Psychische Erkrankung erstmalig als Berufskrankheit anerkannt
BPtK begrüßt BSG-Urteil zur Posttraumatischen Belastungsstörung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Entscheidung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), der zufolge erstmalig eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R). Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters könne wie eine Berufskrankheit eingestuft werden, obwohl psychische Erkrankungen nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehören.
»Das Urteil des Bundessozialgerichts ist bahnbrechend und längst überfällig“, konstatiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Als Psychotherapeutenschaft fordern wir bereits seit Jahren, psychische Gefährdungen im Arbeitskontext konsequent im Berufskrankheitenrecht zu berücksichtigen. Rettungskräfte werden in ihrem Arbeitsalltag mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert. Sie sind oft die ersten an Unfallorten, erleben Tod, schwere Unglücke und Katastrophen mit. Und das immer und immer wieder. Wer solch traumatische Ereignisse erlebt, hat ein erhöhtes Risiko, an einer PTBS zu erkranken“, so Benecke weiter. „Natürlich gilt dies auch für andere Berufsgruppen wie Lokführer*innen, Einsatzkräfte und Soldat*innen, die im Rahmen ihrer Arbeit stark belastenden Ereignissen ausgesetzt sind.“ Nun hat auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil diesen Zusammenhang anerkannt. Das Berufskrankheitenrecht muss endlich angepasst werden. Dabei muss die Expertise von Psychotherapeut*innen unbedingt berücksichtigt werden. Dass Menschen, die unter einer im Arbeitskontext entstandenen psychischen Erkrankung leiden, immer noch jahrelang vor Gericht um ihr Recht kämpfen müssen, ist unfassbar“, so Benecke.
Für die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit muss eine eindeutig nachgewiesene Kausalkette zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Entstehung der Erkrankung vorliegen. Zudem muss das Risiko für die Entstehung dieser spezifischen Erkrankung für eine bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppe deutlich erhöht sein.
Veröffentlicht am 27. Juni 2023