Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform - KHVVG muss ergänzt werden
Am 15. Mai 2024 wurde der Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beschlossen. Ziel ist eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung. Die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bleibt trotz erheblicher Versorgungsmängel hierbei jedoch unberücksichtigt. Dabei ist es seit Jahren bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie; PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten.
Die Mindestvorgaben für die Personalausstattung gemäß PPP-RL sind als Personaluntergrenzen ausgestaltet. Bei den Budgetverhandlungen der Krankenhäuser mit den Krankenkassen vor Ort werden die Personaluntergrenzen häufig als Soll-Vorgabe interpretiert. Das führt dazu, dass Kliniken zusätzliches, für eine leitliniengerechte Versorgung erforderliches, Personal nicht bezahlt wird. Zudem fehlen verbindliche Vorgaben dazu, wie viel mehr Personal erforderlich ist.
Die BPtK fordert deshalb, dass die PPP-Richtlinie um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt wird. Nur so kann erreicht werden, dass die Kliniken in absehbarer Zeit das dringend benötigte Personal aufbauen. Um auch eine bedarfsgerechte Umwandlung von vollstationären Behandlungskapazitäten in stationsäquivalente teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote voranzutreiben, sind ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie von zentraler Bedeutung.
Zuletzt hatte der G-BA beschlossen, die vollständige Umsetzung der bestehenden, völlig unzureichenden Mindestvorgaben um drei weitere Jahre zu verschieben. Sanktionen sind bis 2026 ausgesetzt. Knapp die Hälfte der Erwachsenenpsychiatrien und der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben derzeit nicht.
Damit die psychotherapeutische Versorgungsqualität verbessert und auch langfristig in den Kliniken sichergestellt werden kann, müssen zudem ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen finanziert werden. Anderenfalls wird spätestens 2032, wenn auch die letzten Psychotherapeut*innen ihre Ausbildung nach dem alten Modell abgeschlossen haben müssen, der psychotherapeutische Nachwuchs in den Kliniken fehlen. Die BPtK fordert deshalb, dass die Kliniken für eine Übergangszeit zusätzliche Weiterbildungsstellen einrichten und finanziert bekommen.
Veröffentlicht am 27. Juni 2024