Lücken in der Suchtprävention und Suchtbehandlung schließen
BPtK fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/8704) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.
»Der Konsum von Cannabis nimmt unter der bestehenden Prohibitionspolitik seit Jahrzehnten zu. Das anhaltende Verbot und die Kriminalisierung von Konsumierenden erschweren die Aufklärung, die Suchtprävention und den frühzeitigen Zugang zur suchttherapeutischen Versorgung, indem der Konsum tabuisiert und verheimlicht wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. Die BPtK kritisiert, dass die Regelungen zu suchtpräventiven Maßnahmen im Gesetzentwurf zu kurz ausfallen. „Statt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit mehr Informations- und Beratungsaufgaben auszustatten, sollten die Suchtberatungsstellen in den Kommunen ausgebaut und ausreichend finanziert werden“, fordert Benecke.
»Bisher wurde die Chance gänzlich verpasst, die suchttherapeutische Versorgung mit dem Gesetzentwurf zu stärken“, erklärt Cornelia Metge, Mitglied des Vorstands der BPtK. „Für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen müssen deshalb dringend die Angebote der Suchtbehandlung sowohl in der stationären Entzugsbehandlung als auch in der Bereitstellung ambulanter Behandlungsplätze für eine Suchttherapie ausgebaut werden“, so Metge weiter.
Die BPtK fordert außerdem, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung ohne Einschränkungen ermöglicht wird. Dazu muss das Abstinenzgebot in der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden, denn nicht alle suchterkrankten Patient*innen können bis zur zehnten Behandlungsstunde eine Abstinenz erreichen und benötigen eine längere psychotherapeutische Behandlung.
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Veröffentlicht am 06. November 2023