G-BA prüft EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen
Stellungnahme der BPtK befürwortet EMDR als Methode
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft EMDR als psychotherapeutische Behandlungsmethode von Posttraumatischen Belastungsstörungen in der Einzeltherapie von Erwachsenen. Eine Anerkennung würde die volle Aufnahme der EMDR-Methode in die Richtlinienversorgung der gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen.
Der G-BA beschloss die Prüfung am 17. Februar 2011 auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes und der Patientenvertretung. Daraufhin wurde am 6. Juli das Beratungsthema EMDR im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Dachorganisationen der Psychotherapeuten und Ärzte, die wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und die Patientenvertreter erhielten Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Der G-BA verschickte dazu einen Fragebogen zu Aspekten des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der EMDR-Methode sowie deren Verortung im Versorgungssystem und den Qualifikationsanforderungen für Leitungserbringer. Die Stellungnahmefrist endete am 5. August 2011.
Auch die Bundespsychotherapeutenkammer nahm ausführlich Stellung und sprach sich u. a. dafür aus, dass EMDR als Methode im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen oder tiefenpsychologisch fundierten Behandlung erbracht wird.
EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) ist eine von Francine Shapiro in den USA entwickelte Behandlungsmethode für traumatisierte Patienten. Dabei folgen Patienten u. a. den langsamen Fingerbewegungen eines Therapeuten mit den Augen. Die Patienten verringern durch die Methode ihre Angst, die mit ihren traumatischen Erinnerungen verbunden ist. EMDR ist als wissenschaftliche Behandlungsmethode von Posttraumatischen Behandlungsstörungen international anerkannt.
Veröffentlicht am 30. August 2011