Psychotherapeuten stärker in den Medizinischen Dienst einbeziehen
BPtK zur 1. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Bundestag
Bei der Neuordnung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollte auch psychotherapeutischer Sachverstand mit einbezogen werden. Psychotherapeuten spielen eine wichtige Rolle in der Versorgung psychisch kranker Menschen, aber auch bei der Behandlung von somatischen Erkrankungen, wie z. B. Diabetes oder Krebserkrankungen, bei deren Behandlung psychische Komorbiditäten mitberücksichtigt werden müssen. Von den Tätigkeiten und Begutachtungen des Medizinischen Dienstes (MD) sind sie daher ebenso betroffen wie die Ärzte und die Pflegeberufe. „Psychotherapeuten sollten deshalb genauso im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes vertreten sein wie ihre ärztlichen und pflegenden Kollegen“, fordert der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Dietrich Munz. Auch die Landespsychotherapeutenkammern sollten deshalb ein Vorschlagsrecht für die künftige Besetzung des Verwaltungsrats erhalten.
Außerdem sollte die BPtK künftig an der Erstellung von Richtlinien des MD beteiligt werden und ein Recht zur Stellungnahme erhalten. Hierdurch könnte vermieden werden, dass in Begutachtungsrichtlinien des MD, wie z. B. in der Begutachtungsanleitung „Soziotherapie“, missverständliche Regelungen geschaffen werden, die dazu führen, dass Patienten nicht gleichzeitig Psychotherapie und Soziotherapie erhalten. Einige psychisch kranke Menschen sind aber gerade auf soziotherapeutische Begleitung angewiesen, um Psychotherapie überhaupt wahrnehmen zu können.
Grundsätzlich begrüßt die BPtK die mit dem Gesetz angestrebte größere Unabhängigkeit des MD, der organisatorisch von den Krankenkassen abgetrennt werden soll. Seine Prüfungen sollen sich damit stärker an der Versorgung kranker Menschen ausrichten. Die erste Lesung des MDK-Reformgesetzes findet am 26. September 2019 im Bundestag statt.
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Veröffentlicht am 25. September 2019