Breites Bündnis fordert Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung
Anhörung am 3. Juli im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Ein breites Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden und Mitgliedern der Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung steht geschlossen hinter der Forderung des Studenten Felix Kiunke, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Seine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition hat mehr als 72.000 Unterstützer*innen gefunden und wird deshalb am 3. Juli 2023 Gegenstand einer Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein.
Felix Kiunke steht kurz vor dem Abschluss seines Studiums der Klinischen Psychologie und Psychotherapie und möchte anschließend die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten beginnen. Derzeit ist nicht gesichert, dass es für ihn und andere Absolvent*innen des neuen Studienganges ausreichend Weiterbildungsstellen gibt und sie eine Chance haben, die neue Weiterbildung zu absolvieren. Das hat gravierende Folgen auch für die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Deutschland. Ohne Weiterbildung wird es in einigen Jahren keinen Nachwuchs mehr für die Psychotherapie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geben.
Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung zum/zur Fachpsychotherapeut*in in Anstellung. In der Weiterbildung haben die approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können, die die Qualitätsanforderungen der Weiterbildungsordnungen erfüllen.
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Veröffentlicht am 29. Juni 2023