Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Psychiatrie und Psychosomatik gehören in die Krankenhausreform - KHVVG muss ergänzt werden

Am 15. Mai 2024 wurde der Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beschlossen. Ziel ist eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung. Die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bleibt trotz erheblicher Versorgungsmängel hierbei jedoch unberücksichtigt. Dabei ist es seit Jahren bekannt, dass die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie; PPP-RL) nicht ausreicht, um eine leitliniengerechte Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten.

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