BPtK-Info
2025 kommt die „ePA für alle“
Was bedeutet das für Psychotherapeut*innen?
Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Ab 2025 wird die „ePA für alle“ in Deutschland flächendeckend eingeführt. Das heißt, für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.
Was ändert sich mit der „ePA für alle“ im psychotherapeutischen Versorgungsalltag? Wie funktioniert sie? Und welche Pflichten kommen auf Psychotherapeut*innen zu? Diesen und anderen für Psychotherapeut*innen relevanten rechtlichen und fachlichen Fragen geht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer neuen Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ nach, die unter https://www.bptk.de/praxis-infos/elektronische-patientenakte/ heruntergeladen werden kann.
Darüber hinaus bietet die BPtK gemeinsam mit der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik) Online-Informationsveranstaltungen zur ePA speziell für Psychotherapeut*innen an. Am 26. November 2024 hat bereits eine erste Veranstaltung stattgefunden. Anfang 2025 steht dieses Angebot für Psychotherapeut*innen in zwei weiteren Terminen zur Verfügung:
· 22. Januar 2025, 18:00 bis 20:30 Uhr
· 24. Januar 2025, 9:00 bis 11:30 Uhr.
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich unter: https://forms.office.com/e/5B7gyN3Pkq.
Veröffentlicht am 17. Dezember 2024