Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell absichern
BPtK-Forderung an die nächste Bundesregierung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen finanziell zu fördern. „Der nächste Bundestag muss sicherstellen, dass Psychotherapeut*innen während der ambulanten und stationären Weiterbildung Gehälter analog zu Krankenhaus-Tarifverträgen erhalten und ihre Weiterbildung in Theorie, Selbsterfahrung und Supervision nicht selbst bezahlen müssen“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Erst so können die Reformziele erreicht werden, prekäre Lebensverhältnisse für Psychotherapeut*innen in der Weiterbildung zu vermeiden und die psychotherapeutische Versorgung zu sichern. Wir brauchen eine finanzielle Förderung wie bei Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin und grundversorgenden Fachärzt*innen.“
Veröffentlicht am 14. September 2021