sommerpause ein. Wir finden: Da ist noch viel Musik drin, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern und die psychotherapeutische Versorgung zu stärken.
Herzlichst,
Ihre Andrea Benecke
Veröffentlicht am 27. Juni 2024