Chronische psychische Krankheiten besser berücksichtigt
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich für das Jahr 2013
Chronische psychische Krankheiten sind zukünftig besser im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) berücksichtigt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 28. September 2012 im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen den Behandlungsbedarf und die Kosten von dauerhaften seelischen Leiden genauer berücksichtigt. Dabei hat das BVA auch eine Reihe von Vorschlägen der Bundespsychotherapeutenkammer geprüft und aufgegriffen. Dadurch, dass der Morbi-RSA die durchschnittlichen Kosten für besonders schwere und teure Krankheiten ausgleicht, bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung positive Anreize, für diese Patientengruppen leitliniengerechte Versorgungskonzepte zu entwickeln.
Mit der im März dieses Jahres getroffenen Krankheitsauswahl war bereits eine breitere Berücksichtigung der psychischen Erkrankungen vorgenommen worden. So zählt im Ausgleichsjahr 2013 erstmalig ein breites Spektrum von Entwicklungsstörungen des Kindes- und Jugendlichen zu den Krankheiten, deren Kosten im Morbi-RSA zwischen den Kassen ausgeglichen werden. Darüber hinaus wurde auch „chronischer Schmerz“ einbezogen und Zwangsstörungen unter den Angsterkrankungen eingeordnet und differenziert abgebildet.
Downloads
- Stellungnahme der BPtK vom 27. August 2012: Versichertenklassifikationsmodell im Risikostrukturausgleich
0.1 MB
- Stellungnahme der BPtK vom 27. Januar 2012: Auswahl der im Risikostrukturausgleich zu berücksichtigenden Krankheiten für das Ausgleichsjahr 2013
0.1 MB
- Vorschlagsverfahren für das Klassifikationsmodell 20130
Veröffentlicht am 24. Oktober 2012