Digitalisierung
Ab 2025 kommt die „ePA für alle“ – Was bedeutet das?
Informationsangebote für Psychotherapeut*innen
Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: Ab 2025 kommt die „ePA für alle“, das heißt deren flächendeckende Einführung. Ab dann wird für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte angelegt, außer sie widersprechen.
Doch was ändert sich mit der „ePA für alle“ im Versorgungsalltag? Wie funktioniert sie? Und welche Pflichten gehen für Psychotherapeut*innen damit einher?
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) möchte Psychotherapeut*innen diese Fragen beantworten und sie gut informieren. Und bietet dafür zwei Angebote:
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Gemeinsam mit der gematik, stellt die BPtK in Online-Informationsveranstaltungen
alles zur ePA speziell für Psychotherapeut*innen vor.
Eine Anmeldung unter Nennung des
gewünschten Termins ist ab sofort hier
möglich:
26. November 2024 von 18:00 bis 20:30 Uhr
22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr.
- Die BPtK erarbeitet außerdem eine Praxis-Info zur „ePA für alle“. Darin werden rechtliche und fachliche Fragen beantwortet, die für Psychotherapeut*innen relevant sind. Die Praxis-Info wird noch in diesem Jahr veröffentlicht.
Veröffentlicht am 10. Oktober 2024