Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen
BPtK fordert schnelles Handeln
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert heute anlässlich des 40. Deutschen Psychotherapeutentags in Stuttgart ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. „Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Damit dies gelingen kann, muss ein Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.“ Das Gesetz sollte regeln:
Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung verringern
Schon vor der Corona-Pandemie warteten psychisch kranke Menschen häufig monatelang auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Die Wartezeit wird sich durch die zusätzlichen Patient*innen noch einmal verlängern. Die BPtK fordert deshalb 1.600 zusätzliche Psychotherapeutensitze insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, wie ein Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als notwendig berechnet hat. Davon stände rund jeder fünfte Sitz für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Auch mit schwerer psychischer Erkrankung ambulant versorgt werden
Schon die letzte Bundesregierung hat den G-BA beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit schwer psychisch kranke Menschen ambulant besser versorgt werden können. Die neue G-BA-Richtlinie zur Komplexversorgung ist jedoch misslungen. Sie schreibt überflüssige Mehrfachuntersuchungen vor, schränkt massiv die Zahl der Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die die Planung und Koordination der Gesamtbehandlung übernehmen können, ein und behindert eine aufsuchende Behandlung. Die BPtK fordert, den G-BA mit einer grundlegenden Überarbeitung seiner Richtlinie zu beauftragen.
Sprachmittlung für Patient*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Psychotherapie ohne sprachliche Verständigung ist nicht möglich. Viele Migrant*innen, aber auch die meisten ukrainischen Flüchtlinge sind zwar gesetzlich krankenversichert, sie können jedoch nicht psychotherapeutisch behandelt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung keine Sprachmittlung finanziert. Die BPtK fordert, kurzfristig Sprachmittlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.
Zukunft der Psychotherapie sichern
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist unvollendet. Es fehlt eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. Die BPtK fordert eine ausreichende finanzielle Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung, damit die Zukunft des Berufs gesichert ist.
Veröffentlicht am 14. Mai 2022