Raster-Psychotherapie „abgeräumt“
Jens Spahn zieht zurück
»Es ist sachlich die einzig richtige Entscheidung, den geplanten Änderungsantrag zur Raster-Psychotherapie zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ersatzlos zu streichen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen. „Weiterhin bleibt es aber dringend erforderlich, in ländlichen und strukturschwachen Gebieten die Anzahl der zugelassenen psychotherapeutischen Praxen und damit die Behandlungsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen zu erhöhen.“
Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, hatte gestern über die Absprachen innerhalb der Regierungskoalition zum GVWG berichtet. Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Raster-Psychotherapie sei als nicht zielführend „abgeräumt“ worden. Rund 40 Prozent der psychisch kranken Menschen warten mindestens drei bis neun Monate auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. „Der Versuch, angesichts solch massiver Mängel in der Versorgung, das Angebot an ambulanter Psychotherapie durch holzschnittartige Vorschriften beschneiden zu wollen, war grotesk und hat auch zu einem berechtigten Protest vieler Patient*innen und Psychotherapeut*innen geführt“, stellt BPtK-Präsident Munz fest (Instagram #gesichtgegenrasterpsychotherapie; Twitter #RasterPsychotherapie #keinerasterpsychotherapie).
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Veröffentlicht am 02. Juni 2021