Primärversorgungszentren auch für psychische Erkrankungen
BPtK fordert Integration von Psychotherapie in PVZ
»Wenn Primärversorgungszentren (PVZ) Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen verbessern sollen, dann müssen sie auch gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen enthalten.“ Davon ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) überzeugt. Deshalb haben die Psychotherapeut*innen ein eigenes Eckpunktepapier vorgelegt. „Eine Stärkung der Primärversorgung darf nicht auf die Versorgung von Patient*innen mit körperlichen Erkrankungen reduziert werden. Jede dritte Patient*in in der Hausarztpraxis leidet an einer psychischen Erkrankung“, sagt Dr. Dietrich Munz. „Für die Versorgung dieser Patient*innen müssen psychotherapeutische Angebote fest in die Primärversorgungszentren integriert werden. So können Psychotherapeut*innen auch mehr Verantwortung in der Primärversorgung übernehmen“, so der Präsident der BPtK.
Bisher werden Menschen mit psychischen Erkrankungen in den PVZ-Konzepten noch nicht oder zu wenig berücksichtigt. Dabei gehören psychische Erkrankungen zu den häufigsten Beschwerden, mit denen Patient*innen eine Hausarztpraxis aufsuchen. Das multiprofessionelle Team eines PVZ bietet die Chance, ihre Versorgung zu verbessern. „Wenn psychotherapeutische Versorgung in die PVZ integriert wird, können Patient*innen mit psychischen Erkrankungen schneller eine fachkundige Abklärung ihrer Beschwerden erhalten und die Versorgung passgenauer und effizienter ausgestaltet werden“, erläutert Dr. Munz. „PVZ bieten darüber hinaus die Chance, mehr niedrigschwellige Präventionsangebote vorzuhalten und über Gruppentherapien und die Unterstützung von Selbsthilfegruppen mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen zu erreichen. Und PVZ können Anlaufstelle für die Akutversorgung oder bei komplexem, multiprofessionellem Behandlungsbedarf sein.“
»Primärversorgungszentren ersetzen nicht die normale psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie. Keinesfalls dürfen sie als Einschränkung des Direktzugangs von Patient*innen zur psychotherapeutischen Behandlung wirken“, stellt Dr. Dietrich Munz klar. „PVZ können – etwa über offene Sprechstunden – den Zugang gerade für Menschen verbessern, die es aufgrund der Schwere ihrer Beschwerden oder anderer Hemmnisse schwer haben, ihren Platz in der Versorgung zu finden. Darüber hinaus sollte in den multiprofessionellen PVZ ein differenziertes Versorgungsangebot auf Basis der Richtlinienpsychotherapie und der ambulanten Komplexversorgung vorgehalten werden, das zugleich eine gezielte Vermittlung der Patient*innen in Gruppenpsychotherapie und Präventionsmaßnahmen ermöglicht.“
Bislang stehen in ländlichen und strukturschwachen Regionen deutlich weniger psychotherapeutische Behandlungskapazitäten zur Verfügung, obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als in Städten. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die BPtK ihre Forderungen nach einer nachhaltigen Reform der Bedarfsplanung und der Bereitstellung von mehr psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
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Veröffentlicht am 17. März 2023