Keine Patientenverunsicherung durch falsche Kassenwarnungen!
BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)
Über Gesundheitsgefährdungen zu beraten und Handlungsempfehlungen zu geben ist eine psychotherapeutische und ärztliche Aufgabe. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, dass der Regelungsvorschlag im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), den Kranken- und Pflegekassen diese Aufgabe auf der Basis automatisierter Datenauswertungen ebenfalls zu übertragen, gestrichen wird. Auf die weitreichenden Probleme der geplanten Regelung hatte die BPtK, ebenso wie zahlreiche andere Organisationen, schon im Vorfeld der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hingewiesen.
Aus Sicht der BPtK schadet die geplante Regelung erheblich mehr, als sie den Patient*innen nützt. Denn dass mit solchen Daten eine gute Prognose von Gesundheitsgefährdungen möglich ist, ist bisher nicht belegt. „Das ist ein massives Einmischen in psychotherapeutische und ärztliche Belange, ohne dass nachgewiesen ist, dass Patient*innen davon überhaupt profitieren“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Patient*innen dürfen nicht durch fehlerhafte Warnhinweise verunsichert werden. Risiken zu beurteilen und zu entscheiden, welche Art der Behandlung notwendig ist, erfordert eine individuelle Diagnostik und Indikationsstellung durch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.“
Dem Entwurf des GDNG nach sollen Krankenkassen künftig jederzeit auf Basis der Aktenlage in das Behandlungsgeschehen eingreifen können. Sie können dann beispielsweise Empfehlungen an Patient*innen aussprechen, dass diese gesundheitliche Risiken abklären lassen, die sie aus den bei ihnen gespeicherten Abrechnungsdaten ermittelt haben. „Woher die zusätzlichen Kapazitäten in der Versorgung kommen sollen, um vermeintliche Risiken abzuklären, die auf einer unzureichenden Datenbasis ermittelt wurden, ist völlig unklar“, so Dr. Benecke weiter.
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, auch vor dem Hintergrund ökonomischer Interessenkonflikte sowie negativer Erfahrungen der Versicherten bei der Beratung durch die Krankenkassen, unter anderem beim Krankengeldbezug, auf eine Ermächtigung der Krankenkassen zur Einmischung in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung grundsätzlich zu verzichten. Eine strikte Trennung von Versicherung und Versorgung ist unerlässlich.
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Veröffentlicht am 11. Oktober 2023