Künftig Gruppenpsychotherapie ohne Gutachterverfahren
BPtK begrüßt weitere Entlastung von Bürokratie
Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 auch neue Regelungen zur Gruppenpsychotherapie beschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass die Gruppenpsychotherapie weiter von Bürokratie entlastet wird.
Für die Gruppenpsychotherapie entfällt künftig das Gutachterverfahren. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere fördernde Regelungen beschließen. Sinnvoll wäre hierbei, wenn probatorische Sitzungen künftig bereits im Gruppensetting durchgeführt werden könnten. Dafür muss der G-BA noch die Psychotherapie-Richtlinie anpassen.
Veröffentlicht am 09. Oktober 2019