Elektronische Patientenakte bleibt freiwillig
BPtK begrüßt Widerspruchsregelung im EU-Gesundheitsdatenraum
Auf nationaler wie europäischer Ebene soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben werden. Die BPtK setzt sich dafür ein, mit der Digitalisierung sinnvolle Verbesserungen der Versorgung durch innovative Angebote zu erreichen und gleichzeitig die Vertraulichkeit des psychotherapeutischen Raums sowie den Schutz der personenbezogenen Daten zu sichern.
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BPtK begrüßt Widerspruchsregelung im EU-Gesundheitsdatenraum
BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)
BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)
BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes
Gemeinsamer Brief der im BFB organisierten Heilberufe
BPtK vermisst konkrete Aussagen zu zentralen Fragen
Patient*innen brauchen von Anfang an die Datenhoheit
BPtK zur Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes
BPtK-Forderungen zum Digitalen Versorgungs-Gesetz
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
Stellungnahme der BPtK
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur
Stellungnahme zum Gesetzentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz - DVG) - BT-Drs. 19/13438
Die Praxis-Info soll Psychotherapeut*innen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung per Video sowohl in der Einzel- als auch Gruppen-Psychotherapie erbracht werden kann.
Eine Umfrage zu den Erfahrungen von Psychotherapeut*innen
Gesundheits-Apps nutzen, ohne Patient*innen zu gefährden – Zur Digitalisierung in der Psychotherapie
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