Psychotherapeutische Versorgung schwer psychisch kranker Menschen verbessert
Bundesrat beschließt Ermächtigungen für vulnerable Gruppen
Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats wird die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen wesentlich verbessert.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke wertet dies als großen Fortschritt: „Die Ermächtigungen kommen gezielt den schwer psychisch erkrankten Patient*innen zugute, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Es ist gut, dass die besonders vulnerablen Patientengruppen mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten.”
»Durch die vorgegebenen Kooperationen wird die Vernetzung von Psychotherapeut*innen zum Beispiel mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gestärkt”, erläutert Dr. Benecke. „Damit wird der Zugang zu einer multiprofessionellen Versorgung einschließlich Behandlungsangebote in den Lebenswelten der Patient*innen erheblich verbessert.” Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen finden derzeit angesichts langer Wartezeiten oft nur schwer Zugang zu den erforderlichen Versorgungsleistungen.
Diese Regelung zu den Ermächtigungen war ursprünglich im Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) enthalten und konnte nicht mehr rechtzeitig vor Ende der Wahlperiode verabschiedet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit beschloss daher, den Ermächtigungstatbestand mit einer Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf den Weg zu bringen.
Veröffentlicht am 14. Februar 2025