BPtK-Publikation
Per Video zur Reha
BPtK-Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ aktualisiert
Medizinische Reha kann auch per Video verordnet werden, wenn Patient*in und Psychotherapeut*in einander aus dem direkten persönlichen Kontakt kennen und ein Befund auch per Video erhoben werden kann
Seit 1. Januar 2024 können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Krankenkasse auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Diese Neuerung basiert auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie vom 19. Januar 2023.
Vor diesem Hintergrund hat die BPtK in ihrer überarbeiteten Fassung der Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“ zusammengetragen, was Psychotherapeut*innen bei der Verordnung per Videosprechstunde beachten müssen. Die BPtK hat auch die Formulare zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitation und zum Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung entsprechend angepasst.
Veröffentlicht am 10. Oktober 2024