Patienten werden je nach Dringlichkeit und Schwere behandelt
BPtK-Auswertung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Menschen, die in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen, bekommen dort je nach Dringlichkeit und Schwere die Leistungen empfohlen, die sie benötigen. Knapp 60 Prozent der Ratsuchenden erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. Von ihnen befindet sich jeder sechste in einer so starken psychischen Krise, dass eine Akutbehandlung kurzfristig notwendig ist. Diese rasche Hilfe gibt es insbesondere für Patienten, die ansonsten nicht mehr arbeiten, in die Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten.
Längst nicht alle Patienten, die in eine Sprechstunde kommen, beginnen eine psychotherapeutische Behandlung. Über 40 Prozent der Patienten erhalten zwar eine diagnostische Abklärung, verlassen jedoch die Praxis, ohne anschließend eine Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie zu beginnen. Bei leichten Beschwerden, aus denen sich eine psychische Erkrankung entwickeln könnte, empfehlen Psychotherapeuten Angebote zur Prävention und Selbsthilfe oder verweisen an eine Beratungsstelle. Je nach Art und Schwere der Erkrankung veranlassen Psychotherapeuten aber z. B. auch eine Behandlung im Krankenhaus, medizinische Rehabilitation, Soziotherapie oder eine fachärztliche Behandlung.
Das sind die Ergebnisse einer Auswertung der Abrechnungsdaten von rund 240.000 Patientinnen und Patienten, die im 2. Quartal 2017 erstmals in einer psychotherapeutischen Sprechstunde waren. "Die Daten belegen deutlich: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein überaus großer Erfolg. Patienten, die sich von einem Psychotherapeuten beraten lassen, erhalten je nach Dringlichkeit und Schwere der Beschwerden die Hilfe, die sie benötigen", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Die größte Verbesserung konnte für die Patienten erreicht werden, die besonders dringend Hilfe benötigen. Sie erhalten mit der Akutbehandlung jetzt besonders schnell professionelle Hilfe. Damit erweist sich die neue psychotherapeutische Sprechstunde schon kurz nach ihrer Einführung als überaus erfolgreich."
Bereits direkt nach ihrer Einführung am 1. April 2017 wurde die psychotherapeutische Sprechstunde schon im 2. Quartal 2017 flächendeckend angeboten. Dabei wurden die geforderten Mindestzeiten sogar deutlich übertroffen. Mittlerweile ist auch erkennbar, dass gerade Patientengruppen, die bisher aufgrund der langen Wartezeiten häufig gar nicht erst versuchten, einen Termin in einer psychotherapeutischen Praxis zu bekommen, verstärkt den Weg zum Psychotherapeuten finden. Das sind vor allem psychisch kranke Menschen mit chronischen Erkrankungen, die arbeitsunfähig sind, und sozial benachteiligte Patienten. Daten des Robert Koch-Instituts zeigen außerdem, dass vor allem besonders belastete Patienten mit mehreren psychischen Erkrankungen eine ambulante Behandlung erhalten. Von den Patienten mit zwei psychischen Diagnosen beginnen rund 20 Prozent innerhalb eines Jahres eine Behandlung, bei Patienten mit vier oder mehr psychischen Diagnosen sind dies doppelt so viele (40 Prozent).
"Der große Erfolg der psychotherapeutischen Sprechstunde kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass psychisch kranke Menschen noch viel zu lang auf eine Kurz- oder Langzeittherapie warten", kritisiert BPtK-Präsident Munz. Jeder dritte Patient, der eine Richtlinientherapie benötigt, erhält diese Behandlung erst zwei bis drei Quartale später. "Die psychotherapeutische Sprechstunde hat zwar dazu geführt, dass psychisch kranke Patienten jetzt schneller erfahren, ob sie eine Behandlung benötigen", erläutert Munz. "Danach müssen sie jedoch weiterhin monatelang auf einen freien Behandlungsplatz warten." Die BPtK fordert deshalb im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am Donnerstag im Bundestag beraten wird, ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Dazu gehört:
die sofortige Möglichkeit für 1.500 Psychotherapeuten, sich außerhalb von großstädtischen Zentren zusätzlich niederzulassen. Dadurch könnten die Wartezeiten von fünf bis sieben Monaten für psychisch kranke Menschen auf dem Land im Sinne einer Soforthilfe kurzfristig abgesenkt werden,
daran anschließend: eine grundsätzliche Reform der Bedarfsplanung, die sich an der Morbidität der Bevölkerung orientiert. Nach repräsentativen epidemiologischen Studien leiden die Menschen überall in etwa gleich häufig an einer psychischen Erkrankung, unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnen. "Auf dem Land sind deshalb in etwa so viele Psychotherapeuten notwendig wie in großstädtischen Zentren", macht BPtK-Präsident Munz deutlich. "Die fehlerhaften Vorgaben der bisherigen Bedarfsplanung, nach denen sich auf dem Land erheblich weniger Psychotherapeuten niederlassen können, gehören abgeschafft."
Angesicht des Erfolgs der Sprechstunde und der Akutbehandlung hält die BPtK den im TSVG geplanten Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung in der Psychotherapie-Richtlinie zu verankern, für überflüssig, so Munz. "Eine gestufte und gesteuerte Versorgung von psychisch kranken Menschen ist seit der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde längst Realität", stellt Munz fest. "Die Entscheidung, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, muss eine Entscheidung des Patienten und des Psychotherapeuten seiner Wahl bleiben. Psychisch kranke Menschen haben das gleiche Recht der freien Wahl eines Behandlers ihres Vertrauens wie körperlich kranke Menschen. Davor eine bürokratische Prüfinstanz zu schalten, dient schlicht der Abschreckung von Patienten. Der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss ist ersatzlos zu streichen."
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Veröffentlicht am 11. Dezember 2018