Finanzierung der Weiterbildung
„Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!“
Ein breites Bündnis aus Psychotherapie-Studierenden, Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammern, Verbänden, Universitäten und Ausbildungsstätten hat am 6. Juni 2024 vor dem Deutschen Bundestag gesetzliche Regelungen für eine ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert.
Unter dem Motto „Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!“ versammelten sich über 500 Personen zur Demonstration. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Heidenblut (SPD), Alexander Föhr (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke) und Nezahat Baradari (SPD) unterstützten die von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) und dem Psychotherapeut*innen in Weiterbildung-Forum (PtW-Forum) Berlin organisierte Demonstration vor Ort.
Denn der Kabinettsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) enthält weiterhin nur unzureichende Regelungen, sodass die Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken nicht gesichert ist. Seit zwei Jahren gibt es immer mehr Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge. Im kommenden Jahr werden es circa 2.500 sein. Sie brauchen Planungssicherheit, eine Stelle für die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zu bekommen.
Felix Kiunke, der im vergangenen Jahr eine erfolgreiche Petition zur Finanzierung der Weitebildung beim Deutschen Bundestag eingereicht hatte, warnte, dass den Absolvent*innen die Zeit davonrenne. Die ersten Jahrgänge im neuen System stünden vor einer ungewissen Zukunft. Er forderte den Bundesgesundheitsminister auf, jetzt zu handeln. Noch diesen Sommer werde eine umfassende Finanzierungsregelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz gebraucht.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke mahnte, dass es die Weiterbildung nicht zum Nulltarif gebe. Mit dem Kabinettsentwurf des GVSG habe die Bundesregierung das Problem zwar erstmals anerkannt, aber der Gesetzentwurf greife viel zu kurz.
Ohne gesetzlich geregelte Finanzierung werden nicht genügend Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen. Aber notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung sollen dagegen ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können die Weiterbildungsambulanzen den bei ihnen angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildung keine angemessenen Gehälter zahlen. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen und Kliniken entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Aber dafür sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor.
Ohne die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in gibt es keine Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis und keine Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Diese Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung dürfe nicht sehenden Auges in Kauf genommen werden, kritisierten die Teilnehmer*innen.
Auch beim 3. Deutschen Psychotherapiekongress machten Studierende auf die Folgen der Unterfinanzierung der Weiterbildung aufmerksam. Während der Eröffnungsveranstaltung überreichten sie der Vertreterin aus dem Bundesgesundheitsministerium einen Korb mit Postkarten von über 3.000 Betroffenen. Auf diese Weise machten sie den Gesundheitsminister auf ihre ungewisse berufliche Zukunft aufmerksam und appellierten, jetzt die notwendigen Regelungen zu treffen.
Veröffentlicht am 27. Juni 2024