Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern
BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes
Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist unverständlich, warum die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen nicht aufgreift. „Ohne eine geregelte Finanzierung wird es keine ausreichenden Stellen für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken geben“, warnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Kliniken konnten bisher die psychotherapeutische Versorgung ihrer Patient*innen nur sicherstellen, indem sie Psychotherapeut*innen in Ausbildung als Praktikant*innen beschäftigten. Die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung haben jedoch Anspruch auf einen Tariflohn, der ihrer Qualifikation als approbierte Behandler*innen entspricht. Die Kliniken müssen jetzt wissen, wie sie diese Stellen refinanzieren können.“
Die Bundesregierung hat eine finanzielle Förderung der stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes abgelehnt (BT-Drs. 20/4232). Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.
»Wenn die bestehenden Versorgungskapazitäten der Psychotherapeut*innen in Ausbildung nicht umfassend durch Psychotherapeut*innen in Weiterbildung ersetzt werden können, kann die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in den Kliniken künftig nicht mehr sichergestellt werden“, betont BPtK-Präsident Munz. „Zur Absicherung der zusätzlichen Personalkosten ist eine Ergänzung im Pflegesatzrecht notwendig, die jetzt mit dem Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden muss.“
Downloads
- Pressemitteilung der BPtK: Stationäre Weiterbildung von Psychotherapeut*innen fördern - BPtK zur heutigen Anhörung des Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetzes
0.2 MB
- Stellungnahme der BPtK: Gesetzentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) - BT-Drs. 20/3876
0.5 MB
Veröffentlicht am 09. November 2022