Elektronische Patientenakte bleibt freiwillig
BPtK begrüßt Widerspruchsregelung im EU-Gesundheitsdatenraum
Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Dr. Andrea Benecke zeigt sich erleichtert über die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission zu Widerspruchsregelungen (Opt-out-Regelungen) im Verordnungsentwurf eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS): „Ob man seine Gesundheitsdaten teilen oder für Forschungszwecke spenden möchte, bleibt eine freie Entscheidung“, so Benecke. „Das Widerspruchsrecht der Patient*innen schwächt den EU-Gesundheitsdatenraum nicht, sondern stärkt dessen Akzeptanz.“
Die BPtK hatte sich in den Verhandlungen zum EU-Gesundheitsdatenraum dafür eingesetzt, dass mindestens eine Widerspruchsregelung gesetzlich verankert wird.
»Weil psychische Erkrankungen immer noch mit Stigmatisierung und Diskriminierung verbunden sind, ist es insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen wichtig, dass Patient*innen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten behalten“, so Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident der BPtK.
Patient*innen können den Zugriff von Angehörigen der Gesundheitsberufe auf ihre Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) verweigern. Sie erhalten Zugang zu den Daten in der ePA nur dann, wenn dies für die Behandlung erforderlich ist. EU-weit sollen elektronische Patientenakten zukünftig eine Patientenkurzakte, elektronische Rezepte, medizinische Bilder und Laborergebnisse enthalten. Damit sichert die EU Patient*innen die freiwillige Nutzung der ePA und freiwillige Forschungsdatenspende zu.
In den Trilogverhandlungen wurde zudem festgelegt, dass für Forschungszwecke ausschließlich anonymisierte oder pseudonymisierte Gesundheitsdaten verwendet werden dürfen. Die Datennutzung ist für bestimmte Zwecke vorgesehen und erlaubt auch die kommerzielle Forschung. Die Datennutzung für Werbezwecke oder zur Bewertung von Versicherungsverträgen wurde ausgeschlossen.
Veröffentlicht am 24. April 2024