Mehr Kassensitze auf dem Land und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen
BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und absehbarem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeut*innen vorzubeugen. Für Patient*innen insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet muss der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.
»Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.”
Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patient*innen ist der Gesetzgeber gefordert. „Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patient*innen bedarfsgerecht ausgebaut werden.“
Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden”, fordert Benecke. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“
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Veröffentlicht am 30. April 2024