Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl
BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.
»Das Patientenwohl bleibt auf der Strecke, wenn Krankenkassen jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, fest. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung erforderlich ist, ist eine Kernaufgabe von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Sie entscheiden dies im Einzelfall auf der Grundlage einer individuellen Diagnostik und Indikationsstellung unter Einbeziehung der Patient*innen. „Patient*innen werden erheblich verunsichert, wenn ihre Krankenkasse sie aus heiterem Himmel mit vermeintlichen Risiken für ihre Gesundheit konfrontiert“, warnt Dr. Benecke weiter.
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.
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Veröffentlicht am 14. August 2023